Fond: Urkunden (1140-1814)
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Charter: Urkunde 843
Date: 1648 September 28
Abstract: Bartholome Geser zu Hittisau im Gericht Lingenau, verkauft dem Kaspar Bereuter (Bereüther) zu Lingenau, um 100 Gulden Hauptgut einen Jahreszins von 5 Gulden ab seinem Haus, Hof, Hofstatt, Stadel, Speicher, Kraut- und Baumgarten samt 2 ½ Winterfuhren Gut im Stainbiß, stoßt an die Subersach, an Karlen, an Kaspar Nennings (Caspar Nenings) Stainpiß und an das Heidegger Gut.
Charter: Urkunde 844
Date: 1648 Dezember 20
Abstract: Jakob Gropper, Bürger zu Bregenz, verkauft dem Ferdinand „Oxner“ (Ochsner), Bürger und des Rats zu Bregenz, um 300 Gulden ab seinem sieben Juchart großen Ehehaft Gut zu Rieden hinter dem Stein, stoßt an Michael Matt zu Rieden, an Joseph Müller, Bäcker daselbst, an das Lehengut des Klosters Mehrerau, an Kaspar Becks Erben und an die Gemeinde Rieden und ab seinem Haus, Hof und Krautgarten an der Kirchgasse stoßt an Jakob Feuerstein, Johann Reiner Goldschmied und hinten an den Gang. Auf dem Gut zu Rieden sind für das Kloster Thalbach 400 Gulden, der Pfarre Bregenz 15 Pfund Pfennig und der Martinspflege 300 Gulden, auf dem Haus für die Mangenpfründe in Bregenz 90 Pfund Pfennig versichert.
Charter: Urkunde 845
Date: 1649 Februar 1
Abstract: Jakob Gropper, des Rats und Bürger zu Bregenz, verkauft dem Martin Reiner, erzfürstlich österreichischer Kriegskassier und Bürger zu Bregenz, um 220 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 11 Gulden ab seinem sieben Juchart großen Ehehaftgut zu Rieden hinter dem Stein, stoßt an Michael Matt zu Rieden, an Joseph Müller, Bäcker daselbst, an das Lehengut des Klosters Mehrerau, an Kaspar Becks Erben und an die Gemeinde Rieden.
Charter: Urkunde 846
Date: 1649 Februar 20
Abstract: Verwalter der Hauptmannschaft, Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz, beurkunden der Maria Gaistline, nach vorher bei Leonhard Labhart und Georg „Hüetle“ (Hutle) eingeholter Kundschaft, daß sie die Tochter der Eheleute Leopold „Gaistle“ (Geistle) und Maria Heffline und von der Leibeigenschaft frei ist.
Charter: Urkunde 848
Date: 1649 April 23
Abstract: Marx, Sebastian, Barbara und Margretha die Köben und Köbinnen, Geschwister zum Schneider im Gericht Hofsteig, verkauften, mit Wissen ihres Vogtes Martin Köb in der Mererreütey, dem Baltus „Bereüter“ (Bereuter), Altammann des Gerichtes Alberschwende, um 100 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 5 Gulden ab ihrem acht Winterfuhren haltenden Hof und Gut, auf dem Steußberg zum Schneider mit Haus, Hof, Hofstatt, Stadel, Speicher, Kraut- und Baumgarten, Holz und Feld, stoßen an Buckenegg, an Vogelsang, an die Stigerhalden und an den Kreher Kopf, worauf für den Heiligen im Buch ein Kapital von 20 Pfund Pfennig versichert ist.
Charter: Urkunde 847
Date: 1649 April 23
Abstract: Hans Kimppel zu oberen Trogen im Gericht Simmerberg, verkauft dem Dr. Diethelm Jelin, Erzherzog Ferdinand Karls Rat und Ammann beider Herrschaften Bregenz und Hohenegg, um 50 Gulden rheinisch einen Jahreszins von 2 Gulden 30 Kreuzer ab seinem elf Winterfuhren haltenden Hof und Gut zu oberen Trogen mit Haus, Hof, Stadel, Speicher, Kraut- und Baumgarten, stoßen an untern Trogen, an den hintern und vordern Schweinhoff und an das Tobel.
Charter: Urkunde 849
Date: 1650 März 2
Abstract: Daniel „Heider“ (Haider), Statthalter und Bürger zu Lindau, erteilt dem Hans Jakob Hartman von Bregenz, welcher als Einzieher der Baumgartner'schen Stiftung die Güter des Hans Moz und des Jakob Feuerstein zu Hoyre, wegen eines Zinsausstandes von 15 Gulden 8 Kreuzer verganten ließ und bei der Gant, da sich kein anderer Käufer fand, dieselben selbst behielt, das Urteil, daß er diese Güter, zwei Weingärten im oberen und unteren Gören zu Hoyre, als Eigentum der Stiftung an sich ziehen kann.
Charter: Urkunde 850
Date: 1650 Aril 20
Abstract: Stadtammann und Rat zu Bregenz, beurkunden auf Bitten der Fürstin Anna Christina, des fürstlich frei weltlichen Unser Lieben Frauenstiftes zu Lindau, daß der Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau die freie Religionsübung dadurch gesperrt haben, daß sie den bei den Stadttoren bediensteten Offizieren den Auftrag erteilten, fürderhin keinen Kapuziner oder Jesuiten mehr in die Stadt einzulassen - aufgenommen eidlichen Kundschaften: 1. Hans Walser, alter Stadtammann zu Bregenz, 70 Jahre alt, bezeugt, daß er von 1597 angefangen die Schifffahrt mit Rebstecken von Bregenz nach Überlingen und Meersburg auf sich hatte und (weil zu Bregenz damals weder ein Damm noch eine Städe bestand) die Schiffer ihre Schiffe jederzeit in die Insel führen und Tag und Nacht gegen Erlag des Zolls herausführen durften.Vielemale mußten sie mit ihren Schiffen, wegen stürmischer See, vier bis fünf Tage dort bleiben. Bei solchen Gelegenheiten habe er mit den anderen Schiffsleuten den Gottesdienst in Unser Lieben Frauenstiftskirche besucht und gesehen, daß hier Kapuziner Messe gelesen haben, vor allem P. Herbstheim, auch Weltpriester, besonders die Pfarrer Baumgartner von Wasserburg und Troll von Oberraitenau.2. Agatha Reichart von Rieden, Ehegattin des Stadtammanns Walser, 62 Jahre alt, gibt an, daß sie im Jahre 1610 in die Mühle zu Leiblach geheiratet habe. Von hier aus sei sie an Sonn- und Feiertagen oft in die Stiftskirche nach Lindau zum Gottesdienst gegangen, welcher von Jesuiten oder Kapuzinern gehalten worden sei, sie habe solchen auch gebeichtet.3. Simon Krapf, Bürger und Mesmer an der Pfarrkirche zu Bregenz, 64 Jahre alt, bezeugt, daß er in den Jahren 1605 und 1606 im Stift Lindau, als die von Landenberg dort Abtissin war, als Keller bedienstet gewesen sei. Zu dieser Zeit seien verschiedenemale Jesuiten und Kapuziner ins Stift gekommen, haben hier Messe gelesen und Beichte gehört. Er erinnere sich an P. Herbstheim und andere, denen er gebeichtet und aus ihrer Hand das hl. Sakrament empfangen habe. Er mußte ihnen als Bediensteter des Stifts Speise und Trank vorsetzen und habe von ihnen wiederholt Agnus Dei zum Geschenke erhalten, die er lange bei sich getragen habe.4. Frau Maria Salome Hahn, geb. von Herliberg, ihres Alters 64 Jahre, bezeugt, als die von Landenberg und Bubenhofen Äbtissinen waren, sei sie als jünges Mädchen wiederholt im Stift Lindau zu Gast gewesen. Es seien vielemale Jesuiten und Kapuziner, darunter besonders P. Schindelin, P. Adrian, P. Herbstheim und andere Patres von Appenzell ins Stift gekommen, haben hier Messe gelesen, Beichte gehört und das hl. Sakrament gespendet. Sie habe ihnen öfters gebeichtet. Die Kapuziner seien besonders an den vier hohen Festtagen ins Stift gekommen, um dort gottesdienstliche und seelsorgliche Funktionen auszuüben.5. Kunigunde Beidtlehnin von Klingenau, jetzt zu Bregenz, 45 Jahre alt, bezeugt, daß sie beim Stiftsamtmann Jörg Mader (von Grünenbach gebürtig) in Lindau im Dienste gewesen. sei. In dieser Zeit seien die Kapuziner von Appenzell öfters, besonders an den Hohen Festtagen ins Stift gekommen und haben hier Messe gelesen. Sie, ihr Vater und ihre Mutter haben dort zweimal dem P. Fidelis gebeichtet, der nachher in Bündten totgeschlagen worden ist.
Charter: Urkunde 852
Date: 1650 April 22
Abstract: Martin Köb in der Merreüti, im Gericht Alberschwende, verkauft dem Ammann Baltus „Bereüther“ (Bereuter) daselbst, um 100 Gulden rheinisch einen Jahreszins von 5 Gulden ab seinen sechs Winterfuhren Gut, samt seinem halben Teil an Haus, Hof, Hofstatt, Stadel, Speicher, Kraut- und Baumgarten, stoßen an die Hell, an Hasgenau, an das Hinterfeld und an die Abentreüti.
Charter: Urkunde 851
Date: 1650 April 22
Abstract: Theiß Köb und Andreas Böhler zum Schneider, im Gericht Hofsteig, verkaufen dem Mathäus Böhler zum „Bereüther“ (Bereuter), Köb um 60 Gulden rheinisch und Böhler um 30 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 4 Gulden 30 Kreuzer ab ihrem Haus, Hof, Stadel, Speicher, Kraut- und Baumgarten samt acht Winterfuhren Gut zum Schneider, stoßen an Buekhenegg, an Vogelsang, an Georg Lenz und an das Tobel. Darauf lasten für Michael und Magdalena Köb 200 Gulden und für Michael Gunz 100 Gulden Kapital.
Charter: Urkunde 853
Date: 1650 August 8
Abstract: Ehevertrag und Testament des Melchior Diem, Bürger und des Rats zu Bregenz und seiner Frau Margaretha Ernstin, unterfertigt und besiegelt von Jakob Hartmann, Peter „Brendlin“ (Brändle), Hans Jörg Baumgartner, Johannes Boß, Baltus Högcher, Hans Jörg Schmidt und Michael Weiß.
Charter: Urkunde 854
Date: 1651 Juni 14
Abstract: Katharina „Jonaßin“ (Jonas), geb. von Furtenbach Witwe, übergibt mit Wissen des Johann Christof von Rötenberg, Vogteiverwalters der Herrschaft Neuburg am Rhein, dem Johann Jakob Plarer von Wartensee zu Bischofszell, ein an sie gekommenes Kapital von 1.000 Gulden, das sie aus einem auf 6.666 Gulden lautenden, bei den vier Herrschaften vor dem Arlberg ausstehenden Kapitalbriefe (denselben hat Zacharias von Furtenbach in Handen) zu fordern hat und bestätigt den Empfang der Summe.
Charter: Urkunde 855
Date: 1652 Jänner 29
Abstract: Mathäus Mößmer, Bürger zu Tettnang, verkauft dem David Hornstein zu Nonnenhorn, um 100 Gulden rheinisch Hauptgut einen Jahreszins von 5 Gulden ab seinem Haus und Hof samt dem Baumgarten dahinter, stoßt an den Bach, an Christof Mayer, Philipp Jakob Muetelsee, Bürgermeister und Georg Lenz, Landwaibel, ab drei Stück Reben im Ralgenberg an Wilhelm Rupp, Amtsbürgermeister und Jakob Missenhart von Diglißhofen und an den Oesch stoßend.
Charter: Urkunde 856
Date: 1652 Juli 18
Abstract: Bürgermeister und Rat der oberösterreichischen Stadt Radolfszell beurkunden, daß sie die Braut des Franz Ammann, ihres Mitbürgers, Anna Halderin aus Bregenz, im Falle der Verehelichung mit Ammann als Bürgerin annehmen werden, wenn sie Manumission, Geburtsschein und Vermögenszeugnis vorlegen wird.
Charter: Urkunde 857
Date: 1652 August 9
Abstract: Peter „Brändlin“ (Brändle), Bürger und Goldschmied und des Rats zu Bregenz, verkauft Stadtammann und Rat als Administratoren des Johann Weiß, genannt Keckschen Stipendiums, um 20 Gulden rheinisch einen Jahreszins von 1 Gulden ab seinen fünf Schöpf Reben im oberen Weidach, stoßen an andere ihm gehörige Reben, an Adam „Hälin“ (Hehle), an Heinrich Hundertpfund und an Ammann Hans Weiß.
Charter: Urkunde 858
Date: 1652 November 10
Abstract: Die Bewohner der zur Pfarre Bregenz gehörigen Orte und Weiler zum Hörbranz im Dorf, Leonhards, zu Leiblach, Ziegel-bach, Berg, Fronhofen, „Backhareüti“ (Backenreute), Diezling, Straußen, „Gehenfall“ (Genfall) und Weidach im Gericht Hofrieden, streben, nachdem der Ruggbach und andere Gewässer wiederholt die Brücken und Stege fortgeführt haben, sodaß sie den Gottesdienst in der Pfarrkirche zu Bregenz nicht besuchen konnten, die Errichtung eines Kuratie Benefiziums in Hörbranz an. Nachdem Abt Heinrich des Klosters Mehrerau als Patron und der Stadtpfarrer von Bregenz Dr. Franz Thurnher ihre Zustimmung gegeben haben, wird diesbezüglich folgende Urkunde ausgefertigt:1. werden die Hörbranzer ihrem Kaplan das vorhandene Pfründehaus samt Stadel, Krautgarten und den Widumsgütern im Dürenberg, zum Diezling, auf dem Hörbranzerfeld und im „Zwürckhach“ (Zwirka), dazu die Kapelle samt aller Kirchenzierde einräumen und übergeben, alle Gebäude (Kirche, Pfründehaus und Stadel) in Zukunft auf ihre Kosten in baulichen Ehren erhalten und wenn eines derselben durch Feuer oder sonstwie zugrunde gehen würde, dasselbe auf ihre Kosten wieder neu aufbauen und erhalten.2. werden sie jedem Kaplan, der ihnen vom Prälaten von Mehrerau als Patron präsentiert und nominiert wird und vom Bischof die Bestätigung erhält, ein in einem besonderen Urbar spezifiziertes Jahreseinkommen von 200 Gulden in vier Raten zu je 50 Gulden entrichten und sicherstellen. Zur Hinterlegung der Urkunden und Schriften wird eine mit drei verschiedenen Schlössern und Schlüsseln versehene Lade angeschafft, zu der der Kaplan und die beiden Kirchenpfleger je einen Schlüssel Zu Handen haben sollen. Alle Jahre ist in Gegenwart des Stadtpfarrers, des Kaplans, des Landammanns und des Gerichtsschreibers die Kirchenrechnung zu legen.3. Das Kaplaneihaus und die zur Kaplanei gehörigen Güter, sollen für alle Zeiten von allen Steuern und Abgaben frei sein. Verlangt der Kaplan eine gerechtfertigte Gehaltserhöhung, so werden sie dies ohne Inanspruchname des Patrons und der Mutterpfarre selbst regeln.4. Haben sie für den Kaplan, von Ulrich Kienbergers Erben, den Gemeindeteil erkauft an Holz und Feld, Trieb und Tratt, Bau- und Brennholz.5. Verpflichten sie sich, dem Stadtpfarrer zu Bregenz das anfallende Seelgerät und die Opfergelder in bar abzuliefern oder sich mit ihm auf einen Pauschalbetrag zu einigen und denselben auf Martinstag als ihrem Patrozinium zur Auszahlung zu bringen.6. Werden sie wie von altersher an Bau und Erhaltung der Stadtpfarrkirche zu Bregenz konkurrieren, wie die Pfarrgenossen zu Bregenz, Wolfurt, Lauterach, Hard und Langen hinter dem Tobel. Um zu bezeugen, daß sie auch fernerhin zur Pfarre Bregenz gehören und diese Kaplanei Errichtung keiner Separation gleichkommt, werden sie am Tag der Kirchenweihe (nachdem ihr Kaplan für die alten Leute in der Frühe eine hl. Messe in der Kapelle zum Hörbranz gelesen hat) dem Gottesdienst in Bregenz beiwohnen und an den gewöhnlichen Prozessionen teilnehmen. Zum Schlusse wird bestimmt, daß der Kaplan in Hörbranz wohnen und sie mit Gottesdiensten etc, und allen ihm obliegenden seelsorglichen Verpflichtungen wohl versehen soll. An allen Sonn-. und Feiertagen, am Mittwoch und Freitag jeder Woche muß er in der Kirche zum Hörbranz Messe lesen; er soll die Gottesdienste, wie man sie in Bregenz hält, auch halten. Sollten sie in Pestzeiten keinen Kaplan haben oder ihr Kaplan selbst krank sein, so ist der Pfarrhelfer zu Bregenz verpflichtet sie seelsorglich zu betreuen. Abt und Konvent zu Mehrerau, Dr. Franz Thurnher, Pfarrer zu Bregenz, Vogt und Amtleute der Herrschaften dieser Kaplanei.
Charter: Urkunde 859
Date: 1653 Jänner 16
Abstract: Vergleich zwischen Oberst Anton von Mesner und den Gläubigern des Hauptmanns Andreas Pfister. Nach diesem Vergleich hat Mesner, wegen des erkauften Gutes Wellenstein, dem Johann Travers zu Ortenstein 1.250 Gulden, dem Hauptmann Kaspar Müller 465 Gulden, dem Wolfgang Gretler 100 Gulden, dem Ulrich Hartmann zu Wattwil 50 Gulden, dem Hans Stadler 10 Gulden und der Stadt Bregenz 60 Gulden zu entrichten.
Charter: Urkunde 859a
Date: 1653 Jänner 17 (siehe Urkunde 859)
Abstract: Oberst Anton von Mesner, verpflichtet sich auf Grund des gestrigen Vergleiches gegenüber dem Johann Travers von Ortenstein, ihm heute in Feldkirch 1.000 Gulden bar zu behändigen, den Rest von 250 Gulden aber auf kommende Fastnacht richtig zu bezahlen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so hat der Gläubiger das Recht im Wirtshause zu Bregenz, samt Diener und Pferden, sich solange auf Kosten des Schuldners aufzuhalten bis die Zahlung erfolgt.
Charter: Urkunde 860
Date: 1653 September 5
Abstract: Nachdem Erzherzog Ferdinand Karl, dem Kaspar Schoch von Gwiggen, R.K.M. bestelltem Obristen, Kämmerer, Kriegsrat und obristem Feldhauptmann der arlbergischen Herrschaften, die Zwangsmühle an der Lauterach, samt dem Fischwasser daselbst überlassen hat, wird von den Beamten des erzfürstlichen Amtes Bregenz, im Einvernehmen mit den Vertretern der vier Dörfer Lauterach, Wolfurt, Hard und Schwarzach folgender Rezeß ausgefertigt:1. sind die Untertanen der vier genannten Dörfer bei 5 Pfund Pfennig Strafe schuldig, nur in der Mühle zu Lauterach mahlen zu lassen und wenn einer in der Lauterach fischt und dabei betreten wird, ist er von der Obrigkeit zu strafen. Der Müller hat alles Getreide, das die verpflichteten Untertanen zu Lindau oder Bregenz kaufen oder selbst anbauen, abzuholen und zu mahlen, jedoch haben die Untertanen den Zoll selbst zu entrichten.2. Ist jeder Müller zu Lauterach von allen Kriegslasten (Zug, Wacht, Einquartierung, Kontribution, Anlagen) befreit, ausgenommen sein persöhnliches Eigentum.3. Sind die Hofsteiger (die Untertanen der vier Dörfer) verpflichtet, jederzeit soviel Tannenholz als zur Reparatur der Mühle erforderlich ist, aus dem Burgholz (Amtsforst) auf ihre Kosten (die Blöcke zur Säge und die Bretten zur Mühle) zu führen, auch die erforderlichen Handreichungen beim Lehm graben, Schindeln bieten, schwere Hölzer heben etc., zu leisten. Das Wuhrholz (Archenholz) wird von der Gemeindewaldung bezogen und sind die Hofsteiger schuldig, dasselbe kostenfrei zu hauen und zur Mühle zu bringen.4. Wenn es von Nöten ist, den Mühlbach zu räumen, sind die Hofsteiger zu dieser Arbeit verpflichtet, doch muß man ihnen das Essen geben (ohne Wein).5. Haben sie den Weg zur Mühle wie von alters her instand zu halten.6. Ist der Müller verpflichtet, alle Wochen zweimal an bestimmten Tagen in die vier Dörfer zu fahren, das Korn abzuholen und den Leuten das Mehl zurückzubringen. Die Untertanen am Steußberg (Bildstein und Buch), wohin der Müller weder wöchentlich fahren noch reiten kann um das Getreide abzuholen, können mahlen lassen, wo es ihnen beliebt.7. Jeder Inhaber der Mühle soll einen Meisterknecht halten, welche beide nach dem Wortlaut des Hofsteigischen Landsbrauchs bei der Gerichtsbesatzung zu vereidigen sind.8. Der Müller soll allen hofsteigischen Untertanen mahlen und gerben und wenn einer die Frucht ungegerbt durch die Mühle laufen lassen will, so soll es ohne den Beutel geschehen, wenn aber die Frucht zuvor durch die Gerbmühle gelassen wird, hat der Müller sie dann durch den Beutel laufen zu lassen und zu mahlen.9. Falls der Müller, wegen Wassermangel in Folge starker Hitze oder Kälte, die Hofsteiger mit Mahlen nicht abfertigen könnte, so daß in den Häusern Mangel an Mehl entstehen würde, so können diese nach vorheriger Erkundigung beim Müller mahlen lassen, wo es ihnen beliebt.10. Sollte der Müller nicht Jedermann recht sauber mahlen oder das gebührende Mehl nicht liefern und sich auf diese Weise Klagen ergeben, soll er von Vogt und Amtleuten gestraft und wenn dieses nicht helfen sollte, von der Mühle entsetzt werden.11. Will der Müller Schweine halten, soll er dieselben gleich wie andere für den Hirten treiben oder im Stall erhalten, damit die Gemeinde nicht damit beschert werde.12. Hat jeder Müller die vollen Gemeindsrechte zu genießen, dergestalt, daß der Inhaber der Mühle hingegen allezeit bei Öffnung der Gemeindegräben (wobei man einen Trunk zu geben pflegt) zwei Viertel groben Kernen aus der Mühle zu liefern schuldig sein solle.
Charter: Urkunde 861
Date: 1653 November 12
Abstract: Bürgermeister und Rat der österreichischen Stadt Bludenz, stellen auf Ansuchen der Frau Katharina Haagin, Witwe des Hauptmannes Hieronymus Zürcher, der Agatha Zürcherin, Tochter des Hauptmanns Hieronymus Zürcher und der Katharina Haag, Bürger zu Bludenz, welche sich mit Johann Rist, Bürger zu Bregenz, zu verehelichen beabsichtigt, ein Zeugnis der ehelichen Geburt aus.
Charter: Urkunde 862
Date: 1654 Jänner 15
Abstract: Stadtammann und Rat zu Bregenz, beurkunden das Testament und die Jahrtagsstitung des Bürgers Christian Haslander.
Charter: Urkunde 863
Date: 1654 Februar 5
Abstract: Ammann, Keller und Gericht zu St. Johanns Höchst und Fußach, beurkunden über Ersuchen des Ammanns Jakob Schneider, dessen Base Anna Brunin, daß diese die Tochter der Eheleute Hans Brun, genannt Schloßhans und der Katharina Schellenbridin und durch Laurenz Schelling, derzeit Dekan zu Arbon und Anna Böschin aus der Taufe gehoben worden ist. Weiter bestätigen sie, daß die Anna Brunin von der Leibeigenschaft frei ist.
Charter: Urkunde 864
Date: 1654 Juli 24
Abstract: Andreas Sauter zu „Backhareute“ (Backenreute) im Gericht Hofrieden, verkauft Unser Lieben Frauen Pflege am See zu Bregenz, um 20 Gulden rheinisch, die ihm der Pfleger Hans Jakob Hörmann des Rats bar geliehen hat, einen Jahreszins von 1 Gulden ab seinem halben Juchart Ehehaft Gut in Fronhoffer Bündt gelegen, stoßt an Johannes Schlachter, an Martin Feßler, an Anna Haltmayerin und an den Ruggbach.
Charter: Urkunde 865
Date: 1654 November 10
Abstract: Martin „Khientz“ (Kinz) zu Wolfurt, verkauft Stadtammann und Rat zu Bregenz, als Oberpflegern des Spitals daselbst, um 40 Gulden rheinisch einen Jahreszins von 2 Gulden ab seinem Mannsmahd Wieswachs unter Rickenbach, stoßt an Hans Gmeiner, an Bartl „Köllmayer“ (Köhlmayer), an Gotteshausgut (Mehrerau) und an Andreas Müller, ab seinem halben Mannsmahd Wieswachs daselbst, stoßt an Othmar von Ach, an das Gut des Klosters Thalbach, an Jakob Mart und die Gemeinde.
Charter: Urkunde 866
Date: 1654 November 11
Abstract: Christa Stambler von Gattnau, verkauft dem Jakob Hermann, des Rats zu Bregenz, als Pfleger der Baumgartner'schen Stiftung, um 45 Gulden Hauptgut einen Jahreszins von 3 Gulden 45 Kreuzer ab seinem Hof und Hofstatt, der Schlößle Hof genannt, an Mathäus Koch zu Gattnau stoßend, ab einem Juchart Acker zu der gemeinen Wies, an Hans Vogler zum Popiß grenzend, ab einem Acker auf dem Gottmans Bühel an Jakob Keß, Ammann und Jörg Hirt, beide zu Hemickhoffen grenzend, ab einem Acker zu der gemeinen Wies an Jakob Stambler zum Popiß, Melcher Ginthern und Jakob Gebhardt, beide zu Gattnau grenzend.
Charter: Urkunde 867
Date: 1655 Juli 3
Abstract: Maria Barbara, Abtissin und der Konvent des Klosters Guetenzell Ord. Cist., überlassen an Stadtammann und Rat zu Bregenz zwei Zinsverschreibungen der vorarlbergischen Stände [Landstände], per zusammen 3000 Gulden und bestätigen den Empfang des Kapitals. Die erste Verschreibung trägt das Datum 1587 Juni 4 und lautet auf 2000 Gulden, die zweite auf 1000 Gulden lautende Verschreibung datiert von 1600 März 1.
Charter: Urkunde 867
Date: 1655 Juli 3
Abstract: P. Balthasar Hornstein, Ord. Cist. Konventual von Salmansweiler, Beichtiger im Kloster Guetenzell einerseits, Hans Georg von Deuring zu Bützenhofen und Kaspar „Oxner“ (Ochsner), alte Stadtammänner zu Bregenz andererseits, treffen ein Übereinkommen wegen Übernahme zweier von den Erben der Katharina Westacherin von München an das Kloster Guetenzell gekommener Zinsverschreibungen der vorarlbergischen Stände [Landstände] per zusammen 3.000 Gulden auf die Stadt Bregenz.
Charter: Urkunde 868
Date: 1655 August 4
Abstract: Thomas, Abt von Salmansweiler, Generalvikar der oberdeutschen Zisterzienser Kongregation, bestätigt die durch Maria Barbara, Äbtissin des Klosters Gutenzell vollzogene Zession eines bei den arlbergischen Herrschaften aushaftenden, von den Westachischen Erben zu München wegen der Konventiualin Maria Liutgardis Hundin von Lauterbach an das Kloster Gutenzell gekommenen Kapitals von 3.000 Gulden an Johann Georg von Deuring zu Bützenhofen und Kaspar Ochsner, beide alte Stadtammänner zu Bregenz, welche dafür 2.550 Gulden bar erlegt haben. Die Genehmigung erfolgt mit Rücksicht auf den Umstand, daß Kloster und Kirche zu Gutenzell im schwedischen Krieg in Asche gelegt wurden und der Wiederaufbau unterbleiben muß, wenn das Kloster nicht zu Bargeld kommen kann.
Charter: Urkunde 868a
Date: 1655 September 12
Abstract: Wilhelm von Bernhausen, wohnhaft zu Hagenweil, welcher Willens ist, sein auf dem Schnitz Einnehmen Amt der vier Herrschaften vor dem Arlberg stehendes Kapital von 1.000 Gulden zu veralienieren, erteilt seinem Vetter Jakob Friedrich Pappus von Tratzberg, gräflich Hohenemsischen Rat und Landvogt beider Graf- und Herrschaften Vaduz und Schellenberg hierzu Vollmacht.
Charter: Urkunde 869
Date: 1655 September 30
Abstract: Katharina von Kestlang, geb. Müller Witwe, wohnhaft zu Bregenz, errichtet vor Dr. Johannes Dietrich, erzfürstlich österreichischer Rat und geschworener Notar zu Konstanz, ein Testament, worin sie ihre drei Kinder Hans Jakob, Christof und Maria Jakobea von Kestlang zu Erben einsetzt.
Charter: Urkunde 870
Date: 1655 Dezember 6
Abstract: Hauptmann Jakob Friederich Pappuß von Tratzberg, gräflich Hohenemsischer Rat und Landvogt beider Graf- und Herrschaften Vaduz und Schellenberg, übergibt mit Vollmacht des Wilhelm von Bernhausen zu Hagenweil, dem Mathäus Gasser, Stadtammann zu Feldkirch, jene 1.000 Gulden Kapital, welche Katharina Jonassin, geb. von Furtenbach, dem Jakob Plarer von Wartensee zu Bischofszell übergeben hat und die erbsweise auf dessen Tochter Dorothea, Wilhelm von Bernhausens Gattin, übergegangen sind und bestätiget den Empfang der Summe.
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