Charter: Urkunden (1267-1881) 1652 VI 06
Signature: 1652 VI 06
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1652 Juni 6, Wien
Kaiser Ferdinand (III.) erklärt, daß der Abt Balthasar von Rein und Abt Robertus des Neuklosters ihm folgendes vorgebracht haben: Bereits unter Kaiser Maximilian (II.) hatte das obgenannte Kloster in Wiener Neustadt seine Herrschaft Rohr zur Ablösung der Herrschaften Clam und Schattwienn, die damals Caspar Freiherr von Hörberstein pfandweise innegehabt, hergegeben. Es wurde dafür mit einem satz von 21.000 fl an das hiesige Vicedomamt verwiesen, wo man dieses Kapital zu 5 %, nämlich mit 1050 fl jährlich verzinsen wird, solange, bis diesem Kloster die Herrschaft Rohr wieder eingeantwortet oder eine andere Satisfaktion dafür geleistet wird. Das Gut Rohr blieb dann bis 1608 in versatz und weltlichen Händen, bis es der damalige Abt von Rein wieder an den Orden und zwar an sein Kloster brachte, dem Kloster zu Neustadt aber neben Überlassung der jährlichen Zinsen vom Vicedomamt in der Höhe von 1050 fl die Pfarre Sanct Lorenz am Stainfeldt übergab. Anno 1630 schlossen die beiden Äbte einen Vertrag, nach dem von Rein dem Neukloster noch 3000 fl und ein silbernes gießpöckh im Werte von 100 Reichstalern und ein mittern hofböcher dazugegeben wurde, Rohr aber im Besitz von Rein verblieb. Aber die nachfolgenden Äbte des Neuklosters wollten sich nicht zu diesem Vertrag verstehen, und der jetzige Abt Robertus wandte sich an das Generalkapitel seines Ordens mit der Forderung, diesen Vertrag zu annullieren, oder aber der Abt von Rein gibt dem Neukloster etwas dazu. Darauf bestellte das Generalkapitel die beiden Prälaten von Heiligenkreuz und Lilienfeld zu Schiedsrichtern, mit deren Mithilfe die Äbte von Rein und Neustadt am 5. Oktober vorigen Jahres eine Übereinkunft trafen, nach der dem armen Kloster zu Neustadt noch weitere 1500 fl gegeben werden sollen. Dies ist für das Neukloster sehr vorteilhaft, das für die entlegene Herrschaft Rohr die bequeme Pfarre Sanct Laurenzen am Stainfeldt eintauscht und dem mit den jährlichen Zinsen von 1050 fl besser gedient ist. Dazu kommt noch, daß Rohr nicht in fremde Hände kommt. Der Orden hat bereits zugestimmt, es fehlt nur noch die kaiserliche Genehmigung, worum die beiden Prälaten bitten. Insert: voller Wortlaut des Vertrages - 1651 Oktober 8, Heiligenkreuz (n. 241). In Anbetracht der Bitten und ihrer Motivierung wird der inserierte Akkord gnädigst ratifiziert und bestätigt.Source Regest: MAYER, Neukloster (=FRA II/86, Wien 1986) S. 132-133, Nr. 243
Current repository:
Archiv des Neuklosters (http://www.neukloster.at)
Archiv des Neuklosters (http://www.neukloster.at)
S. d. A. an schwarz-gelber Schnur und in Holzkapsel. Notarius Description: Eh. Unterschrift: Ferdinand. Material: Pergament
Dimensions: 76x51,5 Plica
Comment
Duplikat für Rein: Stiftsarchiv Rein, A. L XVIII/2,Perg.,73,5x52,5 Plica,S. d. A. an schwarz-gelber Schnur.Language:
Places
- Pfarre Sankt Lorenz am Steinfeld (GB Wiener Neustadt, NÖ)
- Wien (GB Wien, A)
- Wiener Neustadt (GB Wiener Neustadt, NÖ)
- Zisterzienserstift Neukloster
- Zisterzienserstift Rein
geographical name
- Herrschaft Rohr
- Regular Form: Rohr (Gem. Edelsbach, GB Feldbach, STMK)
- Herrschaften Clam
- Regular Form: Klamm (Gem. Breitenstein, GB Neunkirchen, NÖ)
- Schattwienn
- Regular Form: Schottwien (Gem. Schottwien, GB Neunkirchen, NÖ)
Persons
- Balthasar, Abt von Rein
- Kaiser Ferdinand III. (1608-1657), Kaiser 1637, Aussteller
- Kaiser Maximilian II. (1527-1576), Kaiser 1564
- Kaspar Freiherr von Herberstein, Pfandinhaber der Herrschaften Klamm und Schottwien
- Prälat des Zisterzienserstiftes Heiligenkreuz
- Prälat des Zisterzienserstiftes Lilienfeld
- Robert I. Notius, Abt des Zisterzienserstiftes Neukloster 1649-1663
Wiener Neustadt, Neukloster, Urkunden (1267-1881) 1652 VI 06, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiANK/NeuklosterOCist/1652_VI_06/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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