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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1641 III 20
Date: 1641 März 20
AbstractAbt Bernhard und der Konvent des Neuklosters beurkunden, daß Maria Questenberg, Freiin, geborene Underholzer von und zu Krannichberg, in Ausführung des Punktes 7 des von ihrem verstorbenen Vater, Johann Underholzer von und zu Krannichberg auf Lichtenfels und Rastenberg, kaiserl. Hofkammerrats, aufgerichteten Testaments 1000 fl Rh. zu einer Stiftung zum Trost der Armen Seelen, für ihn und seine verstorbene Gemahlin Elisabeth Maschwanderin von Schwanau und das ganze adelige Geschlecht gegeben hat. Damit diese Auszahlung ja sicher geschehen könne, gibt Frau Maria von Questenberg noch 200 fl dazu, aber mit der Bedingung, daß dieses Geld sicher angelegt wird. Daß sie die 1200 fl erhalten und die damit verbundene Verpflichtung übernehmen, wird mit diesem Stiftungsbrief bestätigt.$$Unterschriften unter der Plica: Fr. Michael, abbas in S.Cruce, per Austriacas provincias Ord. Cist. visitator generalis; Fr. Bernhardt, Abbt zu der hl.Dreyfaltigkheit in der Neustatt; F. Nicolaus, prior; Fr. Matthias; Fr. Joannes; Fr. Georgius, subprior; Fr. Edmundus et totius conventus ibidem; Frau Maria Questenberg, geborne Underholtzerin von Khranichberg; Gerhard von Questenberg.

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Charter: 1642 VII 10
Date: 1642 Juli 10
AbstractAbt Bernhardt und der Konvent des Neuklosters stellen dem Joachim Perger, Bürger und Apotheker in der Neustadt, einen Schuld-Schein über 800 fl, jeder zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer, aus, welches Geld sie zum Ankauf einer Mühle vor dem Fleischhacker Tor benötigen. Sie versprechen, das Geld bis zum St. Martinitag zurückzahlen zu wollen, ansonsten sie die gewöhnliche Verzinsung von 6 % leisten werden.

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Charter: 1645 XI 01
Date: 1645 November 1
AbstractAbt Bernhard und der Konvent des Neuklosters verpflichten sich mit Zustimmung ihres Visitators, des Abtes Michael von Heiligenkreuz, die von Hanns Christoph Wudagg in seinem Testament genannten Bedingungen - siehe n.227 - zu erfüllen.

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Charter: 1645 XI 01
Date: 1645 November 1
AbstractDie Witwe Anna Maria Wudaggin, geborene Khayßerin, errichtet als Universalerbin und Exekutorin des Letzten Willens ihres Mannes Hanns Christoph Wudagg eine Stiftung zum Gotteshaus der hl. Dreifaltigkeit im Neukloster zu Neustadt. Sie gibt dafür einen Weingarten von 80 Wiener Ib, gelegen in Deutschkreutz (Creutz), weiters eine Wiese von vier Tagwerk, vor dem Ungartor. Diese Grundstükke dürfen nicht verkauft werden. Dafür sind wöchentlich zwei Messen auf dem von der Stifterin errichteten Altar, unter dem ihr verstorbener Gatte in der Gruft liegt, in der sie auch begraben sein wird, zu lesen. $$Zeugen: Georg Holzner, Bacc. U. J. und derzeit Bürgermeister, Andreen Pogner vom Inneren Rat und Michael Stockher, Stadtschreiber.

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Charter: 1645 XI 01
Date: 1645 November 1
AbstractDie Verpflichtungserklärungen der Anna Maria Wudagg1 und von Abt und Konvent des Neuklosters2 enthaltende Urkunde. Zeugen: Georg Holzner, J.U.Baccalaureus und derzeit Bürgermeister, Anton Pogner des Inneren Rats und der Stadtschreiber Michael Stockher.

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Charter: 1647 IX 10
Date: 1647 September 10
AbstractPapst Innozenz X. gewährt den Gläubigen, die am Feste Mariae Geburt die Pfarrkirche St. Marien in Kirchbichl besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1647 XII 20
Date: 1647 Dezember 20
AbstractMatthias Wägelle auf Khielmanßegg und Stüppach, Pfandinhaber der kaiserl. Herrschaft Clam, bestellter Einnehmer einer löbl. Landschaft des Erzherzogtums Österreich unter der Enns erklärt: Aus sonderbahrer devotion und andacht zur Gottesmutter Maria habe er eine Kapelle mit Namen Unser lieben Frauen Loreto im Neukloster von Grund auf erbaut. Zur baulichen Erhaltung dieser Kapelle, zur Beistellung von allem zum Gottesdienst Erforderlichem, zur Feier einer täglichen Morgenmesse und für ein Begräbnis für ihn und seine Nachkommen übergibt er Abt Bernhard und dem Konvent ein Kapital von 8009 fl 40 kr., und zwar in Form eines Schuldscheins, den der Kaiser (Ferdinand III.) mit Datum 16. Jänner 1647, Preßburg, der Frau Anna Maria Herzog (in), geborene Springer, ausgestellt und den diese an ihn, den Fundator, cediert hatte, samt den 6% Interessen, die ab 1. Jänner 1648 fällig werden.

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Charter: 1648 III 05
Date: 1648 März 5
AbstractPapst Innozenz (X.) gewährt den Gläubigen, die am Festtag des hl. Bernhard die Kirche des Neuklosters besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß, für das Fest der Geburt des Herrn aber einen von sieben Jahren und ebensoviel Quadragenen.

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Charter: 1648 III 05
Date: 1648 März 5
AbstractPapst Innozenz (X.) gewährt allen Gläubigen, die die Marienkirche zu Kirchbichl am Feste Maria Geburt besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß, am Feste der hl. Maria Magdalena aber sieben Jahre und ebensoviel Quadragenen.

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Charter: 1648 III 05
Date: 1648 März 5
AbstractPapst Innozenz (X.) gewährt den Besuchern der Loreto-Kapelle im Neukloster am Feste Mariae Verkündigung unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß, am Feste Mariae Reinigung aber einen von sieben Jahren und ebensoviel Quadragenen.

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Charter: 1648 III 05
Date: 1648 März 5
AbstractPapst Innozenz (X.) gewährt den Gläubigen, die am Festtag der hl. Barbara die ihr geweihte Kapelle in der Kirche des Neuklosters besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1648 VII 15
Date: 1648 Juli 15
AbstractMichael, Abt von Heiligenkreuz, hat die reguläre Visitation des Neuklosters vorgenommen. Er fand dort 12 Priesterprofessen vor, von denen 2, dgl. ein Konversbruder nicht anwesend waren, weiters drei aus anderen Klöstern und zwei Novizen. Der Visitator dringt auf Einhaltung seiner bei der letzten Visitation gegebenen Anordnungen. Der Abt soll bemüht sein, außer den in der Seelsorge eingesetzten Religiosen noch wenigstens 12 im Kloster zu haben, da sonst die Ordensgesetze nicht erfüllt werden können.

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Charter: 1649 IV 24
Date: 1649 April 24
AbstractGütlicher Vergleich, geschlossen von Bernhard, Abt des Neuklosters, im Beisein von Abt Michael von Heiligenkreuz, als Visitators des Cistercienserordens, und P. Nicolaus, Priors des Neuklosters, einerseits und Herrn Hannß Jacob von Brandiß, Freiherrn auf Leonburg und Vorst, Herrn auf Kottingbrun etc. für sich und Frau Eva Maria von Brandiß, geborene Vrßenbeckhin, als Vormundin, weiters Herrn Eustach von Althan, Freiherrn zu Goldtburg und Muehrstetten, Herrn Christoph Adam Geyer, Edlen zu Osterburg, Herrn auf Inzersdorff als gerichtlich bestellten Kuratoren der beiden unmündigen Adam Wilhelm und Jacob Andree von Brandis andererseits, zum Teil durch die Vermittlung der endsunterschriebenen Beistände: Der verstorbene Hans Georg von Khienburg, Freiherr auf Kottingbrun, hatte am 4. Februar 1625 vom vorherigen Abt des Klosters zwei Höfe in der Neustadt, genannt die Kreuzhöfe, um 3000 fl gekauft. Im gleichen Jahr errichtete er für sich und seine Nachkommen eine geistliche Stiftung in diesem Kloster und bestimmte dafür ein Kapital von 10.000 fl und weitere 3000 fl für die Errichtung und Ausstattung eines Altares. Während der letztere Betrag bar ausbezahlt werden sollte, wurden die 10.000 fl auf das Gut Kottingbrun gelegt, die bei einem Besitzwechsel aber dem Kloster ausbezahlt werden. Der dem damaligen Abt Johann Jacob und dem Konvent darüber ausgestellte Revers (n. 221) wird wörtlich wiedergegeben. Herr von Khienburg übergab aber in einem Vergleich vom 11. September 1637 seinem Tochtermann, Herrn Andreas Wilhelm von und zu Brandis die Herrschaft Kottingbrun mit der Auflage, seine Schulden zu begleichen. Den Bemühungen des Abtes Bernhardt um die für die Stiftungen bestimmten Gelder wurde von den Erben nach Herrn von Khienburg entgegengehalten, daß die zurückgelassenen Schulden das vorhandene Vermögen um viele tausend Gulden übersteigen. Wegen anderer, älterer Schulden wird also die Stiftung nicht im vollen Umfang aufrecht zu halten sein. Deshalb ging der Abt den folgenden Vergleich ein: Der Abt läßt erstens die 3000 fl für die Kreuzhofe "schwinden", weil sie wahrscheinlich von Herrn von Khienburg bereits bezahlt wurden. Zweitens verzichtet er auf die seit dem Tod des Stifters aufgelaufenen Zinsen von den Stiftungskapitalien. Drittens erklären sich Abt und Konvent bereit, die von Herrn von Khienburg gemachte Gottesdienststiftung entsprechend dem vorherstehenden Reversbrief weiterhin getreulich halten zu wollen. Dagegen verpflichten sich viertens die Brandis-Erben, anstelle der 10. 000 fl jährlich 400 fl Rh. in bar an zwei Terminen zu zahlen, welche Leistung pro hypotheca in optima forma auf die Herrschaft Kottingbrun gelegt wird. Sollten aber fünftens die Erben die Herrschaft Kottingbrun von dieser Hypothek lösen wollen, haben sie auf eine andere, dem Kloster genehme Weise die 400 fl pro Jahr sicherzustellen. Die beiden Parteien erklären die Streitsache für beigelegt. Von diesem Dokument sind zwei gleichlautende Originale auszufertigen und die Bestätigung der n. o. Regierung und des Klosterrats einzuholen.$$Eh. Unterschriften: Bernhardt, Abbt zur hl. Dreyfaltigkheit; F. Nicolaus, Prior zur hl. Dreyfaltigkheit; Michael, Abbt zu H.Creuz; Hannß Jacob von Brandiß; Eva Maria, Frau v. Brandis, wittib; Eustach v. Althan; Adam Geyer; H. v. Osterburg; und als Beistand Freiherr Starhemberg; Franziscus Lamberg; M. Hofner; Gregor von Edlpach.

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Charter: 1650 I 19
Date: 1650 Januar 19
AbstractCornelius, Abt von Lilienfeld, per Germaniam commissarius, erklärt, daß er den Herrn Robertus Notz, früheren Abt von Michaelstein (Niedersachsen) und späteren Pfarrer von Eisenstadt, den der Konvent des Neuklosters einstimmig zum Abt gewählt hat, am 12. Oktober 1649 vor den beauftragten Kommissaren feierlich konfirmiert und investiert habe. Er handelt im Auftrag des Abtes Balthasar von Rein, des Pater Immediatus des Neuklosters, der ihn wegen dringender Geschäfte und der Beschwerlichkeit der weiten Reise damit betraut hat.

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Charter: 1650 II 04
Date: 1650 Februar 4
AbstractBalthasar, Abt von Rein, bestätigt als Vaterabt des Neuklosters den durch Postulation zum neuen Abt bestimmten Robertus Notzius, einen Professen des Klosters Lucell im Elsaß, Abt in Michelstein, Diözese Halberstadt im Herzogtum Braunschweig und zuletzt Pfarrer in Eisenstadt. Die Wahl war wegen der Postulation des bisherigen Abtes Bernhard zum Abt von Baumgartenberg notwendig geworden. In seinem Auftrag hat der Abt seines Tochterklosters Lilienfeld, Cornelius, mit Unterstützung durch den Abt Caspar Jongelinus von Eusserthal die Kapitularen zur Wahl zusammengerufen, die dann am 9. September 1649 unter seinem Vorsitz Robert Notz zum Abt postulierten. In seinem Auftrag installierte Abt Cornelius von Lilienfeld den Neugewählten am 12. Oktober in sein Amt.

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Charter: 1650 III 10
Date: 1650 März 10
AbstractMaximilian Hundt von Lautterbach auf Schambach, Peißkhouen und Stedten, kurfürstlicher Kammerrat, Comes palatinatus caesareus, verleiht dem Bürger und Rat der churfürstlichen Hauptstadt Straubing in Niederbayern, Ulrich Rathamer, und dessen ehelichen Leibeserben das nachfolgend beschriebene und abgebildete Wappen. Maximilian Hundt weist seine Berechtigung dazu nach wie in n.485.

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Charter: 1650 IX 21
Date: 1650 September 21
AbstractDie beiden Vettern Paul Krottner, Strelzischer Berggeschworener und Mitnachbar zu Willendorf und Caspar Krottner, zu Würflach wohnhaft, schließen mit dem Amtmann und Bergrechtsrichter zu Strelz Antoninus Moser ein Abkommen über das Überfallsobst des Weingartens Nagl, der dem Amtmann gehört. $$Zeugen und Siegler: Pangraz Lafferl, Richter; Philipp Thinhoppel, Zechmeister der St. Thomaskirche zu Rottengrueb zu Willendorf; Andreas Schweighoffer, zu Würflach ansässig.

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Charter: 1651 II 15
Date: 1651 Februar 15
AbstractAntonius, Dompropst und Erzpriester zu Seckau, bestätigt auf Bitten der zwei stiftlichen Bergholden zu Strelz, Paul Krottner zu Willendorf und Caspar Krottnery zu Würflach, den Vertrag mit Antoninus Moser — Insert Reg. n.490. Der Propst bestätigt diesen Handel mit seinem Siegel.

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Charter: 1651 X 03
Date: 1651 Oktober 3
AbstractZur Beilegung der zwischen dem Abt von Rein, Balthasar, und Robert, Abt des Neuklosters, bestehenden Streitigkeiten wegen der Herrschaft Rohr in Steyer unter Wildon gelegen, hat das im Mai d. J. tagende Generalkapitel des Cistercienserordens in Cîteaux die beiden Äbte Michael von Heiligenkreuz und Matthaeus von Lilienfeld zu Schiedsmännern bestellt, mit deren Zutun folgendes Übereinkommen zustande kam: 1. Nach dem von den früheren Äbten Blasius von Rein und Johann Jacob von Neustadt mit Datum 5. August 1630 zu Rein unterfertigten Vertrag bekommt das Neukloster von Rein 3000 fl, von welcher Summe aber noch 1000 fl ausständig sind. Der Abt von Rein soll diesen Restbetrag alsbald ausbezahlen. Der Abt und der Konvent des Neuklosters sollen alle in ihrem Besitz befindlichen schriftlichen instrumenta, die Herrschaft Rohr betreffend, samt einem ordentlich gefertigten Kaufbrief übergeben und die Herrschaft Rohr an Rein abtreten. 2. Der Abt von Rein soll außer den noch ausstehenden 1000 fl dem Neukloster freiwillig 1000 Reichstaler, d. i. 1500 fl Rheinisch, und zwar in drei Raten von jährlich 500 fl, aus väterlicher Affektion und eingedenk der im vorigen Jahr erlittenen Feuersbrunst hinzugeben. 3. Der Abt von Rein soll diese Summe von 2500 fl zu den bestimmten Terminen ohne Auslagen für das Neukloster und gegen eine ordentliche Quittung bezahlen. 4. Die notwenigen Genehmigungen der Behörde sollen von Rein auf seine Kosten erreicht werden. Ansonsten bleibt es bei dem Vertrag vom 5. August 1630, nach dem Rein die Herrschaft Rohr eigentümlich besitzen soll, wogegen das Neukloster die 21. 000 fl und die dafür jährlich angewiesenen 1050 fl Interessen samt der Pfarre Sanct Lorenzen am Steinfeldt und die dazugehörigen Filialen pleno jure bekommt. Zu Urkund dessen sind zwei gleichlautende Exemplare auszustellen und mit den Unterschriften der beiden Delegierten des Generalkapitels, der Äbte Balthasar von Rein und Robert von Neustadt und beider Konvente zu unterfertigen.

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Charter: 1651 XI 20
Date: 1651 November 20
AbstractRobertus, Abt des Neuklosters und der Konvent daselbst erklären: Bei der Gründung ihres Klosters wurde unter anderen Gütern auch die Herrschaft Rohr, im Herzogtum Steiermark unter Wildon (Wildan) gelegen, dem Kloster inkorporiert. Diese wurde vom verstorbenen Kaiser Maximilian (II.) um 21.000 fl versetzt, geriet in weltliche Hände und wurde endlich von Abt Matthias von Rein ausgelöst. Zum größeren Nutzen des Klosters und mit Zustimmung der vom Generalkapitel in Cîteaux vom vergangenen Mai 1650 bevollmächtigten Äbte Michael von Heiligenkreuz und Matthäus von Lilienfeld wurde mit dem Abt Balthasar von Rein und dessen Konvent ein Kaufvertrag abgeschlossen und die besagte Herrschaft Rohr samt allem Zubehör um eine Summe Gelds veräußert, entsprechend dem am 3. Oktober 1651 in Heiligenkreuz errichteten Instrument. Das wird nun vor Zeugen mit Siegel und Unterschrift bezeugt.$$Unterschriften: Fr. Robertus, Abbt zu der hl.Dreifaltigkeit in der Neustatt; Fr. Georgius, Prior; Fr. Wilhelmus, Supprior; Fr. Matthäus Vicarius ad S. Laur.; Fr. Joannes Cantor; Fr. Bernardus praefectus; Fr. Theobaldus secret. et totus conventus ibidem; Fr. Michael Abbt zu hl.Creutz Vicarius generalis; F. Matthäus Abbas Campililiensis.

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Charter: 1652 IV 04
Date: 1652 April 4
AbstractAbt Michael von Heiligenkreuz visitiert das Neukloster mit dem Abt Robert und 17 Profeßpriestern, von denen drei fehlten, zwei Laienbrüdern, von denen einer abwesend war, und einem Chornovizen. Der Visitator fordert Abstellung und Bestrafung verschiedener Mißstände betr. Klausur und Umgang mit Gästen und Stadtleuten, aber auch das Ablegen des weißen Ordenshabits und der Kapuze und das Tragen eines schwarzen Habits auf Reisen und auf den Pfarren. Er verlangt Gehorsam und Ehrfurcht gegenüber dem Abt, diesen aber mahnt er, caput et decus der vom Generalkapitel verlangten Reform zu sein, den Widersachern jedoch ein strenger Richter. Zusatz: Abt Michael von Heiligenkreuz bestätigt bei seiner Visitation des Neuklosters vom 16. Mai 1656 die Charta visitationis vom 4. April 1652. Fr. Michael, Abbas, qui supra, Fr. Wenceslaus, Secretarius.

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Charter: 1652 VI 06
Date: 1652 Juni 6
AbstractKaiser Ferdinand (III.) erklärt, daß der Abt Balthasar von Rein und Abt Robertus des Neuklosters ihm folgendes vorgebracht haben: Bereits unter Kaiser Maximilian (II.) hatte das obgenannte Kloster in Wiener Neustadt seine Herrschaft Rohr zur Ablösung der Herrschaften Clam und Schattwienn, die damals Caspar Freiherr von Hörberstein pfandweise innegehabt, hergegeben. Es wurde dafür mit einem satz von 21.000 fl an das hiesige Vicedomamt verwiesen, wo man dieses Kapital zu 5 %, nämlich mit 1050 fl jährlich verzinsen wird, solange, bis diesem Kloster die Herrschaft Rohr wieder eingeantwortet oder eine andere Satisfaktion dafür geleistet wird. Das Gut Rohr blieb dann bis 1608 in versatz und weltlichen Händen, bis es der damalige Abt von Rein wieder an den Orden und zwar an sein Kloster brachte, dem Kloster zu Neustadt aber neben Überlassung der jährlichen Zinsen vom Vicedomamt in der Höhe von 1050 fl die Pfarre Sanct Lorenz am Stainfeldt übergab. Anno 1630 schlossen die beiden Äbte einen Vertrag, nach dem von Rein dem Neukloster noch 3000 fl und ein silbernes gießpöckh im Werte von 100 Reichstalern und ein mittern hofböcher dazugegeben wurde, Rohr aber im Besitz von Rein verblieb. Aber die nachfolgenden Äbte des Neuklosters wollten sich nicht zu diesem Vertrag verstehen, und der jetzige Abt Robertus wandte sich an das Generalkapitel seines Ordens mit der Forderung, diesen Vertrag zu annullieren, oder aber der Abt von Rein gibt dem Neukloster etwas dazu. Darauf bestellte das Generalkapitel die beiden Prälaten von Heiligenkreuz und Lilienfeld zu Schiedsrichtern, mit deren Mithilfe die Äbte von Rein und Neustadt am 5. Oktober vorigen Jahres eine Übereinkunft trafen, nach der dem armen Kloster zu Neustadt noch weitere 1500 fl gegeben werden sollen. Dies ist für das Neukloster sehr vorteilhaft, das für die entlegene Herrschaft Rohr die bequeme Pfarre Sanct Laurenzen am Stainfeldt eintauscht und dem mit den jährlichen Zinsen von 1050 fl besser gedient ist. Dazu kommt noch, daß Rohr nicht in fremde Hände kommt. Der Orden hat bereits zugestimmt, es fehlt nur noch die kaiserliche Genehmigung, worum die beiden Prälaten bitten. Insert: voller Wortlaut des Vertrages - 1651 Oktober 8, Heiligenkreuz (n. 241). In Anbetracht der Bitten und ihrer Motivierung wird der inserierte Akkord gnädigst ratifiziert und bestätigt.

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Charter: 1652 X 25
Date: 1652 Oktober 25
AbstractPapst Innozenz (X.) privilegiert den St. Bernhards-Altar in der Kirche des Neuklosters für Allerseelen mit Oktav und jeden Montag in der Woche. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1654 V 30
Date: 1654 Mai 30
AbstractPapst Innozenz (X.) privilegiert den Marienaltar im Neukloster auf sieben Jahre für Allerseelen mit Oktav und jeden Mittwoch wöchentlich.

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Charter: 1656 IV 24
Date: 1656 April 24
AbstractPapst Alexander (VII.) gewährt den Mitgliedern der Sebastianibruderschaft der Pfarrkirche der hl. Apostel Petrus und Paulus zu Muttmanstorff unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß für den Tag ihres Eintrittes in die Bruderschaft, für ihre Sterbestunde und für das Fest der Märtyrer Fabian und Sebastian; sieben Jahre und ebensoviele Quadragenen für den Besuch der Kirche an den Festen Mariae Geburt und Mariae Himmelfahrt, Fronleichnam und Peter und Paul; 60 Tage Ablaß für das Beiwohnen des Gottesdienstes und für Werke der geistlichen und leiblichen Barmherzigkeit.

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Charter: 1659 I 15
Date: 1659 Januar 15
AbstractKaiser Leopold (I.) gewährt seinem Geistlichen, in unnserer burgg zur Neustadt verordneten würckhlichen caplan, seinem Getreuen Robert, Abt des Neuklosters, die besondere Gnade, die von diesem in Wien erworbene bürgerliche Behausung, im Schiltergässel gelegen, von jeder Einquartierung zu befreien. Der Abt braucht dieses Haus für sich oder einen seiner Religiösen für eine fallweise notwendige Anwesenheit in Wien fast gänzlich zur Wohnung.

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Charter: 1659 II 28
Date: 1659 Februar 28
AbstractPapst Alexander (VII.) privilegiert den St. Bernhards-Altar in der Kirche des Neuklosters für Allerseelen mit Oktav und jeden Montag in der Woche. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1659 II 28
Date: 1659 Februar 28
AbstractPapst Alexander (VII.) gewährt den Mitgliedern einer an der Loretokapelle der Neuklosterkirche zu errichtenden Konfraternität sub invocatione beatae Mariae Virginis Lauretaneae folgende Ablässe: Je einen vollkommenen Ablaß für den Tag des Eintritts in die Bruderschaft, für die Sterbestunde und jährlich zum Feste Maria Verkündigung beim Besuch der Bruderschaftskapelle; weiters sieben Jahre und ebensoviel Quadragenen beim Besuch der Kapelle an den Festen Maria Reinigung, Himmelfahrt, Empfängnis und Geburt; 60 Tage für die Teilnahme am Gottesdienst in dieser Kapelle und für Verrichtung guter Werke.

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Charter: 1659 II 28
Date: 1659 Februar 28
AbstractPapst Alexander (VII.) privilegiert sieben Altäre der Neuklosterkirche, die der Ordinarius loci zu bestimmen hat. Wer diese Altäre zwölfmal im Jahr an vom Ordinarius loci zu bestimmenden Tagen aufsucht und dort für die Anliegen der Kirche betet, gewinnt dieselben Ablässe wie einer, der persönlich die dafür bezeichneten sieben Altäre in der Basilika des Apostelfürsten in Rom besucht hat. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1659 III 06
Date: 1659 März 6
AbstractPapst Alexander (VII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des heiligen Sebastian die Filialkirche St. Sebastian zu Würflach besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1659 V 28
Date: 1659 Mai 28
AbstractPapst Alexander (VII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste Mariae Geburt die Pfarrkirche St. Marien in Kirchbichl besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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