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Charter: Urkunden (1058-1899) 1440 V 20
Signature: 1440 V 20
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20. Mai 1440, Freistadt
König Friedrich IV. schreibt Abt Thomas von Göttweig wegen der Wehrhaftmachung der Städte Krems und Stein.
Source Regest: 
FUCHS, Göttweig II (=FRA II/52, Wien 1901) S. 327, Nr. 1254
 

orig.
Current repository
Stiftsarchiv Göttweig (http://www.stiftgoettweig.or.at)

Siegel war auf der Rückseite in rothem Wachse aufgedrückt.
Material: Papier
Condition: Papier, fleckig u. durchlöchert.

  • notes extra sigillum
    • Kanzleivermerk von der H. des Urk.-Schreibers: Commissio propria domini regis.
Graphics: 







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    Wir Fridreich etc. dem abbt zum Choetweig etc. Als villeicht wol an dich gelangt hat, daz meniger [angr]iff a mit raa . . . und in ander weg von den veinten von Behem und von Merhern in unser land Oesterreich beschehen, nu kumt uns têgleich warnung, wie dieselben veint nach unsern geslozzern in d . . . . . . . unserm land . . . . . . . . . . . . und sunder nach Krems und Stain trachten, wie si die in ir gewalt bringen mochtten, darum [nott]durfft ist, das fuerzesehen, daz kuenffticleich land und leut nicht groesser schêden nemen, und dadurch haben wir unserm getrewen lieben Jacoben dem Seebechen, unserm obristen hauptmann unser soldner in Oesterreich, empholhen dieselben zwo stet mit wer und in ander . . . . . . . . . . . . . . . ze richtten und auch darinn und auf dem land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gegen doselbs umb under den lêuten ain . . . . . . g ze machen, damit man denselben veinten, ob es . . . . . . . . . . . . . . . . . . kêm d . . . . . . . . . widersteen mueg. Davon [emp]helhen wir dir und wellen ernstleich, daz du mit dem . . . . . . . . . . . . . . . . . hie[derhalb] und enhalb der Tunaw umb die egenant stet wonhafft und gesessen bestellest und . . . . . . . . . . . . . . . . si der egenante unser hauptman zu solichen des lannds notdurfften als zu zůrichtung . . . . . . . . . . . s . . . . . . . . . . . . . . inntun oder es wer swerleich wider uns und getrawn dir, daz du . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . deinem fleisse und . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das etc. Geben zu der V[reinstat] . . . . . freitag nach dem heiligen phingstag anno etc. quadragesimo unsers reichs im ersten jar under unserm insigl, das wir in unsern furstentumen unczher gepraucht haben.
    Source Fulltext: FUCHS, Göttweig II (=FRA II/52, Wien 1901) S. 327-328

    Original dating clausefreitag nach dem heiligen phingstag



    LanguageDeutsch

    Notes
    a Lücke hier und weiterhin.
    Places
    • Krems (GB KR)
    • Stein (GB KR)
    geographical name
    • Osterreich
      • Regular Form: Österreich
    • Tunaw
      • Regular Form: Donau
    Persons
    • Friedrich III., röm.-dt. Kaiser (*1415 +1493)
    • Jakob der Sebeck, oberster Hauptmann in Österreich
    • Thomas, Abt des Benediktinerstiftes Göttweig (1439 - 1444)
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