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FondUrkunden (1140-1814)
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Charter: Urkunde 735
Date: 1609 Juli 14
AbstractJos Schweizer, Bürger und Weißgerber zu Bregenz, verkauft seinem Bruder Jakob Schweizer, auch Bürger zu Bregenz, jetzt aber wohnhaft zu Appenzell, sein Haus und Krautgarten an der Kirchgasse zwischen Bascha Beck und Kaspar Huber, hinten an des alten Herrn von Raitenau Gut und vorne an die Gasse stoßend, um 350 Gulden; auf dem verkauften Hause ruhen folgende Lasten: dem Kloster Lindau 25 Gulden Kapital, dem Hans Zoller, Bürger zu Feldkirch, 125 Gulden Kapital und dem Kloster Mehrerau 51 Gulden Kapital. Diese Lasten übernimmt der Käufer zur Zinsung und Zahlung, gegen Abrechnung am Kaufpreise.

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Charter: Urkunde 736
Date: 1609 Juli 25
AbstractMarx Schmid, Bürger und des Stadtgerichtes zu Bregenz, dessen Tochter Elisabetha Schmidin, in das Kloster St. Anna auf dem Ried zu Bregenz eingetreten und von Ursula Schmidin der Mutter und den Schwestern des Klosters, wie auch von P. Johann Bruder, O.F.M. Vikar der Kustodie Straßburg, aufgenommen worden ist, verspricht dem Kloster, solange seine Tochter lebt, jährlich auf St. Jakobs Tag 10 Gulden rheinisch für seine Tochter als Leibgeding zu entrichten. Würde sie mit Tod abgehen, verpflichtet er sich dem Kloster innerhalb eines halben Jahres 200 Gulden zu erlegen. Wenn er aber vor seiner Tochter sterben sollte, so soll diese bzw. das Kloster ihn wie seine anderen Kinder beerben.

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Charter: Urkunde 737
Date: 1609 September 28
AbstractPeter Nußbaumer zu Lingenau, verkauft dem Peter Schedler daselbst um 60 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 3 Gulden ab seinem anderthalb Zinspfennig Gut zu Geraz Tobel, stoßt an Klasen Tobel, an die Winderin, an Woliten und an die Subersehigundten

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Charter: Urkunde 738
Date: 1609 Oktober 27
AbstractAnna „Pfüsterin“ (Pfister) von Bregenz, errichtet vor Christian „Frey“ (Frei) von Tettnang, päpstlicher und kaiserlicher Notar, in Gegenwart ihres Vogts Johann Jakob „Nezer“ (Netzer), Bürger und des Stadtgerichts zu Konstanz, ihr Testament, worin sie bestimmt, daß:1. sie auf dem Friedhof zu St. Johann in Konstanz begraben und in der Kirche daselbst der Sterbegottesdienst gehalten werden soll.2. Verordnet sie 100 Gulden rheinisch zu einem Jahrtag in die Pfarrkirche zu Bregenz.3. Testiert sie in das Kloster Weingarten, zur Zierde des hl. Bluts und an die Pfarrkirche zu Eriskirch, je 10 Gulden und den Jesuiten zu Konstanz 20 Gulden.4. Ihrer Base Margaretha „Pfüsterin“ (Pfister) zu Bregenz,, vermacht sie 100 Gulden und Christoph Gallin „Theüring“ (Deuring), Bürger und des Rats daselbst einen Dukaten. Weil Magdalena „Bürbaumerin“ (Birnbaumer), Witwe Gabriel Berstoffer und ihre Kinder Lucia, Anna Maria und Barbara zu Konstanz und Barbara Bürbaumerin, Tochter des Wolfgang Bürbaumer und der Ursula Stauderin zu Bregenz, ihr viele Wohltaten erwiesen haben, vermacht sie jeder derselben 10 Gulden. Da sie sich gegenüber Ulrich Pfister, Sekretär des Klosters Kreuzlingen, für Frau Agatha Mayerin, Konventualin des Klosters Leuenthal, um 35 Gulden verbürgt hat, bestimmt sie, daß dieser Betrag aus ihrem Nachlaß bezahlt werde. Zu Erben setzt sie ihre Geschwisterkinder, die Kinder des Jos und des Johann Ulrich Pfister und des Jörg und der Lena Wilhelm ein. Zeugen: Dr. theol. Valentin Bürbaumer, Pfarrer St. Johann in Konstanz, Gammel und Ulrich Harder, Bürger daselbst, Urban Höß und Michael Mayer von Heratingen, Johann Müller von „Mörspurg“ (Meersburg) und Georg Zanger von Bingen.

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Charter: Urkunde 733
Date: 1609 Dezember 25
AbstractKlaus Berkmann, Bürger zu Bregenz, verkauft dem Bartlome Helcher, Bürger daselbst, seine alte Sägenstatt samt einem Bühel dabei, zunächst bei Bregenz gelegen, an den Verkäufer, an Wolf Birnbaumer und an des Klosters Mehrerau, an Bach stoßend, samt Wasserrecht und Wasserleitung um 28 Gulden rheinisch. Der Verkäufer behält den kühlen Brunnen, der auf seinem Grunde liegt, auf dem Bühel darf Helcher nichts bauen.

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Charter: Urkunde 740
Date: 1610 Februar 12
AbstractMathäus Widmer zu Ettenried, in der Herrschaft Argen, verkauft Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang, als Administratoren der Pfarrer Johann Baumgartner'schen Stiftungen, um 100 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 5 Gulden ab seinem von der Herrschaft Argen zu Erblehen gehenden Hof und Gut zu und um Ettenried Haus, Hof, Hofreute, Baum- u.Krautgarten im Dorf Ettenried und in allen drei Eschen 24 Juchart Acker und 18 Mannsmahd Wiesen, darunter 12 Mannsmahd Steinach, Stauden und Stöcke.

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Charter: Urkunde 741
Date: 1610 April 5
AbstractErzherzog Maximilian bessert und vermehrt dem Zacharias Zürcher, Bürgermeister zu Bludenz, seinem Bruder Georg Sigmund, Mathias Zürcher, altem Bürgermeister zu Bludenz, Hans, Georg, Dietrich, Gabriel, Adam und Sebastian den Züchern Gebrüdern und Vettern zu Bludenz und Feldkirch, in Ansehung ihrer dem Hause Österreich geleisteten Dienste, das ihnen von Erzherzog Ferdinand mit Diplom de dato 1586 Jänner 13 verliehene Wappen: "ein schildt überzwerch in drey gleichestuckh getailt, das underist und oberist gelb oder goldfarb und mitler schwartz, in demselben schwartzen thail aufrecht nebeneinander stehendt mit aufgethanen flüglen und schwentzen drey ämering irer natürlichen farb und auf dem schildt ain helm geziert mit gelb und schwartzen helmdeckhen, darob ain goldtfarbe coren, in derselben ein offen flugin der mitten überzwerch mit drey stuckhen, das undere und obriste gelb und mitler schwartz, in demselben drey ämering, alles wie im schildt" in folgender Weise: "ain quartierter, in vier gleiche thail abgethailter schildt, dern das under lingge und ober rechte überzwerch in drey gleiche stuckh abgethailt, alß das underist und oberist gelb oder goldtfarb und mittler schwartz, in dem selben schwartzenthail aufrecht neben einander stehend mitaufgethanen flüglen und schwäntzen drey ämering irer natürlichen farb. die anderen zwen veldungen aber rott oder robinfarb, darinnen zwen aufrecht stehende gegen einander gestelte weiß oder silberfarbe lewen mit gefletem maul, rott ausschlagender zungen und zurugg aufgeworffenem schwantz erscheinende und in den zwayen vorderen pranckhen ein weiß oder silberfarbe lilien haltend, auf dem schildt ain stechhelm zu rechter mitschwartzer und gelb oder goldfarber und zurlinggen seiten mit rott oder robin, auch weiß oder silberfarben helmdeckhen, darob ain goldfarbe khönigliche cron, darauß zwischen zwayen mit den muntlöchern von einander gekleerten und mit berührten farben abtethailten püffelshörnern (welches vorder under halbthail schwartz, das ober gelb oder goldt, hinder under aber weiß oder silber in ober rott oder rubinfarb, auß welches jedem mundtloch drey pfaben federn herfürgehen) abermalen erscheinendt, das vorderthail aines weiß oder silberfarben und gekrenten Lewen in seinen vorderen pranggen wie im schildt ain weiß oder silberfarbe lilien füerendt", wie das Wappen in der Mitte dieses Diploms in Farben ausgeführt ist. Auch erhebt er die obengenannten Zürcher in den erblichen Adelsstand.

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Charter: Urkunde 742
Date: 1610 September 18
AbstractHans Senft und Mathias Ziegler, beide zu Argen, verkaufen Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang, als Administratoren der Pfarrer Johann Baumgartner'schen Stiftungen, um 100 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 5 Gulden ab Hansen Senften Acker im Kilchesch am Oberdorfer Weg zwischen Balthasar „Bihels“ (Bühel), alten Ammanns und des Rosenstocks Aeckern gelegen, auf den Grabenesch Pfatt stoßend; ab einem Acker im selben Esch zwischen Georg Gaggen und Lorenz „Hagmillers“ (Hackmüller) Ackern und einer Juchart Acker in St. Niklasen Esch, zwischen Theisen Kugels Acker und Stoffel Wernen, Waibels neuangelegtem Rebgarten; ab Mathias Zieglers Wieswachs und Bandtholz im Hittel ungefähr 1 ½ Mannsmahd zwischen Georg Mayer, Ulrichs Sohn und Leonhard Stoppels Wiesen, 1 ½ Juchart Acker im Kilchesch zwischen Jakob Nider, Weber und dem Holz gelegen.

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Charter: Urkunde 743
Date: 1610 Dezember 20
AbstractBalthasar Kohler, Bäcker zu Mitten, in der Herrschaft Wasserburg, verkauft Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang, als Adminstratoren der Pfarrer Johann Baumgartner'schen Stiftungen, um 100 Gulden Hauptgut einen Jahreszins von 5 Gulden ab seinen zwei Stück roten Reben, auf dem Pühelin genannt, an Georg Schmid, Wolf Wezler und Josef König des Gerichtes zu Wasserburg stoßend, ab seinem Stück roten und weissen Reben auf der Grabenwies ob Wasserburg zwischen Georg Schmid und Jakob Hagen, genannt Wocheler, oben an Josef Königs und unten auf Hans Georg Schmids Amtmanns Gärten stoßend und ab seinem Hanfland auf dem Hochsträß, an Georg Schmid, Hans Erlins Erben, Galle Erlin und Jakob Hotzen des Gerichtes grenzend.

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Charter: Urkunde 739
Date: ca. 1610
Abstractkein Text

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Charter: Urkunde 744
Date: 1611 Oktober 31
AbstractDer Generalvikar des Bischofs Jakob von Konstanz, Herrn der Reichenau, erlaubt auf Bitten des Ammanns und Rates der Stadt Bregenz, da die dortige Pfarre über 3.000 Kommunikanten fasse und der Friedhof an der Kirche infolge seiner geringen Ausdehnung, vornehmlich zu Pestzeiten, zur Bestattung der Verstorbenen nicht genüge, den ausser der Stadt zu diesem Zwecke angekauften Platz mit Mauern zu umgeben und zweckentsprechend herzurichten. Da in den umliegenden Orten die Pest herrsche und dadurch der Zugang gesperrt sei, gestattet er, daß bis zur Einweihung des neuerbauten Friedhofes, die Leichen dort kirchlich begraben werden können.

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Charter: Urkunde 744a
Date: 1612 Mai 10
AbstractFürstbischof Jakobus von Konstanz tut kund, daß in der Sache des Abtes Gebhard und des Konventes des Klosters zu den hl. Petrus und Paulus zu Mehrerau, folgendes Ansuchen vorgetragen worden sei. Sie und ihre Vorgänger hätten schon lange Zeit ganz aus freien Stücken, gewisse Bedienstete des Klosters und Bewohner der Umgebung, die auf Lehen oder allodialisierten Gütern sitzen, seelsorglich betreut und ihre Leichen auf ihrem an das Kloster anstoßenden Friedhof bestattet; aber nachdem sie verschiedene Unzukömmlichkeiten und Fährlichkeiten erfahren, besonders zur Pestzeit und da sie noch größere Beschwerden und Schwierigkeiten befürchteten, so möchten sie sich dieser Last entledigen und die Leichen bei der Bregenzer Pfarrkirche bestatten lassen. Mit den Österreichischen Beamten zu Bregenz und mit Stadtammann und Rat daselbst, haben sie schon ein Übereinkommen getroffen und bitten nun den Bischof um Genehmigung dieses Vertrages. Dieser aber erklärt, daß die genannten Stellen in dieser rein geistlichen Sache nicht kompetent seien, und wahrt seine kirchliche Jurisdiktion. Trotzdem aber approbiert er die Abmachung als dem Recht und der Billigkeit entsprechend und weist die genannten Personen der Seelsorge der Stadtpfarre Bregenz zu und verfügt deren Begräbnis bei der Bregenzer Stadtpfarrkirche.

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Charter: Urkunde 745
Date: 1612 November 24
AbstractKrescentia Röckin, Hansen Jautzen Ehefrau, welche von Stadtammann und Rat zu Bregenz wegen Ehebruch gefangen gesetzt, aber auf Fürbitte ihrer Nachbarn und ihrer Verwandtschaft wieder freigelassen wurde, schwört Urfehde, verpflichtet sich, sich des Lasters zu enthalten, eine Strafe von 30 Pfund Pfennig zu erlegen, alsbald zu Feldkirch, Appenzell oder sonstwo zu den Sakramenten zu gehen und darüber eine Bescheinigug zu erbringen

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Charter: Urkunde 746
Date: 1614 Jänner 12
AbstractStadtammann und Rat zu Bregenz, vergleichen sich mit Mutter und Schwestern des Klosters Thalbach - welche Hof und Gut, deren von Wolfurt Hof genannt, gleich oberhalb des Klosters gelegen, von weiland Junker Hans Georg von Wolfurt auf Reuthin selig erkauft haben - betreff der städtischen Steuer, für diesen Hof. Das Kloster hat jährlich auf Hilari (Jänner 13)2 Pfund Pfennig in das Rathaus oder zu Handen des Baumeisters. als jährliche Steuer für diesen Hof, zu entrichten. Würde der Hof wieder verkauft, so ist von demselben die Steuer wie von anderen Bürgergütern zu entrichten.

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Charter: Urkunde 748
Date: 1614 Juli 18
AbstractHans Werner von Raitenau, Rat, Kämmerer, obrister Hauptmann der vier Herrschaften vor dem Arlberg und Vogt beider Herrschaften Bregenz und Hohenegg und die Beamten des erzfürstlichen Amtes Bregenz, vermitteln einen Vergleich zwischen Stadtammann und Rat zu Bregenz einerseits und Ammann, Steurern und Gerichtsleuten der sieben Gerichte Hofsteig, Lingenau, Alberschwende, Sulzberg, Grünenbach, Simmerberg und Hofrieden andererseits, wegen Neubau eines Siechenhauses für die sieben Gerichte und der Abteilung des Siechenhausvermögens.1. Haben die Gerichte sich aller Rechte am alten Siechenhaus zu begeben.2. Wird den sieben Gerichten das Recht eingeräumt, ausserhalb der Stadtgrenze in der Nähe des bisherigen Siechenhauses ein eigenes neues Leprosorium zu erbauen. Zu diesem Zwecke können sie das kleine Siechenhäusle jenhalb der Straße innerhalb sechs Wochen abbrechen und das Material zum Neubau verwenden.3. Sollen die Kranken der sieben Gerichte, welche in dem neuen Siechenhaus untergebracht sein werden, wie bisher dem Gottesdienste in Unser Lieben Frauen Kapelle zu den Siechen beiwohnen und ihren Platz wie die Bregenzer Kranken auf der Empore haben.4. Sollen die Kranken der sieben Gerichte das Begräbnisrecht auf dem Friedhof bei der Siechenkapelle haben.5. Nachdem laut vorgewiesenem Zinsbuch das Bregenzerische Siechenhaus ein Kapitalvermögen von 6.315 Pfund Pfennig und davon 315 Pfund 15 Schilling Pfennig Jahreszins hat, wird vereinbart, daß die Stadt von diesem Kapitalvermögen 5.000 Pfund Pfennig in guten Zinsbriefen an die Gerichte aushändigen soll und diese dann keine weiteren Ansprüche zu stellen haben.6. Alle für das Jahr 1613 noch rückständigen Zinse soll die Stadt beziehen und sollen die Gerichte behilflich sein, den Rückstand einzubringen.7. Die Sondersiechen ab dem Land, die bisher im BregenzerSiechenhaus waren, mögen beim Auszug ihre Kleider, Bettgewand und was sie sonst mitgebracht haben, mit sich nehmen; das dann noch im Hause verbleibende Inventar soll zwischen beiden Siechenhäusern zu gleichen Teilen geteilt werden.8. Das, was weiland Michael „Wangners“ (Wagner) Witwe Ursula mit ins Siechenhaus gebracht oder ihretwegen hinein gekommen ist, sollen die Bregenzer wieder herausgeben; dagegen sollen sie aber für die Verpflegung der Wanger volle Bezahlung erhalten.9. Nachdem es vorgekommen ist, daß Gesunde mit den Siechen in zu nahe Berührung gekommen, ja im Siechenhaus aus- und eingegangen sind und dort gegessen haben, wird zur Vermeidung der Verschleppung der Krankheit festgesetzt, daß die Siechen (wie anderwärts auch gebräuchig) lange Siechenröcke und ihre gewöhnliche Klapper tragen und sich nicht unter die Gesunden mischen sollen.10. Das Brunnenwasser, das unter St.Gallenkirch auf landesfürstlichem Boden und Eigentum entspringt, wird geteilt. Die Brunnenstube soll allerzeit in der Verwahrung der Stadt bleiben und durch sie erhalten werden, nur der städtische Werkmeister ist berechtigt, Reparaturen an derselben vorzunehmen, den Siechen ist es untersagt, etwas daran zu machen.

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Charter: Urkunde 747
Date: 1614 Juli 19
AbstractNachdem am Vortage zwischen Stadtammann, Rat, Gericht und Gemeinde Bregenz einerseits und den sieben Gerichten Hofsteig, Lingenau, Alberschwende, Sulzberg, Simmerberg, Grünenbach und Hofrieden, wegen Teilung des Siechen-vermögens ein Übereinkommen zustandegekommen ist und die Gerichte Hofsteig, Lingenau, Alberschwende und Hofrieden sich entschlossen haben, ein eigenes Leprosorium zu erbauen, wird zwischen diesen vier Gerichten und dem Gerichte Sulzberg, nachstehender Vertrag abgeschlossen:1. weil das Gericht Sulzberg laut des gestrigen Teilungsvertrages aus dem Siechenvermögen ein Betreffnis von 1.382 Gulden 5l Kreuzer 3 Heller zu erhalten hat, übergeben Steurer und Gerichtsleute vom Sulzberg heute diese Summe eigentümlich an das von den vier Gerichten Hofsteig, Lingenau, Alberschwende und Hofrieden zu errichtende neue Leprosorium und räumen demselben den Zinsenbezug ein.2. Sollte sich in Zukunft begeben, daß in das Gericht Sulzberg gehörige Personen mit dem Aussatze behaftet und deren Abgabe in das Siechenhaus erforderlich sein würde, so sollen diese in das neue Haus aufgenommen werden. Doch soll jede Person 25 Pfund Pfennig Vermögen und ein vollständig aufgemachtes Bett mitbringen. Wenn eine dieser Personen aber mehr Vermögen hätte, es sei liegendes oder fahrendes, so ist ohne Weigerung alles dem neuen Siechenhause auszufolgen, wie das auch beim alten Bregenzer Siechenhause immer der Fall gewesen ist.3. Verpflichten sich Steurer und Gericht zu Sulzberg für alle Zukunft, die Zinsen von den in ihrem Gerichtsbezirk anliegenden Kapitalien des neuen Hauses kostenfrei einziehen zu lassen und an den Pfleger abzuführen.4. Ebenso werden sie dem Siechenhaus alle in ihrem Bezirke anfallenden Almosen und Vermächtnisse zum Einzug bringen und dem Pfleger übergeben. Dagegen haben sie keine weitere finanzielle Hilfe an das Siechenhaus zu leisten, ausgenommen Brandunglück oder notwendige Neu- und Zubauten.

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Charter: Urkunde 749
Date: 1615 Februar 12
AbstractKatharina Astlerin, Meister Hans Großen, Maurers Witwe zu Mitten in der Herrschaft Wasserburg, verkauft, unter Beistand ihres Tochtermannes Hans Forster, an Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang, als Administratoren der Pfarrer Johann Baumgartner'schen Stiftungen, um 60 Gulden rheinisch, welche Hans Georg Schmid von Wellenstein, gräflich Fugger'scher Amtmann der Herrschaft Wasserburg, ihrem Hauswirt selig auf einen von ihm erkauften Garten übergeben hat, einen Jahreszins von 3 Gulden ab ihrem Haus und Hof zu Mitten zwischen Jakob Hagen, Richter und Hans Nieberlins selig Tochter und ihrem Krautgarten auf dem Brückenried zwischen Jakob Schneider von Mitten und Theiß Schneider von Nonnenhorn oben an Konrad Sauters zu Mitten Holz und unten auf Thoman „Paurs“ (Bauer) Gut stoßend.

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Charter: Urkunde 750
Date: 1615 April 7
AbstractGeorg Schäffler zu Nonnenhorn, in der Herrschaft Wasserburg, übergibt Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang, als Administratoren der Pfarrer Johann Baumgartner'schen Stiftungen, einen Zinsbrief, den er von Hans Schäffler, weiland Klausen Hotzen von Hatnau Tochtermann, seinem Bruder erhalten hat, mit welchem Andreas Wezler von Nonnenhorn de dato 1596 Jänner 3 sich für 100 Gulden als Schuldner bekennt.

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Charter: Urkunde 755
Date: 1616 Juni 3
AbstractZweitschrift der Urkunde 751

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Charter: Urkunde 751
Date: 1616 Juni 3
AbstractGeorg Abt zu Weingarten, der sich mit der Absicht trägt, in seiner Vaterstadt Bregenz ein Benediktiner Kloster zu errichten, vergleicht sich deswegen mit Stadtammann und Rat zu Bregenz wie folgt: 1. weil das bisher dem Kloster Weingarten zugehörig gewesene Gut, der Schedler genannt, das zunächst hinter der Pfarr Bregenz liegt, sich zu einem Klosterbau nicht eignet, gab der Stadtrat die Bewilligung, dieses Gut gegen Stadtammann Othmar Wägelins Gut im Dorf zu vertauschen und hier ein Kloster zu errichten. Das Gut der Schedler soll in diesem Falle ein steuerbares Bürgergut sein und bleiben.2. Nimmt der Stadtrat dieses künftige Kloster, wie andere im Stadtgericht befindliche Gotteshäuser, in seinen Schutz und Schirm.3.Bewilligt der Stadtrat den Bezug des Brunnenwassers auf der Häginen Acker zum halben Teil und gestattet eine Brunnenstube mit eigenem Schlüssel und eine Leitung bis zum neuen Kloster zu erstellen, behält aber für die Stadt die andere Hälfte des Wassers vor.4. Wird bewilligt, das diejenigen, welche sich in dem künftigen Kloster aufhalten werden, Wein, Korn und Viktualien, was sie für ihren Hausgebrauch notwendig haben, hier ankaufen oder von anderswoher, ohne Zoll und Wellengeld, einführen können. Das Weinschenken ist ihnen jedoch nicht erlaubt; sollte es ihnen vom Stadtrat bewilligt werden, so sind sie diesbezüglich den anderen Bürgern gleichzuhalten.5. Ohne Vorwissen und Bewilligung des Stadtrates, darf das künftige Kloster keine Liegenschaften, weder inner noch ausserhalb des Stadtgerichts, erwerben. Hiebei wird dem Kloster aber gestattet, ein Lusthaus oder ein Gütle zu erwerben, von denen es aber wie von allen weiteren Gütern, die der Stadtrat ihm zu kaufen erlaubt, die Steuer wie andere Bürger entrichten muß.6. Würden sich in Hinkunft zwischen dem Kloster und einem Bürger Klagspunkte ergeben, soll das Kloster die Klage nur vor Stadtammann und Rat, nicht anderswo vorbringen. Wenn ein Gotteshausdiener ausserhalb des Klosterbezirks im Stadtgebiet einen Frevel begeht, soll er von der Stadt abgestraft werden. Delikte, die innerhalb des Klosterbezirks verschuldet werden (ausgenommen Malefizsachen) sind dem Kloster selbst zuständig. Der Stadtrat wird in weltlichen Dingen sich keine Supriorität über das Kloster anmaßen. Schließlich wird vereinbart, daß das Kloster der Stadt jährlich auf Hilari für Reis-, Steuer-, Schnitz-, Frohn-, Dienst- und Wachtgeld, kurz für alle bürgerlichen Beschwerden und Anlagen, 50 Gulden erlegen sollte; dabei soll dem Prälaten gestattet sein, diese Zahlung mit einem einmaligen Betrage von 1.000 Gulden abzulösen. Der Prälat widmet, aus Liebe zu seiner Vaterstadt Bregenz, zu einer Bausteuer zur St. Gallenstein Kapelle in Bregenz, einen Betrag von 500 Gulden, welchen der Baumeister gegen Quittung beheben kann. Der Vergleich wird in zwei Parien ausgefertigt und jedem Teile eines ausgehändigt.

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Charter: Urkunde 752
Date: 1616 Dezember 12
AbstractCyriacus Renk, Freilandrichter in Oberen und Niederen Schwaben auf Leutkircher Heid, urkundet, daß vor einiger Zeit Konrad Kuhn, genannt Specklin, vor dem Freilandgericht, als es in Wangen abgehalten wurde, mit der Klage erschienen sei, daß ihm Jakob Schweizer von „Buechorn“ (Buch) 263 Gulden 5l Kreuzer schuldig sei, doch nicht bezahle. Nun wäre aber Georg Stauder zu Bregenz gestorben, dessen Erbe Jakob Schweizer sei. Kuhn, genannt Specklin, als Anleiter und Maria Waiblin als Vorsprecherin, beide von Wangen und andere genannte Gläubiger erhalten das Recht, sich aus diesem Erbe nach Georg Stauder bezahlt zu machen.

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Charter: Urkunde 754
Date: 1617 Juni 6
AbstractZweitschrift der Urkunde 753

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Charter: Urkunde 753
Date: 1617 Juni 6
AbstractNachdem auf den 1616 Juni 3 zwischen Abt Georg von Weingarten und Stadtammann und Rat zu Bregenz, wegen Erbauung eines neuen Klosters mit Kirche in Bregenz, ein Vergleich zustande kam, welcher in etlichen Punkten einer Erläuterung bedarf und man sich inzwischen mit dem Hause Österreich wegen des landesfürstlichen Schutzes zu vergleichen hatte, wird unter Mitwirkung des in dieser Sache tätigen kaiserlichen Kommissärs Dr.Johann Konrad Dornsperger, Rat und Verwalter in Schwaben, folgender Zusatzvertrag abgeschlossen: 1. weil das Gut, der Schedler genannt, das zunächst hinter der Pfarr zu Bregenz liegt und bisher dem Kloster Weingarten zuständig war, nicht zu einem Kloster geeignet wäre, hat der Rat bewilligt, daß dasselbe gegen Stadtammann Othmar Wägelins Gut im Dorf vertauscht und hier das Kloster errichtet werden kann. Das Gut Schedler soll aber ein steuerbares Bürgergut bleiben.2. Bewilligt der Rat, daß dem neuen Kloster alle Bürgerrechte zustehen sollen.3. Bewilligen Vogt und Amtsleute und Stadtammann und Rat, für das neue Kloster den Bezug des erforderlichen Brunnen-wassers aus den im Häginen Acker bzw. in den Amtshölzern entspringenden Quellen.4. Bewilligen die Regierung und Stadtammann und Rat, daß die im künftigen Kloster Wohnenden Wein, Korn, Viktualien und andere Sachen, deren sie zu ihrem Hausgebrauch bedürfen, in Land und Stadt kaufen oder ohne Bezahlung des Wellengeldes einführen dürfen.5. Das Kloster darf in Hinkunft keine Bürgergüter, sei es kaufs- oder erbsweise an sich ziehen; es ist ihm aber erlaubt, Grund zu einem Garten und zu einem Lusthaus zu erwerben.6. Frevel, die sich auf dem Grunde des neuen Klosters zutragen werden, kann der Prior oder Vorsteher selbst abstrafen; Verbrecher sind dem Amte Bregenz bzw. der Stadt zur Aburteilung zu überstellen.7. Dem Amte Bregenz hat der Prälat ein jährliches auf Martini zu entrichtendes Schirmgeld von 50 Gulden zu entrichten.8. Hat derselbe der Stadt Bregenz jährlich auf Hilari für Reis-, Steuer-, Schnitz-, Frohn-, Dienst- und Wachgeld in Summa für alle bürgerlichen Beschwerden und Anlagen ebenfalls 50 Gulden zu entrichten, wobei ihm erlaubt sein soll, hierfür eine einmalige Zahlung von 1.000 Gulden zu erlegen.9. Bezahlt der Prälat, aus Liebe zu seiner Vaterstadt, freiwillig 500 Gulden Bausteuer an die St. Gallensteinpflege, welchen Betrag die Pfleger gegen Quittung beheben können.

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Charter: Urkunde 756
Date: 1617 November 10
AbstractBarbara Wirtensohnin, die Mutter, Barbara und Rosina die Gmaiterin, weiland Konrad Gmaiters Witwe und Töchter zu Lingenau, verkaufen mit Wissen ihres Vogtes Linhart Wilburger zu Kurzen, dem Jakob Gretler, Bürger zu Bregenz, um 200 Gulden, wofür er ihrem Vater selig Wein geliefert hat, einen Jahreszins von 10 Gulden ab ihren sechs Kuhrechten Guts zu „Seyfrieds“ (Seifried) Gföll, stoßen an die Schaiblategg, an Krähenberg, an das Memmoos und an das Hohenries.

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Charter: Urkunde 757
Date: 1617 November 10
AbstractJoachim Wun zu Argen seßhaft, verkauft Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang, als Administratoren der Pfarrer Johann Baumgartner'schen Stiftungen, um 40 Gulden Hauptgut, das hiervor Jakob Gürer, genannt Lerch zu Nonnenhorn, verzinst hat, einen Jahreszins von 2 Gulden ab seinem Acker samt dem Reb- und Grasgarten, daran zwischen Jörg Senften Schupflehen und Jörgen Raussenbachs, beide zu Argen, eigenen Äckern und Gärten gelegen.

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Charter: Urkunde 758
Date: 1618 Februar 1
AbstractLeonhard Dietrich zu Lauterach verkauft dem Christof Hundertpfund, altem Stadtammann zu Bregenz, um 250 Gulden rheinisch Hauptgut, welche er bei Übernahme der Güter seines Vaters Martin Dietrich selig schuldig geworden ist, einen Jahreszins von 12 Gulden 30 Kreuzer ab seinem Haus, Hofstatt, Speicher, Kraut- und Baumgarten im Oberdorf zu Lauterach, stoßt an die Baugasse, an Hilarius Fröwiß, an Hans Hagen und an Mehrerauer Gotteshausgut.

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Charter: Urkunde 759
Date: 1618 März 1
AbstractBartlome Marstaller und Anna Kümpline, seine Hausfrau im Dorf Weiler, letztere vertreten durch Martin Wägelin daselbst, verkaufen dem Joachim Kümpel, Ammann zu Altenburg und bei der Kellhöfe Weiler und Scheidegg, um 100 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 5 Gulden ab ihrem sieben Winterfuhren haltenden Hof und Gut zu Weiler, stoßt an die Rotach, an Simmerberg, an Rigeln, und an die Scheiben. Das Gut ist Lehen vom Schloß Altenburg und rechtes Kellhofgut, in den Kellhof Weiler gehörig. In das Amt Altenburg sind jährlich 3 Pfund 15 Schilling Pfennig, Bartlome Wegelin 4 Gulden weniger 5 Schilling Pfennig, Hans Kümpelin 2 Pfund Pfennig, dem Ammann Kümpel 1 Gulden 12 Kreuzer, der Pfarre Weiler 5 Schilling Pfennig, in die Altenburgische Pfründe 12 Kreuzer und der Pfarre Thann 4 Schilling Pfennig, Jahreszinse zu entrichten.

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Charter: Urkunde 760
Date: 1618 April 9
AbstractAugustin, Abt Unser Lieben Frauen Gotteshauses Einsiedlen, verspricht auf Zutun des Johann Werner, edlen Herrn auf Raitenau, Freiherr auf Hofen, österreichischer Rat, Kämmerer und obristen Hauptmanns der vier Herrschaften vor dem Arlberg, Vogt zu Bregenz und Hohenegg, die große Kerze, welche Stadt und Herrschaft Bregenz vor Jahren in der Gnadenkapelle zu Einsiedlen auf ihre Kosten brennen ließen, welcher Brauch seit mehreren Jahren in Abgang gekommen ist, wieder am alten Platze in der Kapelle aufzustellen und zu brennen, wenn jährlich dem Kloster 30 Pfund Wachs oder für jedes Pfund 40 Kreuzer entrichtet werden.

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Charter: Urkunde 761
Date: 1618 April 22
AbstractPeter Nussbaumer der Vater, Martin, Hans, Bartlome, Katharina und Maria seine Kinder, im Klasentobel des Gerichts Lingenau, die Kinder mit Wissen und Willen Hansen Steurers, alten Ammanns des Gerichts Lingenau, verkaufen dem Wolfgang Birnbaumer, Bürger und des Rats zu Bregenz, um 50 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 2 Gulden 30 Kreuzer ab ihrem 2 ½ Winterfuhren haltenden Hof und Gut im Klasentobel, stoßt an Gerolztobel, an Würt, an das Nußbaumertobel und an Veiten Viehweid.

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Charter: Urkunde 762
Date: 1618 Juni 8
AbstractDie Bewohner von Lauterach, strebten in Rücksicht darauf, daß sie, wenn die Bregenzerache Hochwasser führte (wie im vergangenen Frühling) oder bei schlechtem Wetter und in Winterszeiten vielfach ohne Gottesdienst bleiben mußten, die Trennung von der Pfarre Bregenz und die Errichtung einer selbständigen Pfarrei an. Nachdem Abt Placidus von Mehrerau als Patron und P. Michael Boner, Stadtpfarrer zu Bregenz, ihr Einverständnis zu dieser Separation kundgegeben haben, wird die neue Pfarre wie folgt errichtet:1. wollen die Lauteracher ihrem Pfarrer den Pfarrhof mit Stadel und Speicher, samt Reb-, Kraut- und Baumgarten nächst bei der Kirche gelegen, dann eine Reihe von Gütern, samt der Kirche mit ihrer Zugehörde, einräumen und übergeben. Kirche, Pfarrhof, Stadel und Speicher werden sie auf ihre Kosten allerzeit in baulichen Ehren erhalten und wenn sie durch Brand zerstört werden sollten, wieder auf ihre Kosten aufbauen und erhalten.2. Wird das Einkommen des Pfarrers geregelt. Das Pfarrhaus und die Pfründegüter sollen für alle Zeiten von allen Steuern und Anlagen befreit sein. Zur Hinterlegung der Urkunden soll eine mit drei Schlössern versehene Lade angefertigt werden; den einen Schlüssel soll der Pfarrer und je einen die beiden Kirchenpfleger bei Handen haben. Der Opferstock in der Kirche soll nur im Gegenwart des Pfarrers und der Kirchenpfleger geöffnet und das Opfergefälle zum Nutzen der Kirche verwendet werden.3. Sollte der Pfarrer eine Gehaltserhöhung fordern und mit dem ihm festgesetzten Einkommen das Auslangen nicht finden können , werden sie dies selbst ohne Inanspruchnahme des Patrons und der Mutterpfarre regeln.4. Sichern sie dem Pfarrer die Gemeinderechte an Holz und Feld, Trieb und Tratt, Bau- und Brennholz zu. Würde das Gemeindegut geteilt, soll der Pfarrer seinen Anteil daraus erhalten. Dagegen soll der Pfarrer bei ihnen wohnen und ohne ihr Einverständnis nicht wegziehen. Er soll ein priesterliches Leben führen und sie mit Gottesdiensten, Spendung der Sakramente, Predigten und Krankenbesuchen etc. wohl versehen und die Gebräuche und Sitten der Mutterpfarre Bregenz einhalten und hierherübertragen.5. Wenn auf das Patrozinium auswärtige Priester erscheinen, hier Messe lesen oder predigen, wollen sie dieselben verpflegen. An der Kirchweihe zu Bregenz werden sie wie alters her teilnehmen, doch soll ihr Pfarrer an diesem Tage, der alten Leute wegen, in der Frühe die hl. Messe lesen. Sie verpflichten sich auch, auf diesen Tag als Entschädigung für das durch die Separation entfallende Opfer, dem Pfarrer zu Bregenz 8 Gulden zu entrichten, wovon dem Pfarrer 6 Gulden und dem Präbendar 2 Gulden gebühren. Auch sollen sie wie bisher an den Kreuzgängen der Pfarre Bregenz teilnehmen.6. Verpflichten sie sich, an Bau und Erhaltung der Stadtpfarrkirche zu Bregenz, wie bisher zu konkurrieren und dem Mesmer zu Bregenz von jeder angesäten Juchart Vesen und Haber zwei Garben und einen Pfennig zu geben.7. Bewilligt der Prälat des Klosters Mehrerau als Patron, daß die neuen Pfarrgenossen ihrem Priester das Korpus durch Almosen und Stiftungen bessern können. Die Seelengottesdienste soll er von der Kanzel verkünden. Er ist verpflichtet, an den vier hohen Festen, an allen Sonntagen, an allen Muttergottes- und Apostelfesten zu predigen.8. Verpflichten sich die neuen Pfarrgenossen dem Mesmer, den sie mit Vorwissen der Obrigkeit zu Bregenz selbst bestellen, gebührenden Lohn und eine ordentliche Behausung zu geben. Im weiteren werden dessen Einkünfte und Verpflichtungen bestimmt. Johann Werner von Raitenau, Vogt, Dr. Diethelm Jelin, Amtsverwalter, Michael Witweiler, Landschreiber der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, Abt Placidius und der Konvent des Klosters Mehrerau und P. Michael Boner, Stadtpfarrer zu Bregenz, erteilten ausdrücklich die Bewilligungen zu dieser Separation und zur Errichtung der neuen Pfarrei Lauterach.

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Charter: Urkunde 763
Date: 1618 September 28
AbstractMaria Finkin im Hof zu Lingenau, verkauft mit Wissen ihres Vogtes Hansen Briemen, genannt Ellsen Hans, dem Gall Deuring, altem Stadtammann zu Bregenz, um 130 Gulden Hauptgut einen Jahreszins von 6 Gulden 30 Kreuzer ab ihrem Haus, Hofstatt und fünf dazu gehörigen Winterfuhren Guts zu Lingenau, stoßen an das Ober Buch, an die Staig, an das Gschwendt und an Brander.

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