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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 62
Signature: K 62
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1493
Abt Jakob, Prior Hanns und der Convent bekennen, daß sie sich verfangen und underwunden (verpflichtet) haben, jährlich und ewigklich auszurichten und zu begehen dem Steffan Chern, ihres Gotshauses lieben und getreuen Amman seligen, Ursula seiner Hausfraun, allen seinen Erben, Vorfahrn und Nachkommen, ihren Seelen und auch allen geläubigen Seelen zu Hilff und zu Trost einen ewigen Jahrtag, eines jeden Jahres in den Achttägen der hl. drey Künigen, mit einem gesungenen Seleambt und zwo gesprochenen Messen, und sollen auch denselben Jahrtag am Sunntag vor bei der Pfarkirchen auf der Kanzell verkünden mit dem gemayn Gebete. Und darumben so haben die Hinterbliebenen des Stefan Chern dem Gotshaus gegeben und vermacht 80 Pfennig jährlicher und ewiger Gült auf allem ihrem Purckrechtsbesitz, die sie jährlich dienen und reichen sollen zu Sandt Vinzenzentag unverzüglich.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1493 an Sandt Veytstag.

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    Der Amman Stephan Kern kommt öfter in den Urkunden vor, besonders als Zeuge. Anmerkung 1: Die Stiftungen K 60 und K 61 bzw. K 62 wurden im Jahre 1640 vereinigt und reduziert zu einer hl. Messe für Wolfgang Reichel und Stefan Kern, und 1909 wieder reduziert zu 1 hl. Messe jedes vierte Jahr. Anmerkung 2: Kein Stiftbrief ist mehr vorhanden zum Jahrtag aus dem Jahre 1454: pro Elisabetha Geislizin de Mansee (Mondsee) cum Vigiliis et officio defunctorum ac tribus missis. Im Jahre 1640 reduziert zu 1 hl. Messe mit Vigil, im Jahre 1909 zu 1 hl. Messe jedes vierte Jahr mit Beibehaltung der jährichen Vigil. Das Stiftungsjahr ergibt sich aus den ältesten Stiftmessenverzeichnissen, wo aber das Siftungskapital nicht angegeben ist. Anmerkung 3: In den Stiftmessenverzeichnissen, die auf Grund der Reduktion vom Jahre 1640 geschrieben sind, folgt für Martin Sper ain Vigil und Seelenmeß. 1909 neuerdings reduziert: jährliche Vigil, hl. Messe in jedem vierten Jahr. Die Stiftungsurkunde fehlt. Jedoch ist im alten Lehenbuch fol. XX und XXI der Reversbrief abgeschrieben, dessen Inhalt hier wiedergegeben sei. Abt Chunrat ze Peuern, und Chunrat der Prior und die Sammung daselben tun chunt, daß de ersam Mann Martein der Speher, Bürger zu Salzburch und der auch in ihrer Pruederschaft ist, bestimmt hat, daß sie ewichleich und immer haben und sprechen sollen ain Meß in ihrem Gotshaus auf sand Rueprechtes-Altar alle Suntag ohne Unterlaß, und die Meß sollen sie begehen in der Ehren der hl. Drivaltichait mit den Collecten, die zu derselben Meß gehörent und van dem Patrono (von dem Tagesheiligen) ain Collect und die letzte Collect Omnipotens sempiterne Deus qui vivorum dominaris. Dazu sollen sie auch begehen ewigleich beim Muttergottes-Amt in der Frauen- oder Haunsbergerkapelle ain Collect pro salute vivorum und die Collect Praetende Domine fidelibus tuis, diweil er (Speher) lebt, und nach seinem Tod Inclina Domine aurem tuam ad preces nostras. Und um das alles hat er den Heiligen zu Ehren und dem Abte und Gotshaus zu Hilf 30 Pfunt Pfennig gegeben, die sie genommen haben halb in die Abtei und halb in die Oblay (des Conventes). Sie sollen auch alle Jahr sein Jahrtag begehen mit einer gesungenen Selenmeß, bei seinen lemtigen Zeiten des nechsten Tags nach san Vincentii Tag und wenn er gestirbt, an seinem Todestag. Und wenn sie mit diesen Gottesdiensten säumig wären oder darauf vergessen würden und trotz erfolgter Mahnung dieselben unterlassen würden, dann sollen die 30 Pfunt Salzburger Pfening dem Bürger-Spital zu Salzburch verfallen ohne allen Chrieg (oder Prozeß). Vgl. Haunsberger-Chronik, Seite 422-424. 1338 Johannis ante portam Latinam, 6. Mai. Über den Jahrtag der Witwe Afra Pukserin, einer Enkelin des Martin Speher, vgl. Seite 84 - 85.
     
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