Fond: Urkunden (1267-1881)
Search inAT-StiANK > NeuklosterOCist >>
Charter: 1659 V 28
Date: 1659 Mai 28
Abstract: Papst Alexander (VII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste Mariae Geburt die Pfarrkirche St. Marien in Kirchbichl besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1659 VI 07
Date: 1659 Juni 7
Abstract: Papst Alexander (VII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Laurentius die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß; denen, die in dieser Kirche der Marianischen Litanei beiwohnen, hundert Tage.
Charter: 1659 VI 27
Date: 1659 Juni 27
Abstract: Papst Alexander (VII.) gewährt den Besuchern der Pfarrkirche St. Valentin, einer Filialkirche der Pfarre St. Lorenzen am Steinfeld, am Festtag des hl. Valentin unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß, denen aber, die einmal in der Woche in dieser Kirche der marianischen Litanei beiwohnen, 100 Tage. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1659 VI 27
Date: 1659 Juni 27
Abstract: Papst Alexander (VII.) gewährt den Gläubigen, die am Festtag der hl. Barbara die ihr geweihte Kapelle in der Kirche des Neuklosters besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1659 VI 28
Date: 1659 Juni 28
Abstract: Papst Alexander (VII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste der Geburt des hl. Johannes des Täufers die Kirche von St. Johann am Steinfeld besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1660 I 02
Date: 1660 Januar 2
Abstract: Maximilian, Propst und Erzpriester zu Seckau, bestätigt dem Antonin Moser, Amtmann und Bergmeister des stiftlichen Gutes Strelzhof, auf dessen Bitten aufgrund von drei vorgelegten Originalaufsandungen den Erwerb von drei in der Ried Gusterey nebeneinander liegenden Weingartenstücken.
Charter: 1660 V 05
Date: 1660 Mai 5
Abstract: Kaiser Leopold (I.) bestätigt auf Bitten des Abtes Robert und des Konvents des Neuklosters alle Stiftungen und Privilegien, die sie von seinen Vorfahren, den römischen Kaisern Friedrich (III.)1, Maximilian (I.)2, Ferdinand (I.)3, Maximilian (II.)4 und Rudolf (II.)5 erhalten haben. Besonders genannt werden folgende Stück und Güter: das Kapital von 21.000 fl für die Überlassung der im Stiftbrief enthaltenen Herrschaft Rohr, wofür Kaiser Maximilian (II.) zunächst die Maut von Schottwien, Kaiser Rudolf (II.) aber das Vicedomamt angewiesen; weiters die auf dem Steinfeld bei Neunkirchen liegende Pfarre St. Lorenzen mit den drei Filialen St. Valentin, St. Johann und Würflach mit allen Untertanen und Einkünften, wie sie zuvor von dem Bistum Gurk genossen worden waren; weiters die von den Jesuiten anstatt dem Stift Millstatt dem Neukloster überlassene Marienkapelle zu Kirchbichl bei Höflein samt Untertanen und Gülten; weiters die erkaufte Feste Tachenstain samt Wildbann und allem Zubehör; weiters die in Wien gekaufte Behausung und die Pfarre Manspurg samt vier Filialen, die durch Tausch für die auf die Pfarrkirche St. Peter in Laibach gestifteten 300 Ib d an das Stift gekommen ist; weiters der Meierhof in der Vorstadt zu Wiener Neustadt und was dazu gehört.
Charter: 1660 X 06
Date: 1660 Oktober 6
Abstract: Der Senat der unter der Herrschaft des Bamberger Fürstbischofs stehenden Stadt Holfeld (urbs Holveldiaca) stellt auf Bitten des Herrn Otto Popp, Magister der Freien Künste und der Philosophie, Studiosus der hl. Theologie, ein Geburtszeugnis aus, in dem bestätigt wird, daß die Eltern des Bittstellers legitim vor dem katholischen Priester am 2. Juni 1631 die Ehe geschlossen haben und ihrer beider Sohn Otto Popp am 16. November 1632 geboren, von Otto Krausen aus der Taufe gehoben und von seinen Eltern honeste erzogen worden war. Man könne ihrem Landsmann Otto Popp einhellig bestätigen, daß er zu dem Stand, ad quem est promovendus, ohne Hindernis befördert werden kann.
Charter: 1660 XI 30
Date: 1660 November 30
Abstract: Abt Mathäus von Lilienfeld visitiert das Neukloster mit seinem Abt Robert und 24 Religiosen. Er beanstandet Mißstände, die Klausur und den Umgang mit Weltleuten betreffend.
Charter: 1661 IV 24
Date: 1661 April 24
Abstract: Andreas Landtner, konfirmierter Pfarr- und Burgfriedensherr am St.Veitsberg ob Leoben, erklärt, daß er mit Zustimmung des Salzburger Erzbischofs Guidobald als Ordinarius loci und der Frau Maria Benedicta, Äbtissin des fürstlichen Stiftes Göss, geborener Gräfin von Schwarzenpach als Lehens- und Vogtfrau seiner Pfarre und des Dompropsts von Seckau an die Pfarrkirche der Seckauischen Untertanen zu Wüllendorff, St. Thomas bei Schloß Rottengrueb (Erzdiözese Salzburg, Dekanat Wiener Neustadt), folgende 1378 von Margaretha Khanstnerin, Witwe des Herrn Nidlai von Pettau, deren Vetter Höraian Khürchenknopf Pfarrer am Veitsberg gewesen war, dieser Pfarre geschenkte Besitzungen verkauft hat: drei haussässige Untertanen zu Hetmansdorff in Österreich unter der Enns, Viertel unter dem Wienerwald gelegen, deren Grundobrigkeit Strelz ist, wohin sie jährlich 1 Ib 3 ß von ihren Häusern dienen. Weiters gehört noch dazu das Bergrecht der Weingärten am Höttmansdorfferischen Weingebirge, nämlich sieben Eimer, ein Viertel und ein Achtel gewöhnlichen Bergrechtsmaß, samt der Grundobrigkeit an diesen Weingärten. Er hat die erhaltene Kaufsumme zum Nutzen seiner Pfarre angelegt und dafür unterm 29. März 1661 die Salzburger Ratifikation erhalten.
Charter: 1662 VII 05
Date: 1662 Juli 5
Abstract: Maximilian, Dompropst und Erzpriester des fürstlichen Domstiftes Seckau, Paulus Auer, Domdechant, Joannes Jurichius, Scholasticus und Senior, und das gesamte Domkapitel beurkunden, daß sie Robert, Abt des Neuklosters und seinem Konvent ihr Gut Strelzhof (Streltz), im Viertel unter dem Wienerwald zwischen der Herrschaft Rothengrueb und Tächenstain gelegen, verkauft haben, und zwar samt dem Tätz, den ihr Stift von der niederösterreichischen Landschaft laut Kaufbrief vom 11. Juni 1661 erworben hatte. Dazu gehört auch das Präsentationsrecht auf die Pfarre Sanct Peter am Moß, nächst Muethmansdorff und Emerberg gelegen, und die dazugehörenden Gülten und Rechte. Die beiden stückh sind im niederösterreichischen Landschaftsgültenbuch mit 57 Pfund 2 Schilling und 27 Pfennig Herrengült enthalten, inbegriffen alle Gülten, Dienstbarkeiten und Rechte, wie aus den beiden übergebenen Urbarien zu ersehen ist. Bedingung für den Verkauf ist, daß sich die Käufer bereit erklären, auch die geistlichen onera zu übernehmen, uzw. eine Messe in der Kapelle zu Strelzhof, bey Sanct Marc genannt, an jedem Samstag lesen zu lassen und auch in Rothengrueb bey Sanct Thoma den schuldigen Gottesdienst zu verrichten und die Untertanen in ihren alten Rechten und Dienstbarkeiten unverkürzt zu lassen.
Charter: 1664 V 01
Date: 1664 Mai 1
Abstract: Johannes Thuanus, Bischof von Wiener Neustadt, erklärt mit diesem Stiftsbrief: Die Allerheiligenkirche in dieser Stadt, nicht weit vom Platz und den Fleischbanken gelegen, war verfallen und es wurde kein Gottesdienst mehr in ihr gehalten. Das Gotteshaus ist nun wieder renoviert worden. Damit nun wieder täglich Gottesdienst gefeiert wird, errichtet der Bischof eine ewige Meßstiftung, wofür er 6000 fl bares Geld, jeder Gulden zu 50 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, gibt. Diese Fundation hat er dem Neukloster angetragen, unter der Bedingung, daß mit dem erhaltenen Geld ein Gut für die Kirche gekauft und die in der Urkunde genannten Gottesdienstverpflichtungen übernommen würden. Sollte das nicht geschehen, ist das Kloster verpflichtet, die 6000 fl dem Stifter oder dessen Nachfolger zurückzugeben. Abt Matthias und der Konvent des Neuklosters nehmen diese Stiftung mit Gutheißung des Prälaten von Rein als Pater immediatus an und erklären sich bereit, die im Stiftsbrief aufgeführten Bedingungen zu erfüllen. Zu Urkund dessen werden vier gleichlautende Stiftsbriefe aufgerichtet, von denen einer beim Bistum, einer im Kloster zu Rein, einer im Neukloster und einer beim Rat aufbewahrt wird.
Charter: 1664 V 01
Date: 1664 Mai 1
Abstract: Balthasar, Abt zu Rein, Pater immediatus des Neuklosters, gibt dem Abte Matthaeus und dem Konvent dieses Klosters die erbetene Genehmigung, die ihnen von Bischof Johannes Thuanus von Wiener Neustadt angetragene Meßstiftung in der Allerheiligenkirche dieser Stadt, wofür dieser 6000fl aufwendet, anzunehmen und die damit verbundenen Bedingungen zu akzeptieren. Es folgt der Inhalt des Stiftsbriefs der Thuanus-Stiftung vom 1. Mai 1664 n. 261. Abt Balthasar empfiehlt, die Summe Gelds zur Auszahlung des erkauften Gutes Strelzhof (Ströltz) zu verwenden. Er verlangt eine Originalausfertigung dieses Kontraktes für das Archiv in Rein.
Charter: 1664 V 02
Date: 1664 Mai 2
Abstract: Balthasar, Abt von Rein und Generalvikar des Zisterzienserordens, bestätigt den am 27. August des Vorjahres neugewählten Abt des Neuklosters, den Professen dieses Klosters P. Matthaeus Eisenpart. Die Neuwahl war durch den am 4. Juni 1663 erfolgten Tod des Abtes Robert notwendig geworden und fand unter der Leitung des Vaterabtes Balthasar und unter Assistenz des Abtes von Lilienfeld, Matthaeus, statt.
Charter: 1665 IV 24
Date: 1665 April 24
Abstract: Antoninus Moßer, Bürger von Wiener Neustadt, zediert mit diesem Brief an Herrn Matthaeo, Abt des Neuklosters, als dem Patron der Pfarrkirche Sti Thomae bey dem geschlosse Rotengrueb, zur Abtragung seiner Schulden gegenüber diesem Gotteshaus, nämlich eines Kapitals von 40 fl und weiterer 33f 133kr 7d an Zinsen, 4 fl Rheinisch, die er, Moser, jährlich von Philipp Thidell an Zins für ein Grundstück zu bekommen hat, das ihm gehört, auf dem Thidell ein Haus gebaut hatte. Dieses Grundstück nächst Willendorf (Wüllendorf) grenzt vorne an eine Gasse, nach rückwärts und auf der anderen Seite an einen Weingarten, genannt Leuthauser, doch mit einem Fußsteg dazwischen, auf der anderen Seite an die Behausung des verstorbenen Georg Aygner, Mitnachbarn und Schusters zu Wüllendorff.
Charter: 1665 IX 29
Date: 1665 September 29
Abstract: Abt Matthaeus und der Konvent des Neuklosters erklären, daß sie die Stiftung von 12 Seelenmessen jährlich in der Michaelskapelle des Schlosses Emerberg durch Herrn Hans Friderich Brassican von und zu Emerberg, zu Lanzendorff und Mitterau etc. annehmen. Der Stifter tut dies vor allem aus besonderer Affektion zu seinen Eltern, Herrn Johann Alexander Brassican und Frau Helene, geborene Hippin von Remmingshaim und aus schuldiger Dankbarkeit Gott gegenüber dafür, daß sein Vater Johann Alexander dem lutherischen Irrtum abgeschworen und freiwillig den römisch-katholischen Glauben angenommen hat. Herr Fridrich Brassican war auch an den Abt mit der Bitte herangetreten, daß diese Stiftung auf die Pfarre Mutmansdorff bei St. Peter am Moß, von der die Kapelle nicht weit weg liegt, cum onere perpetuo gelegt werde. Der Pfarrvikar soll sie monatlich für die Eltern des Stifters und für die Abgestorbenen seines Geschlechts lesen. Dafür hat Herr Friedrich Brassican 120 fl geboten und dazu noch gutwillig den Taz vom Schlößl Tachenstain und dem Dorf Netting (Nötting), die das Kloster von seinem verstorbenen Bruder Franz gekauft hatte, überlassen. Abt und Konvent stimmen zu. Das Geld wurde auf ein Haus in der Neustadt, im Trinitatis-Viertel, in der Langen Gassen am Eck gegen Steffan Noppens Haus angelegt, zu 5% und einem jährlichen Ertrag von 6fl. Das Haus besitzt jetzt der Schuhmacher und Bürger Jacob Pihler. Der Stiftsbrief wird in zwei Exemplaren ausgefertigt.
Charter: 1665 XI 03
Date: 1665 November 3
Abstract: Auf Bitten von Abt Mattheus stellen die Verordneten des Erzherzogtums Österreich unter der Enns einen Taz- und Schirmbrief über den Taz im Schlößl und Meierhof Tachenstein (Tächlstein) und im Dorf Netting (Nötting) aus. Dieser war, nachdem der Kaiser (Ferdinand III.) auf dem Landtag von 1650 den drei niederösterreichischen Ständen im ganzen Land Taz oder doppelte Zapfenmaß zur freien Verfügung überlassen hatte, dem inzwischen verstorbenen Herrn Johann Ambrosio Prässican von Emerberg verkauft worden, dessen Erbe, sein Bruder Friedrich Prässican von Emerberg, ihn dem Neukloster - siehe Reg.265 - überlassen hatte.
Charter: 1668 IV 20
Date: 1668 April 20
Abstract: Papst Clemens (IX.) privilegiert die Marienkirche von Kirchbichl mit einem vollkommenen Ablaß für das Fest Mariae Himmelfahrt.
Charter: 1668 IV 20
Date: 1668 April 20
Abstract: Papst Clemens (IX.) gewährt den Gläubigen, die an Samstagen der Marianischen Litanei in der Kirche des Neuklosters beiwohnen, einen Ablaß von hundert Tagen. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1668 IV 20
Date: 1668 April 20
Abstract: Papst Clemens (IX.) privilegiert den St. Bernhards Altar in der Kirche des Neuklosters für Allerseelen mit Oktav und jeden Montag in der Woche. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1668 IX 13
Date: 1668 September 13
Abstract: Matthaeus, Abt des Neuklosters, und Maximilian, Abt zu Sittich, treffen für sich und im Namen und mit Einwilligung beider Konvente folgende Übereinkunft: 1. Abt und Konvent des Neuklosters verkaufen die Pfarre Manspurg (slow. Menges) samt den inkorporierten Filialpfarren zu Watsch (slow. Vace), Tschembschrenikh, Sagar und Lustall mit allen dazugehörigen geistlichen und weltlichen Rechten an den Abt von Sittich. Sie versprechen auch, ein gefertigtes Urbar, die päpstliche Inkorporationsbulle und andere, die Pfarre Manspurg betreffende instrumenta und Schriften auszuhändigen. Sie verpflichten sich auch, die seit 1. Jänner aufgelaufenen Verpflegskosten von 256 fl wie auch etwaige aus Fehlern der Buchhaltung seit 1667 erwachsene Kosten, wie auch Außenstände, selbst begleichen zu wollen. Sie verzichten auf die Erträge aus dem Jahr 1667, mit Ausnahme der von Dr.Khunstl wegen etlicher Zehente erhaltenen 87 fl 36 kr 1 Pf. Alles, was an Steuern, Kontributionen und Gefällen von der Haupt- und den Filialpfarren noch nicht eingebracht worden, wird unweigerlich überlassen. 2. Sittich verpflichtet sich dagegen für das Neukloster zu bezahlen: 100 Goldkronen an den Freiherrn Karl Valvasor, 1920 fl deutscher Währung an Herrn Georg von Scharfenegkh, 500 fl Krainer Währung an Herrn Hannsen Stella zu Watsch; dem Herrn Hanns Burghardt Kharditsch 200 fl in Landeswährung. Überdies übernehmen etliche pfarrliche Gülten und Zehente genießende Creditoren zu Handen des Abtes und Konvents des Neuklosters 16.000 fl deutscher Währung, und zwar 11.000 fl am I. Jänner 1669. Die restlichen 5000 fl werden vom obigen Datum an in vier Jahren bis 1. Jänner 1673 bezahlt, aber ohne Zinsen, und zwar deshalb, weil der Abt von Sittich die spesa, gefahr und den laggio wegen der rimessa dieser Gelder auf sich genommen hat. Es ist in Neustadt, ohne Entgeld und Unkosten, gegen Quittung, bar zu bezahlen. 3. Abt und Konvent des Neuklosters werden den kaiserlichen Konsens zu diesem Vertrag erwerben und diesen zusammen mit einem ordentlichen Kaufbrief noch vor der festgesetzten Zahlungsfrist Sittich zukommen lassen. Wegen des jüngst verstorbenen Pfarrers von Manspurg, Herrn Lorenz Friat erklärt sich der Abt von Sittich bereit, den Nachlaß zu ordnen, da es dem Abt zu Neustadt gänzlich ungelegen wäre, deshalb ins Land zu kommen oder einen Advokaten zu bestellen, doch unter der Bedingung, daß der Abt des Neuklosters und sein Konvent ihre eigenen Prätensionen in Sachen Abraitungsausgaben fallen lassen. Nur die 6 Golddukaten für die Inventurskommissare sollen aus der Friat'sehen Verlassenschaft samt den Außenständen von 128 fl und ein von Andree Smalle zu Krainburg auf 9O fl aus gestellter Schuldbrief dem Abte von Sittich übergeben werden. Zu Urkund dessen sind zwei gleichlautende Kaufbriefe von den beiden Äbten und ihren zugezogenen Konventherrn und den erbetenen Beiständen auszurichten und jedem Teil zuzustellen.
Charter: 1668 XII 05
Date: 1668 Dezember 5
Abstract: Balthaßar, Abt zu Rein, Pater immediatus des Neuklosters, Vicarius generalis des Cistercienserordens für Kärnten und Krain, gibt bekannt, daß Abt Matthäus und der Konvent des Neuklosters ihm schriftlich vorgetragen haben, daß sie die im Herzogtum Krain gelegene, von Kaiser Friedrich (III.) gestiftete und von Papst Pius (II.) Ihrem Kloster inkorporierte Pfarre Manspurg an Abt Maximilian und den Konvent zu Sittich um eine Summe Gelds verkauft haben. Diese Pfarre sei weit entlegen und a fundatione schir mehr schädlich als nuzbahr gewesen. Sie baten ihn als ihren Pater immediatus um seine Zustimmung. Da nun diese Pfarre Manspurg tatsächlich für das Kloster in Neustadt zu sehr entlegen und auch nicht sehr einträglich ist, für das Kloster Sittich dagegen günstig gelegen und nützlich ist, gibt er seine Zustimmung und bestätigt den am 13. September laufenden Jahres errichteten Kaufvertrag.
Charter: 1669 VI 30
Date: 1669 Juni 30
Abstract: Kaiser Leopold (I.) bewilligt den Verkauf der Pfarre Manspurg in Krain samt den dazugehörigen Filialen Watsch, Tschembschrenikh, Sagar und Lustall durch den Abt Matthaeus und den Konvent des Neuklosters an den Abt Maximilian und den Konvejnt von Sittich. Der Grund für den Verkauf der bereits von Kaiser Friedrich (III.) Ihrem Kloster gestifteten und von Papst Pius (II.) 1462 dem Stifte inkorporierten Pfarre ist die allzugroße Entfernung derselben, weshalb sie mehr eine Last als ein Nutzen für das Kloster ist. Abt Matthaeus bat um Genehmigung des mit Sittich abgeschlossenen Vertrags - Reg. n. 270. Die anfallenden Kapitalien sollen bei nächster Gelegenheit zum Nutzen des Klosters angelegt werden. Kaiser Leopold ratifiziert als Landesfürst von Krain den Kontrakt, nachdem am 13. April 1669 das abverlangte Gutachten eingelangt war, mit seiner Unterschrift und dem Majestätssiegel.
Charter: 1669 VII 28
Date: 1669 Juli 28
Abstract: Maximilian, Abt des Stiftes Sittich, der P. Prior und der gesamte Konvent erklären einhellig, daß sie vom Abte Mattheo des Neuklosters, dem P. Prior und dem gesamten Konvent alldort 8 schriftliche instrumenta im Original empfangen haben, die die erkaufte Pfarre Mansburg (slow. Menges) mit ihren inkorporierten Unterpfarren Watsch, Tschembschrenickh, Sagor und Lusstal betreffen, und zwar: 1. Den kaiserlichen Originalkonsens auf Pergament. 2. Den Original-Kaufbrief auf Pergament. 3. Ein neuausgerichtetes und gefertigtes, in braunem Leder und grünem Schnitt gebundenes Urbarium. 4. Die Inkorporationsbulle Pius'II. auf Pergament. 5. Den Originalstiftsbrief der Anna Stüzin über Fischweide und Huben zu Glatsch (slow. Klece), Pergament. 6. Die Originalkonfirmation dieser Stiftung durch Herzog Leopold (III.) von Österreich. 7. Eine Originalkonfirmation des Herzogs Albrecht von Österreich über das gestiftete Benefizium zu Peyschath (slaw. Pesata), Pergament. 8. Ein Original-Wechselbrief auf Papier über 3 Huben, zwischen dem Kloster in der Neustadt und Herrn Andree Gändin. Die Sitticher versprechen, für den Fall, daß das Neukloster diese 8 Dokumente begehren würde, diese ihnen jedesmal anzuvertrauen.
Charter: 1677 XII 28
Date: 1677 November 28
Abstract: Einverleibungsurkunde der in der Pfarre St. Valentin unter dem Titel der hl. Märtyrerin Barbara bereits seit 30 Jahren bestehenden Bruderschaft in die am Oratorium St. Barbara des kaiserlichen Konvikts in Wien. Die volle Teilhabe an allen Privilegien und guten Werken verlangt: 1. öffentliches Bekenntnis des hl. katholischen Glaubens; 2. Verehrung der hl. Märtyrerin Barbara und Gewinnung des vollkommenen Ablasses; 3. Beiwohnung von monatlich 3 hl. Messen: zu Ehren des allerhl. Altarsakraments; der hl. Barbara; für die verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft; 4. Einsendung der Namen der lebenden Mitglieder der St. Valentiner Sodalität oder wenigstens des Rektors und der Konsultoren, mit Beifügung des Siegels der Bruderschaft, damit die Namen in das hiesige Sodalitätsalbum eingetragen werden können; 5. jährlich das Fest der hl. Barbara zu feiern und die hl. Sakramente zu empfangen; täglich fünf Vaterunser und Ave zu ihren Ehren zu beten. Eine kurze Zusammenfassung der Statuten wird geschickt werden.
Charter: 1678 VII 11
Date: 1678 Juli 11
Abstract: Ignatius Frantz Widtman, Pfleger und Landgerichtsverwalter der Herrschaft Wollffsthall und Prellenkirchen (Prelnkhiirchen), erklärt, daß zwischen ihm und seiner Verlobten Maria Elisabeth von Neuhaus, eheliche Tochter des verstorbenen Georg Ehrenreich von Neuhaus und dessen Gemahlin Sibilia Elisabetha, geborene Wurmbrandtin, über die künftige Eheschließung und über Heiratsgut, Widerlag und Morgengabe folgendes Abkommen geschlossen wurde: Er, Ignatius Frantz Widtman, bringt seiner Braut und zukünftigen Ehewirtin 300 fl Rheinisch, dagegen widerlegt ihm seine Braut 100 fl Rheinisch. Sollte ein Teil innerhalb Jahresfrist, gerechnet vom Hochzeitstag an, sterben, ohne einen ehelichen Leibeserben zu hinterlassen, kann der überlebende Teil über das von ihm zugebrachte Heiratsgut frei verfügen. Nach Jahresfrist, wenn Gott es gibt, daß die beiden noch beieinander leben, soll dieser Heiratsbrief keine Gültigkeit mehr haben und ihr liegendes und fahrendes Gut vermischtes Gut sein. Bei der Vertragsschließung wurde der Bräutigam vertreten durch Jakob Schwarz, Rentmeister der Herrschaft Theben, und Georg Hainzinger, Bürger und Rat der Stadt Hainburg. Die Braut vertraten Gregorius Petrikovitsch, Pfarrherr zu Theben, und Ernestus Adolbertus Schwarzenberger, k.k. Dreissigamtsgegenhandler zu Prugg an der Leytta.
Charter: 1693 VIII 17
Date: 1693 August 17
Abstract: Die Verordneten des Erzherzogtums Österreich unter der Enns erklären: Der Kaiser (Leopold I.) hat den 3 oberen Ständen um 300.000 fl die Urbarsteuer verkauft, die von einigen Herrschaften und Untertanen bisher an das kaiserliche Vicedomamt bezahlt worden ist. Diese Steuer soll von nun an immediate an das Obereinnehmeramt der drei oberen Stände abgeführt werden. Die Stände sind befugt, zur Aufbringung dieser Summe die Urbarialsteuer an particulares zu verkaufen. Deshalb haben sie die Urbarialsteuer bei der Pfarre des Klosters Neustadt, St.Lorentz, St. Joannis und zu Willendorf (Wüllendorf), in summa 145O fl dem Herrn Alexandro, Abt des Neuklosters und seinem Konvent verkauft.
Charter: 1693 VIII 17
Date: 1693 August 17
Abstract: Die Verordneten des Erzherzogtums Österreich unter der Enns erklären: Der Kaiser (Leopold I.) hat den von den 3 obern Ständen und der Stadt Wien freiwillig zu leistenden Beitrag zum Grenzschutz restringiert, dafür aber die schleunige Abfuhr von 600.00 fl zur Bestreitung der immens angestiegenen Kriegskosten verlangt. Den 3 Ständen wird dafür zur Aufbringung dieser Summe ein Drittel der Landsteuer oder doppelter Gült zu freiem Eigen überlassen, das sie auch ad particulares verkaufen können. Also wurde im Auftrag der 3 oberen Stände dem Herrn Alexandro, Abt des Neuklosters, und seinem Konvent das Drittel der Landsteuer oder der doppelten Gült verkauft, bei dem Kloster in der Neustadt pro 554 fl 1ß 10 d, bei dem Gut Tachenstain pro 197 fl 3ß 5 d; bei dem Gut Strelz oder Strelzhof 369 fl Iß 10 d, zusammen 1120 fl 5ß 25 d, welcher Betrag laut Quittung an das Obereinnehmeramt abgeführt worden ist. Der Käuf er kann dieses Drittel der Landsteuer von den Untertanen einnehmen und frei darüber verfügen.
Charter: 1694 VII 08
Date: 1694 Juli 8
Abstract: Abt Alanus von Rein visitiert das Neukloster mit Abt Alexander und 25 Professen. Da ihr Kloster nicht in der Einsamkeit, sondern in einer Stadt mit Leuten, die sie argwöhnisch belauern und gern lästern, gelegen ist, beschwört er die Brüder, um ein gutes Beispiel vor Gott und den Menschen bemüht zu sein. Er mahnt den P. Subprior zur Sorge um die jungen Brüder, den Cellerar wegen der Versorgung des Konvents. Er schärft die Beobachtung von Silentium und Klausur ein, betont die Notwendigkeit der Betrachtung und der Schuldkapitel. Im Noviziat wird die monastische Disziplin grundgelegt, von der das Wachstum des Klosters abhängt. Der Habit sei einheitlich, auch die Conversen sollen das Skapulier erhalten, zum Unterschied aber ein kürzeres. Um den Chorgesang zu verbessern, haben alle an den Übungen im Choralgesang teilzunehmen. Dem Abt wird empfohlen, öfter im Jahr den Brüdern zusätzliche solatia zu gewähren, um ihren Eifer anzuspornen.
Charter: 1697 XI 09
Date: 1697 November 9
Abstract: Abt Marian von Heiligenkreuz visitiert das Neukloster mit seinem Abt Alexander und 28 Prof essen, davon 23 Priester (wovon zwei abwesend waren), ein Frater junior und vier Conversen. Der Visitator mahnt die Oberen, durch ihre Anwesenheit beim Offizium ein gutes Beispiel zu geben. Prior und Subprior sollten selten oder nie fehlen. Damit die Psalmodie wegen Fehlens von Choralbüchern nicht leidet, soll der P. Kantor den Abt erinnern, für das Nötige zu sorgen. Wenigstens einmal in der Woche ist ein Schuldkapitel zu halten. Wer sich weigert, eine ihm auferlegte Strafe auf sich zu nehmen, ist mit Karzer zu bestrafen. Die Erlaubnis, in die Stadt hinauszugehen, soll nicht leicht gegeben werden. Damit die Brüder wegen der geistigen Anstrengungen und mangelder körperlicher Erquickung nicht betrübt werden, hat der Abt für Speise und Trank zu sorgen, Mängel infolge Gleichgültigkeit von Offizialen nicht zuzulassen und öfter im Jahr Erleichterungen zu gewähren. Der Abt sei als guter Hirte um das geistliche Wohl der hm Anvertrauten besorgt, diese haben ihm aber Gehorsam und Ehrfurcht zu leisten.
Charter: 1698 III 03
Date: 1698 März 3
Abstract: Die Verordneten des Erzherzogtums Österreich unter der Enns erklären: Der Kaiser (Leopold I.) hat auf dem niederösterreichischen Landtag von 1657 den drei oberen Ständen den Taz oder doppelt Zapfenmaß zu freiem Eigentum überlassen. Auf Anordnung der Stände wurde deshalb Herrn Alexander, Abt des Neuklosters dieser Taz auf die dem Kloster inkorporierte Pfarre St.Valentin um eine gewisse Summe Gelds verkauft. Der Käufer kann daher diesen Taz auf Wein, Bier und allen anderen Getränken entsprechend der landesfürstlichen Tazordnung vom 23. Jänner 1659 einheben und darüber verfügen.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data