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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) C 89
Signature: C 89
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1496
Fr. Andreas Rauscher war der Sohn des Niklas Rauscher, Bürgers zu Reichenhall und dessen erster Hausfrau Margaretha. Diese Margaretha hat dem Niklas Rauscher 100 Gulden zum Heiratgut zugebracht, die nach ihrem Tode bei ihm liegen blieben. Niklas Rauscher hat dann von seiner anderen (d.i. zweiten) Hausfrau Barbara 200 Gulden als Heiratgut bekommen, die auch wieder liegen blieben. Dieser zweiten Ehe entstammten ein Sohn, namens Wilhelm, der auch von anderer Seite 300 Gulden geerbt hat. Die dritte Hausfrau des Niklas Rauscher hieß wieder Margareth und hatte nach dem Ableben des Niklas als Wittib nun alles in ihrem Besitz und wollte nichts herausgeben. Abt Jakob klagt deshalb im Namen des Fr. Andreas Rauscher, desgleichen klagen die Gerhaben des noch minderjährigen Wilhelm Rauscher. Diese Gerhaben oder Vormünder sind: Joachim Vonauwer, Richter zu Hellein (Hallein), Cristan Diether, Pfleger zu Glanegk, Hanns Mairhofer und Cristan Silberpeckh, Bürger zu Reichenhall. Die Wittib verantwortet sich dahin, daß der Heiratbrief, den sie vom Niklas Rauscher habe, auf 400 Gulden Heiratgut, 400 Gulden Wiederlegung und 200 Gulden Morgengabe laute und daß diese Heiratbrief ihr das Vorrecht einräume vor allen übrigen Erben. Als Schiedsrichter sind genannt: Hanns Ebran zu Willdenberg, Ritter, Hofmeister, der auch gesiegelt hat; Wilhelm Stainhover, Pfarrer; Thezeres Frauwnhover zu Frauwnhoven, Pfleger zu Oting, Sigmung Bayminger zu Tegernbach, Pfleger zu Cling; Friderich Mauwttner zu Khaznperg, Pfleger zu Frauwnstein; Haidereich Leberskircher, Pfleger zu Brauwnauw; Hanns Pienznauwer, Pfleger zu Trostperg; Martin Auwer und Hanns Tetnpeckh, Burgkhsessen zu Burgkhauwsen. Bei den übrigen Schiedsrichtern fehlt die Ortsangabe. Der Spruchbrief dieser Richter enthält einen friedlichen Vergleich.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1496 am Erichtag nach dem Sonntag Laetare, d.i. am Dienstag nach dem 4. Fastensonntag.

     
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