Charter: Urkunden (1267-1881) 1668 IX 13
Signature: 1668 IX 13
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1668 September 13, Laibach
Matthaeus, Abt des Neuklosters, und Maximilian, Abt zu Sittich, treffen für sich und im Namen und mit Einwilligung beider Konvente folgende Übereinkunft: 1. Abt und Konvent des Neuklosters verkaufen die Pfarre Manspurg (slow. Menges) samt den inkorporierten Filialpfarren zu Watsch (slow. Vace), Tschembschrenikh, Sagar und Lustall mit allen dazugehörigen geistlichen und weltlichen Rechten an den Abt von Sittich. Sie versprechen auch, ein gefertigtes Urbar, die päpstliche Inkorporationsbulle und andere, die Pfarre Manspurg betreffende instrumenta und Schriften auszuhändigen. Sie verpflichten sich auch, die seit 1. Jänner aufgelaufenen Verpflegskosten von 256 fl wie auch etwaige aus Fehlern der Buchhaltung seit 1667 erwachsene Kosten, wie auch Außenstände, selbst begleichen zu wollen. Sie verzichten auf die Erträge aus dem Jahr 1667, mit Ausnahme der von Dr.Khunstl wegen etlicher Zehente erhaltenen 87 fl 36 kr 1 Pf. Alles, was an Steuern, Kontributionen und Gefällen von der Haupt- und den Filialpfarren noch nicht eingebracht worden, wird unweigerlich überlassen. 2. Sittich verpflichtet sich dagegen für das Neukloster zu bezahlen: 100 Goldkronen an den Freiherrn Karl Valvasor, 1920 fl deutscher Währung an Herrn Georg von Scharfenegkh, 500 fl Krainer Währung an Herrn Hannsen Stella zu Watsch; dem Herrn Hanns Burghardt Kharditsch 200 fl in Landeswährung. Überdies übernehmen etliche pfarrliche Gülten und Zehente genießende Creditoren zu Handen des Abtes und Konvents des Neuklosters 16.000 fl deutscher Währung, und zwar 11.000 fl am I. Jänner 1669. Die restlichen 5000 fl werden vom obigen Datum an in vier Jahren bis 1. Jänner 1673 bezahlt, aber ohne Zinsen, und zwar deshalb, weil der Abt von Sittich die spesa, gefahr und den laggio wegen der rimessa dieser Gelder auf sich genommen hat. Es ist in Neustadt, ohne Entgeld und Unkosten, gegen Quittung, bar zu bezahlen. 3. Abt und Konvent des Neuklosters werden den kaiserlichen Konsens zu diesem Vertrag erwerben und diesen zusammen mit einem ordentlichen Kaufbrief noch vor der festgesetzten Zahlungsfrist Sittich zukommen lassen. Wegen des jüngst verstorbenen Pfarrers von Manspurg, Herrn Lorenz Friat erklärt sich der Abt von Sittich bereit, den Nachlaß zu ordnen, da es dem Abt zu Neustadt gänzlich ungelegen wäre, deshalb ins Land zu kommen oder einen Advokaten zu bestellen, doch unter der Bedingung, daß der Abt des Neuklosters und sein Konvent ihre eigenen Prätensionen in Sachen Abraitungsausgaben fallen lassen. Nur die 6 Golddukaten für die Inventurskommissare sollen aus der Friat'sehen Verlassenschaft samt den Außenständen von 128 fl und ein von Andree Smalle zu Krainburg auf 9O fl aus gestellter Schuldbrief dem Abte von Sittich übergeben werden. Zu Urkund dessen sind zwei gleichlautende Kaufbriefe von den beiden Äbten und ihren zugezogenen Konventherrn und den erbetenen Beiständen auszurichten und jedem Teil zuzustellen.Source Regest: MAYER, Neukloster (=FRA II/86, Wien 1986) S. 142-143, Nr. 270
Insert in n. 273.
Language:
Places
- Laibach (Ljubljana, SLO)
- Mansburg (Menges, SLO)
- Watsch (Vace, SLO)
- Wiener Neustadt (GB Wiener Neustadt, NÖ)
- Zisterzienserstift Neukloster
Persons
- Andreas Schmale zu Krainburg
- Georg Herr von Scharfeneck
- Hans Burkhard Karditsch
- Hans Stella zu Vace
- Karl Freiherr von Valvasor
- Lorenz Friat, verstorbener Pfarrer von Mansburg (Menges)
- Matthäus Eisenbart, Abt des Zisterzienserstiftes Neukloster 1663-1683
- Maximilian Abt zu Sittich
Wiener Neustadt, Neukloster, Urkunden (1267-1881) 1668 IX 13, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiANK/NeuklosterOCist/1668_IX_13/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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