Charter: Urkunden (1267-1881) 1807 II 26
Signature: 1807 II 26
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1807 Februar 26, Wien
Die niederösterreichische Regierung unterbreitet der vereinigten Hofkanzlei folgende Stellungnahme über die Stellung von Lehrkräften am Gymnasium von Wiener Neustadt durch die vier niederösterreichischen Cistercienserstifte. Anlaß dazu gab das Verhalten des Abtes von Lilienfeld, der sich weigerte, seinen Stiftspriester Xaver Koplik als Mathematiklehrer nach Wiener Neustadt zu schicken. Der Abt des Neuklosters war dadurch genötigt, einen eben mit seinem Theologiestudium fertiggewordenen Priester seines Stiftes ohne Prüfung mit diesem Lehramt zu betrauen. Die Regierung sieht darin eine ernste Unstimmigkeit zwischen den vier niederösterreichischen Stiften, die sich nachteilig für die Anstalt auswirkt. Sie hält es für erforderlich, daß unter den vier Äbten einer ausgewählt und mit der nötigen Vollmacht zur Aufrechterhaltung der Anstalt ausgestattet wird. Er muß das Recht haben, für jedes erledigte Lehramt aus allen vier Stiften die Tauglichsten auszuwählen und der Regierung anzuzeigen. Wenn dabei ein Stift mehr Lehrkräfte stellen müßte als andere, hätten die verschonten Stifte für die Mehrkosten aufzukommen. Das Neukloster müßte aber dabei verschont bleiben, da es bekanntlich das ärmste ist und das Gymnasium in seinem Haus hat, was stets mit Auslagen verbunden ist. Um das Gymnasium ganz zu sichern, wird es dazu kommen müssen, daß es von dem Neustädter Stift allein versehen werden kann. Zum Vorsteher der Cistercienser-Lehranstalten (Gymnasium in Wiener Neustadt und Theologische Lehranstalt in Heiligenkreuz) ist für diesmal der Neustädter Prälat offenbar der tauglichste. Bei jeder Veränderung wird die Hofstelle oder die Regierung den Vorsteher eigens ernennen.Source Regest: MAYER, Neukloster (=FRA II/86, Wien 1986) S. 174, Nr. 362
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AVA Wien 5707/504 (http://www.oesta.gv.at)
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Notarius Description: Eh. Unterschrift: In Ermangelung eines H. Präsidenten: Reichmann. Material: Papier
- notes extra sigillum:
- Darunter: Bescheid der Hofkanzlei vom 7. April 1807: Die Besetzung freiwerdender Lehrämter ist auch weiterhin dem gemeinsamen Einverständnis der vier Stifte überlassen. Die Regierung achte darauf, daß sie nur mit geeigneten Individuen besetzt werden, die sich der Leitung des von S. Majestät ernannten gegenwärtigen Abtes zu Wiener Neustadt nicht entziehen.
Places
- Gymnasium in Wiener Neustadt im Neukloster
- Theologische Lehranstalt Heiligenkreuz
- Wien (GB Wien, A)
- Wiener Neustadt (GB Wiener Neustadt, NÖ)
- Zisterzienserstift Neukloster
Persons
- Anton I. Wohlfart, Abt des Zisterzienserstiftes Neukloster 1801-1836
- Joseph Markl, Abt des Zisterzienserstiftes Lilienfeld 1801-1811
- Xaver Koplik, Stiftspriester, Mathematiklehrer
Wiener Neustadt, Neukloster, Urkunden (1267-1881) 1807 II 26, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiANK/NeuklosterOCist/1807_II_26/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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