Charter: Urkunden (1058-1899) 1469 VIII 31
Signature: 1469 VIII 31
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[31. August 1469]
Georg von Pucheim stellt dem Juden Schalam Hierssl einen Schuldbrief über 6000 Ducaten aus.Source Regest: FUCHS, Göttweig III (=FRA II/55, Wien 1902) S. 15, Nr. 1745
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Stiftsarchiv Göttweig (http://www.stiftgoettweig.or.at)
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Siegel an Perg.- Streifen.S. Georgs v. Pucheim rund (33), roth auf Sch., IV C. U.: S. iorgens • uon • puchaim. Ein Balken. Gitterhelm en profil. Cimier: eine dreizinkige Krone mit hervorbrechendem geschlossenen Fluge. Hilfskleinod: ein Balken. Schildhalter: zwei Greifen. Material: Pergament
Condition: Perg. feuchtfleckig. Durch Schnitt cassiert.
Ich Joerig von Půcheim, erbtruchsaesz in Oesterreich, beken[n]a . . . . . . . . . . . . . . . . . . erben und thon kund allermenigklich, das wir unverschaidenlic[h] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schalam Hierssl Juden, judlen Juden und Sara judin weiln[t] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und allen iren erben sechs tausent Unngrisch und dugaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . umb und fur alle die geltschuld, so in der edl herr, her Ha[inreich] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sein verlassne wittib, mein fraw und můter schuldig worden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . herre Johanns Sibenhiertter, hochmaister sand Jorigen o[rdens] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . von Spor, erbschennkh zu Tyrol etc., ain abpruch und be . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . der abredzettln darumben ausganngen, der yeder tail aine h[at] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Půcheim oder ob ich nicht waer, mein erben den obgenanten . . . . . . . . . . . . . . . . [sechs]tausent guldein ôn allen gesůch ausrichten und bezahln, h . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [von] dato des prieffs uber ain jar das nehst, wann und wir in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bezalung thon, so sollen unns die juden oder ir erben d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . annder gelltprief zettln pfannd klainat und ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . auch notdurfftiklich darumb quittiern und das d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ab und vernicht sein soellen. Ob wir in aber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unngrisch guldein entrichten, es wer uber khurtz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gewand, so in mein vatter und můtter nach laut d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . haben, daentgegen uberantwirten unvermayligt imm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . selben zwaytausent guldein nach nottdurfften quittiern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ausganng des jars umb gantze sum, als der abpruch innh[alt] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geltschuldprief auch alle annder geltschuldprief, was die i . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . haben pei allen irn krefften pleiben in masz, wie die gew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . soverr die nit geloest wern worden, soellen alle verlorn sein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Půcheim fur mich und alle mein erben den obgenanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mit mainem aigen anhanngunden insigl und zů . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fleisz gebetten die edln Hannsen Hagkh und w . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aigne insigl auch offennlich gehanngen habe[n] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [der] geben ist auf phintztag nach sand Ber[telme] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tausent vierhundert und im neununds[echzikisten jare].
Source Fulltext: FUCHS, Göttweig III (=FRA II/55, Wien 1902) S. 15-16
Original dating clause: auf phintztag nach sand Ber[telme]
Language:
Notes:
a Lücke hier und weiterhin infolge der Verstümmelung der Urk.
Göttweig, Stiftsarchiv, Urkunden (1058-1899) 1469 VIII 31, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiAG/GoettweigOSB/1469_VIII_31/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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