Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 701
Signature: Urkunde 701
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1599 Juli 7
Stadtammann und Rat der Stadt Bregenz erlauben dem Junker Balthasar von Herliberg, R. K. M. Rat, auf sein Ansuchen, in Ansehung seiner der Stadt seit 30 Jahren bekundeten vielfältigen Dienste, die neuerbaute Behausung samt Hofstatt, Baum- und Krautgarten, welche er inhat vom Vorbesitzer anzukaufen und gewähren ihm das Recht wie andere Bürger die Gemeinderechte, Wunn, Weid, Trieb, Tratt und Brunnen, Weinschank, Jagdbarkeit und Weidwerk zu genießen bzw. auszuüben und befreien obige Güter solange sie im Besitze der Familie von Herliberg bleiben von der Zahlung aller städtischen Steuern, gegen Entrichtung eines jährlichen auf Hilarientag fälligen Beisitzgeldes von drei Talern. Würde aber er, seine Familie oder Nachkommen andere steuerbare Güter an sich erkaufen, so sind diese wie andere Bürgergüter zu versteuern. Würden die von Herliberg Wein ausschenken oder von anderen Orten Wein beziehen, so ist der Stadt davon das Umgeld zu reichen. Wollten sie die gefreiten Realitäten erkaufen, sollen diese zunächst Bregenzer Bürgern angeboten werden und diese das Vorkaufsrecht haben. Haben sie Klage gegen Jemand aus der Bürgerschaft, sollen sie das Recht nur vor dem Stadtgericht suchen und keine andere Instanz anrufen; ebenso können sie von den Bürgern nur hier belangt werden. Current repository:
Sigillant: Stadtammann und Rat mit dem Stadtsiegel


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Bregenz, Stadtarchiv, Urkunden (1140-1814) Urkunde 701, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StaAB/Urkunden/Urkunde_701/charter>, accessed 2025-04-05+02:00
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