Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 833
Signature: Urkunde 833
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1645 Juni 16, Bregenz/Konstanz
Über Bitten der Bewohner von Hard, welche wegen oftmaligem Hochwasser, das die Bregenzerache führt, den Gottesdienst in der Pfarrkirche zu Bregenz nicht besuchen konnten, haben Abt Plazidus, Kloster Mehrerau, welchem das Patronat über die Pfarre Bregenz zuständig ist und Dr. Franz Thurnher, Stadtpfarrer zu Bregenz, ihr Einverständnis zur Durch-führung einer Trennung kundgegeben und ihrerseits bewilligt, daß zu Hard, woselbst bei der dortigen Kapelle ein Kaplan angestellt ist und ein Friedhof sich befindet, eine eigene Pfarrei errichtet werde. Der Prälat nimmt aber für sich und seine Nachfolger ausdrücklich die Patronatsrechte der neuen Pfarrei in Vorbehalt. Die neue Pfarrei wird wiefolgt errichtet: 1. übergeben die Harder ihrem künftigen Pfarrer das bisherige Kaplaneihaus, samt zugehörigen Gütern zunächst bei der Kirche zu Hard, dazu die Kirche mit aller Kirchenzierde und verpflichten sich für alle Zukunft, Pfarrhof und Kirche auf eigene Kosten und ohne Leistung des Patrons zu erhalten. Würden die Kirche oder der Pfarrhof durch Brand zerstört, so werden sie dieselben auf ihre Kosten neu aufbauen und erhalten.2. Sichern sie ihrem Pfarrer außer den Gütern ein jährliches Einkommen von 200 Gulden zu, wie dasselbe in einem Urbar verzeichnet ist. Dagegen behalten sie sich die Nutzung nachverzeichneter Kaplaneigüter vor und zwar: das Ehehaft Gütle enthalb der Landstraße, stoßt an die Landstraße und an die Gemeinde, drei Viertel Juchart groß; das Ehehaft Gut in Hernats Reute, eine starke Juchart groß, stoßt an die Gasse, an Georg Mock und Martin Oelz; ein halbes Mannsmahd Wieswachs am Brudergraben, stoßt an die „Eschlis Gasse“ (Eschle), an Georg Hermann, an die „Lechenbaindt“ (Lehenbünt) und an den Kupferschmied Mathias „Büechelin“ (Büchele); neun Mannsmahd in den Tillen und drei Mannsmahd in dem Pfaffenhard, die an die Lauterach, an den Bodensee, an Klaus und Hans Schneider zu Fußach stoßen. Es soll aber im Belieben des Pfarrherrn stehen, ob er die Nutzung dieser Güter für sich beanspruchen will oder nicht. Würde er sie selbst nutzen (er kann neun Haupt Vieh davon erhalten), so müßte er sich an vorbestimmten Jahreseinkommen von 200 Gulden einen Abzug von 60 Gulden pro Jahr gefallen lassen. Alle vorgenannten Güter, der Pfarrhof und die demselben gehörigen Güter, wie auch das Einkommen des Pfarrers sollen für alle Zukunft von allen Steuern und Anlagen befreit sein. Die 200 Gulden Pfründeeinkommen sollen durch einen jährlich zu bestimmenden Einzieher eingehoben und dem Pfarrer und den Kirchenpflegern über den Einzug Rechnung gelegt werden. Zinsrückstände, die älter sind als vier Monate, hat die Gemeinde vorschußweise zu leisten. Zur Hinterlegung von St. Josen Schatz, der Urkunden und Schriften etc. soll eine Lade mit drei verschiedenen Schlössern und Schlüsseln angefertigt werden; den einen Schlüssel soll der Pfarrer, die anderen beiden die Kirchenpfleger bei Handen haben. Der Almosenstock bei der Kirche soll von Zeit zu Zeit in Gegenwart des Pfarrers und der Kirchenpfleger geöffnet und das Opfergefälle zum Nutzen der Kirche verwendet werden.3. Sollte der Pfarrer eine Gehaltserhöhung fordern und mit dem ihm bestimmten Einkommen das Auslangen nicht finden können, werden sie dies selbst ohne Inanspruchnahme des Patrons oder Mutterpfarre regeln.4. Sichern sie dem Pfarrer die Gemeinderechte an Holz- und Feld, Trieb und Tratt, Bau- und Brennholz, Heu und Streue zu. Würde das Gemeindegut in späterer Zeit geteilt werden, soll der Pfarrer seinen Anteil und zwar nicht den schlechtesten, daraus erhalten. Er soll ein priesterliches Leben führen, bei ihnen in Hard wohnen und sie mit Gottesdiensten, Spendung der Sakramente, Predigten und Christenlehren und Krankenbesuchen etc. wohl versehen und die Gebräuche und löblichen Sitten der Mutterpfarre Bregenz hierher übertragen. Der Pfarrer ist verpflichtet, wöchentlich vier hl. Messen in der Kirche zu Hard zu lesen.5. Wenn auf das Patrozinium (St. Sebastianstag) auswärtige Priester erscheinen, hier Messe lesen oder predigen, sollen die Harder die Lieferung geben. An der Kirchweihe zu Bregenz werden sie wie von alters her teilnehmen, doch soll ihr Pfarrer an diesem Tage der alten Leute wegen in der Frühe in der Kirche zu Hard eine hl. Messe lesen. Sie verpflichten sich auf diesem Tag als Entschädigung für das durch die Separation ausfallende Festtagsopfer, dem Pfarrer zu Bregenz acht Gulden zu bezahlen, wovon dem Pfarrer 6 ½ und dem Präbendar 1 ½ Gulden zugehörig sind.6. Verpflichten sie sich an Bau und Erhaltung der Stadtpfarrkirche zu Bregenz wie bisher zu konkurrieren und dem Mesmer zu Bregenz von jeder angesäten Juchart Vesen oder Haber eine Garbe und für das Rauchen 1 Pfennig zu geben.7. Bewilligt der Prälat des Klosters Mehrerau als Patron, daß die Harder ihrem Pfarrer das Corpus durch Almosen und Stiftungen bessern mögen.8. Treffen sie Bestimmungen für Wohnung und Entlohnung des Mesmers, den sie mit Vorwissen der Obrigkeit zu Bregenz selbst erwählen werden. Die landesfürstlichen Beamten zu Bregenz Dr. Diethelm Jelin, Amtmann, Georg Wigelin, Landschreiber und Lazarus Kümpel, Landammann, Abt Plazidus und der Konvent von Mehrerau und Dr. Franz Thurnher, Stadtpfarrer zu Bregenz, erteilen zu dieser Separation ausdrücklich die Bewilligung. Current repository:
Die Siegel des Dr. Jelin, des Landschreibers Wigelin und jenes des Abtes fehlen, die anderen wohl erhalten.
Sigillant: Dr. Diethelm Jelin, Georg Wigelin, Lazarus Kümpel, Abt und Konvent des Klosters Mehrerau
Material: Perg.
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Places
- Bregenz/Konstanz
Bregenz, Stadtarchiv, Urkunden (1140-1814) Urkunde 833, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StaAB/Urkunden/Urkunde_833/charter>, accessed at 2024-12-27+01:00
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