useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2253
Signature: A 2253
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1709 II 25, Laufen
Reymund Dionys Freyherr von Rehling (u.s.w., wie in A 2251) verleiht dem Sohn des Hainrichen Seidenfeldners zu Hoff-Peyern, mit dem Namen Franz Seidenfeldner zu Leibgeding: eine Wiese im Feldt zu Dorff-Beyrn, so iezo ein Paulandt ist, samt dem unten daranstoßenden Ländtl nächst beim Kirchweg, dann ein Leithen und darin vorhandene Äckherl im Wagnergraben, nit weniger ein Pflanzböthl daselbst, dann drey absonderliche Pau-Ländter zu besagtem Dorff-Beyrn, welche vorhero zu dem Kharnergütl daselbst gehörig gewest, und das Spigllandtl aldorten, zwischen den Hoff- und Dorff-Beyerer Gründten gelegen, leztlichen ein anders Pflanzbötl im obersagten Wagnergraben.  

Current repository
Urkunden Michaelbeuern

    Graphics: 
    x

    Original dating clause1709 den 25. Februar.

    Comment

    Anmerkung zu A 2252 und A 2253: Es handelt sich um einen Besitz, der unter der Grundherrrschaft des Stiftes steht. Dies ist in beiden Urkunden auch anerkannt. Die Geschwister Euphrosina und Franz Seidenfeldner haben nach dem Tode ihrer Mutter Magdalena Schrempfin mit dem Vater Hainrich Seidenfeldner bezüglich Übergabe einen Vertrag geschlossen, aber die Grundherrschaft, Abt Joseph, weigerte sich, die Verbriefung zu leisten, d.h., die Leibgedingsbriefe auszustellen. [Vielleicht hatte diese Weigerung ihren Grund darin, daß schon seit 1690 das Stift gegen Heinrich Seidenfeldner einen Prozeß führte wegen unbefugten Ausschankes.] Am 5. Februar 1709 wurde nun der Pfleger von Haunsberg, Freiherr v. Rehling, vom Hofgerichte in Salzburg ermächtigt, anstatt der Grundherrschaft die beiden Leibgedingsbriefe auszustellen: Heinrich Seidenfeldner war Weißbier-Zäpfler, jetzt aber ging das Geschäft an seinen Sohn Franz über, der deshalb in A 2253 als angehender Weißbier-Zäpfler bezeichnet ist; und der Prozeß des Stiftes wandte sich also gegen ihn und dauerte noch bis zum Jahre 1719. Vgl. darüber die Prozeß-Akten im Kasten IV.
    Places
    • Laufen
      Persons
      • Zeugen wie in A 2252.
        • Type: Zeuge
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.