Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 753
Signature: Urkunde 753
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1617 Juni 6
Nachdem auf den 1616 Juni 3 zwischen Abt Georg von Weingarten und Stadtammann und Rat zu Bregenz, wegen Erbauung eines neuen Klosters mit Kirche in Bregenz, ein Vergleich zustande kam, welcher in etlichen Punkten einer Erläuterung bedarf und man sich inzwischen mit dem Hause Österreich wegen des landesfürstlichen Schutzes zu vergleichen hatte, wird unter Mitwirkung des in dieser Sache tätigen kaiserlichen Kommissärs Dr.Johann Konrad Dornsperger, Rat und Verwalter in Schwaben, folgender Zusatzvertrag abgeschlossen: 1. weil das Gut, der Schedler genannt, das zunächst hinter der Pfarr zu Bregenz liegt und bisher dem Kloster Weingarten zuständig war, nicht zu einem Kloster geeignet wäre, hat der Rat bewilligt, daß dasselbe gegen Stadtammann Othmar Wägelins Gut im Dorf vertauscht und hier das Kloster errichtet werden kann. Das Gut Schedler soll aber ein steuerbares Bürgergut bleiben.2. Bewilligt der Rat, daß dem neuen Kloster alle Bürgerrechte zustehen sollen.3. Bewilligen Vogt und Amtsleute und Stadtammann und Rat, für das neue Kloster den Bezug des erforderlichen Brunnen-wassers aus den im Häginen Acker bzw. in den Amtshölzern entspringenden Quellen.4. Bewilligen die Regierung und Stadtammann und Rat, daß die im künftigen Kloster Wohnenden Wein, Korn, Viktualien und andere Sachen, deren sie zu ihrem Hausgebrauch bedürfen, in Land und Stadt kaufen oder ohne Bezahlung des Wellengeldes einführen dürfen.5. Das Kloster darf in Hinkunft keine Bürgergüter, sei es kaufs- oder erbsweise an sich ziehen; es ist ihm aber erlaubt, Grund zu einem Garten und zu einem Lusthaus zu erwerben.6. Frevel, die sich auf dem Grunde des neuen Klosters zutragen werden, kann der Prior oder Vorsteher selbst abstrafen; Verbrecher sind dem Amte Bregenz bzw. der Stadt zur Aburteilung zu überstellen.7. Dem Amte Bregenz hat der Prälat ein jährliches auf Martini zu entrichtendes Schirmgeld von 50 Gulden zu entrichten.8. Hat derselbe der Stadt Bregenz jährlich auf Hilari für Reis-, Steuer-, Schnitz-, Frohn-, Dienst- und Wachgeld in Summa für alle bürgerlichen Beschwerden und Anlagen ebenfalls 50 Gulden zu entrichten, wobei ihm erlaubt sein soll, hierfür eine einmalige Zahlung von 1.000 Gulden zu erlegen.9. Bezahlt der Prälat, aus Liebe zu seiner Vaterstadt, freiwillig 500 Gulden Bausteuer an die St. Gallensteinpflege, welchen Betrag die Pfleger gegen Quittung beheben können. Current repository:
Alle Siegel in Holzkapseln. Besiegelt mit dem Siegel der Stadt Bregenz und aller oben angeführten Personen mit Ausnahme des Stadtammanns Gall Deuring
Sigillant: Unterfertigt ist dieser Vertrag von Dr. Johann Konrad Dornsperger, Werner Edlen Herrn auf Raitenau, Dr. Diethelm Ülin, Michael Witweiler, Georg Abt zu Weingarten und Gall Deuring.
Material: Perg.
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Bregenz, Stadtarchiv, Urkunden (1140-1814) Urkunde 753, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StaAB/Urkunden/Urkunde_753/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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