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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 789
Signature: Urkunde 789
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1628 Jänner 7
Stadtammann, Rat, Gericht und ganze Bürgerschaft des Stadtgerichtes zu Bregenz, reversieren auf Johann Werner, edlen Herrn auf Raitenau zu Hofen, Freiherr, R.K.M. Reichshofrat und Erzherzog Leopolds Rat, Kämmerer, obrister Hauptmann der vier Herrschaften vor dem Arlberg und Vogt beider Herrschaften Bregenz und Hohenegg, wegen seines Sohnes Franz Andreas Freiherrn von Raitenau zu Hofen und Franz Anton Franzin, derzeit bei der Herrschaft Genova bestellter Hauptmann über ein Fähnlein hochdeutsches Kriegsvolk zu Fuß (die beide als Hauptleute der Herrschaft Genova mit gleicher Bestallung jeder ein freies Fähnlein von 550 Mann zugeführt und drei Jahre Dienst geleistet haben), welche zusammen tausend Reichstaler, jeden zu 1 Gulden 30 Kreuzer gerechnet, macht 1.500 Gulden, jeder die Hälfte unter folgenden Bedingungen an die Erzbruderschaft des hl. Rosenkranzes in Bregenz gestiftet und bar erlegt haben:1. Daß dieses Kapital an sicheren Orten zu 5% angelegt wird.2. Daß die Stiftung zur Dotierung eines eigenen Kaplans Unser Lieben Frauen Bruderschaft, sobald das Erträgnis dies erlaubt, dienen soll. Als solcher soll ein geübter Musikant angenommen werden, wobei Bregenzer Bürgerssöhne den Vorzug genießen. Stadtammann und Rat sollen das ius nominandi haben, das ius praesentandi soll dem Prälaten von Mehrerau zustehen.3. Soll der Kaplan wegen des Franzinschen Teils der Stiftung in jeder Quatember Woche in Unser Lieben Frauen Kapelle am See eine hl. Messe für den Stifter Franz Anton Franzin lesen und jede Woche in einer Messe eine Kollekte für ihn einlegen. Hierfür hat er aus der Stiftung jährlich 21 Taler zu empfangen.4. Die übrigen vier Taler aus diesem Teil der Stiftung sollen drei des Almosens fähigen Personen, einem Mann, einer Frau und einem nicht über sieben Jahre alten Kind, welche Bregenzer Bürger sind, gegeben werden.5. Wegen der Raitenauischen Stiftung soll der Kaplan an jedem Montag (wenn ein Feiertag ist am nächsten Tage) eine hl. Messe in der Seekapelle zelebrieren und für die Stifter aufopfern.6. Auf jeden Quatember ist aus diesem Teil der Stiftung ein Gulden an Hausarme zu vergeben.7. Der Pfarrer oder der Kaplan haben diese in der Seekapelle stattfindenden Gottesdienste von der Kanzel zu verkünden.8. Für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten hat der Kaplan jährlich 33 Gulden 30 Kreuzer aus der Stiftung zu bekommen.9. Die Stiftung darf nicht an andere Orte gezogen werden, es wäre denn, daß die Bevölkerung von Bregenz vom katholischen Glauben abfallen würde.10. Sollen die Nachkommen der Stifter, der Prälat von Mehrerau und Vogt und Amtleute zu Bregenz, ihr Augenmerk auf die Einhaltung der Stiftung richten. Sollten die Verbindlichkeiten nicht eingehalten werden, so können die Verwandten und Nachkommen der Stifter die Stiftung nach ihrem Gefallen anderswohin transferieren, doch soll sie womöglich in der Herrschaft Bregenz bleiben;unter Verschreibung des städtischen Vermögens und Einkommens, daß sie diese Stiftung getreulich einhalten werden.  

orig.
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fehlen
Sigillant: Die Stadt mit dem Stadtsiegel, Plazidus, Abt von Mehrerau, Johann Werner von Raitenau, Vogt, Dr. Diethelm Jehlin, Amtsverwalter, Dr. Hans Georg Witweiler, Landschreiber und Georg Wall, Landammann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg


Material: Perg.
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