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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 858
Signature: Urkunde 858
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1652 November 10
Die Bewohner der zur Pfarre Bregenz gehörigen Orte und Weiler zum Hörbranz im Dorf, Leonhards, zu Leiblach, Ziegel-bach, Berg, Fronhofen, „Backhareüti“ (Backenreute), Diezling, Straußen, „Gehenfall“ (Genfall) und Weidach im Gericht Hofrieden, streben, nachdem der Ruggbach und andere Gewässer wiederholt die Brücken und Stege fortgeführt haben, sodaß sie den Gottesdienst in der Pfarrkirche zu Bregenz nicht besuchen konnten, die Errichtung eines Kuratie Benefiziums in Hörbranz an. Nachdem Abt Heinrich des Klosters Mehrerau als Patron und der Stadtpfarrer von Bregenz Dr. Franz Thurnher ihre Zustimmung gegeben haben, wird diesbezüglich folgende Urkunde ausgefertigt:1. werden die Hörbranzer ihrem Kaplan das vorhandene Pfründehaus samt Stadel, Krautgarten und den Widumsgütern im Dürenberg, zum Diezling, auf dem Hörbranzerfeld und im „Zwürckhach“ (Zwirka), dazu die Kapelle samt aller Kirchenzierde einräumen und übergeben, alle Gebäude (Kirche, Pfründehaus und Stadel) in Zukunft auf ihre Kosten in baulichen Ehren erhalten und wenn eines derselben durch Feuer oder sonstwie zugrunde gehen würde, dasselbe auf ihre Kosten wieder neu aufbauen und erhalten.2. werden sie jedem Kaplan, der ihnen vom Prälaten von Mehrerau als Patron präsentiert und nominiert wird und vom Bischof die Bestätigung erhält, ein in einem besonderen Urbar spezifiziertes Jahreseinkommen von 200 Gulden in vier Raten zu je 50 Gulden entrichten und sicherstellen. Zur Hinterlegung der Urkunden und Schriften wird eine mit drei verschiedenen Schlössern und Schlüsseln versehene Lade angeschafft, zu der der Kaplan und die beiden Kirchenpfleger je einen Schlüssel Zu Handen haben sollen. Alle Jahre ist in Gegenwart des Stadtpfarrers, des Kaplans, des Landammanns und des Gerichtsschreibers die Kirchenrechnung zu legen.3. Das Kaplaneihaus und die zur Kaplanei gehörigen Güter, sollen für alle Zeiten von allen Steuern und Abgaben frei sein. Verlangt der Kaplan eine gerechtfertigte Gehaltserhöhung, so werden sie dies ohne Inanspruchname des Patrons und der Mutterpfarre selbst regeln.4. Haben sie für den Kaplan, von Ulrich Kienbergers Erben, den Gemeindeteil erkauft an Holz und Feld, Trieb und Tratt, Bau- und Brennholz.5. Verpflichten sie sich, dem Stadtpfarrer zu Bregenz das anfallende Seelgerät und die Opfergelder in bar abzuliefern oder sich mit ihm auf einen Pauschalbetrag zu einigen und denselben auf Martinstag als ihrem Patrozinium zur Auszahlung zu bringen.6. Werden sie wie von altersher an Bau und Erhaltung der Stadtpfarrkirche zu Bregenz konkurrieren, wie die Pfarrgenossen zu Bregenz, Wolfurt, Lauterach, Hard und Langen hinter dem Tobel. Um zu bezeugen, daß sie auch fernerhin zur Pfarre Bregenz gehören und diese Kaplanei Errichtung keiner Separation gleichkommt, werden sie am Tag der Kirchenweihe (nachdem ihr Kaplan für die alten Leute in der Frühe eine hl. Messe in der Kapelle zum Hörbranz gelesen hat) dem Gottesdienst in Bregenz beiwohnen und an den gewöhnlichen Prozessionen teilnehmen. Zum Schlusse wird bestimmt, daß der Kaplan in Hörbranz wohnen und sie mit Gottesdiensten etc, und allen ihm obliegenden seelsorglichen Verpflichtungen wohl versehen soll. An allen Sonn-. und Feiertagen, am Mittwoch und Freitag jeder Woche muß er in der Kirche zum Hörbranz Messe lesen; er soll die Gottesdienste, wie man sie in Bregenz hält, auch halten. Sollten sie in Pestzeiten keinen Kaplan haben oder ihr Kaplan selbst krank sein, so ist der Pfarrhelfer zu Bregenz verpflichtet sie seelsorglich zu betreuen. Abt und Konvent zu Mehrerau, Dr. Franz Thurnher, Pfarrer zu Bregenz, Vogt und Amtleute der Herrschaften dieser Kaplanei.  

orig.
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Siegel Abt u. Amtmann abgefallen, die anderen wohl erhalten
Sigillant: Abt und Konvent von Mehrerau; Dr. Franz Thurnher, Pfarrei; Fortunat Graf zu Wolkenstein-Rodnegg, Erzherzog Ferdinand Karls Rat, Kammerer Vogt; Lizentiat Johann Rudolf Mohr Amtmann; Johann Wilhelm Marius, Landschreiber und Franziskus Abegg, Landammann bei den Herrschaften Bregenz und Hohenegg.


Material: Perg.
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