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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2847
Signature: A 2847
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1555
Abt Haymeran, Bruder Nicolaus, Prior und Pfarrer, und der ganz Convent verleihen nach Abgang (Ableben) des Micheln Weichselpamers (gest. 1551 oder 1552), der das Urbar-Amt und den Mairhof zuw Sebalchen zu Leibgeding gehabt hat, ihrem Hofrichter und Getreuen Hannsen Aigner, Cristina, seiner Hauwsfrauwn und ihren Kindern das obbemelt Ambt und den Mairhoff daselbs zuw rechtem Leibgeding. Doch dergestalt, daß sie vom Ambt und Hof nichts versetzen und in anderweg nichts davon kommen lassen; auch sollen sie das Ambt dem Kloster und sennen Undterthannen zuw guettem (zum Nutzen) allenthalben treulich verrichten, damit des Klosters Einkommen nicht gemindert, sondern nur vermehrt werde. Abt Haimeran überläßt dem Aigner den Kuchl- und den kleinen Dienst von den Holden, auch die Beschaurecht, Preitstuckh, den Überschuß der Landt- und jährlichen Steuer und andere dergleichen Gefälle, ebenso die Zinß von den Hausstätlen, die aus dem Ambthof verlassen (d.h. abgetrennt) wurden, auch das Petschafft- und Siegelgeld bei Fertigung der Betbrief (Bittbriefe der Holden). Wegen der Guttaten und treuen Dienste, die der Hofrichter dem Abt und dem Gotshaus getan hat und füran noch tun soll, sollen er und seine Hausfrau und seine Kinder von dem Mairhof keinen Zehent zu geben schuldig sein; nur Stifft, Anlaiten, Raichnüß, Todtfallgelder, Weihe- und andere Steuer haben sie zu entrichten. Sooft der Abt in Geschäften nach Seewalchen kommt mit Reisigen oder Wagenpferden, behält er sich den Marstall vor, ebenso die Stuben und die Kammer auf dem Khasten, und den Zehentstadel und die Khästen auch sonst, in soweit es notwendig ist. Im Übrigen können sie den Marstall, auch Stube und Kammer und den gemauerten Khasten darunter selbst benützen. Die nötigen Reparaturen an Haus, Städl und Ställen fallen auf ihre Kosten, und mit dem ersten, als ihnen müglich, sollen sie ein Haus setzen (also wohl ein größeres Haus bauen). Sie sollen jedes Jahr, so der Abt Knecht, Roß und Wagen daselbs hinschickt, die Zehenthäuser zu besuchen, den Knechten behilflich sein, daß sie den Zehent überall bekommen und auch herführen helfen. Der Pfarrer in Seewalchen bekommt vom Mairhof keinen Zehent.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1555 zu Peurn, am Montag Sanndt Matheus tag im Herbst.

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    Die Art der Verleihung war für den Hofrichter sehr günstig, jedoch wird dem Abte Haimeran viel daran gelegen gewesen sein, in Seewalchen einen tüchtigen Verwalter zu haben. Trug auch der Maierhof selbst für das Kloster nur wenig, so waren doch die Einkünfte von den Untertanen gesichert. Es wird wohl bisher in dieser Hinsicht nicht alles in Ordnung gewesen sein, daß Abt Haimeran es für gut fand, seinem Hofrichter die Amtsführung daselbst zu übertragen. Es war aber immerhin eine sehr teure Verwaltung und ruhte trotz allem in fremden Händen, weshalb die Äbte später das Bestreben hatten, den Amthof (Maierhof) selbst zu bewirtschaften; aber erst im Jahre 1679 ist es dazu gekommen.
     
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