Charter: Urkunden (1267-1881) 1806 V 23
Signature: 1806 V 23
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1806 Mai 23, Wien
Vortrag der vereinigten Hofkanzlei an K. Franz II. über die bessere Dotierung des Neuklosters. Zunächst wird über das Ergebnis der von der niederösterreichischen Regierung geführten Verhandlung berichtet, über die Vermögenslage des Klosters und die Ursachen des wirtschaftlichen Niederganges. Zu den vom Kaiser vorgeschlagenen Möglichkeiten, das Stift Neukloster zu erhalten, wird bemerkt, daß eine Vereinigung der beiden Stifte Heiligenkreuz und Neukloster nach Meinung der betroffenen Kapitularen und auch des Fürsterzbischofs von Wien schwierig wäre. Nach Ordensverfassung wählen sich die Konvente ihren Oberen selbst. Es werden wahrscheinlich nicht wenige Heiligenkreuzer Stiftsmitglieder gegen einen ihnen auf gedrängten Abt sein. Das Neukloster würde aber dadurch seine Selbständigkeit und seine Mitglieder die Aussicht auf die Abtwürde verlieren. Deshalb bittet die niederösterreichische Regierung, die Vereinigung der beiden Stifte nicht anzuordnen. Auch die Ausführung der zweiten Möglichkeit einer Sanierung, nämlich die Abtretung einer Realität an das Neukloster, scheint nicht durchführbar zu sein. In Betracht kommen nur die drei Heiligenkreuzer Herrschaften Thallern, Trumau und Niederleis, die aber für das Stift selbst notwendig sind, so daß eine Abtretung Heiligenkreuz mehr schaden als dem Neukloster nützen würde. Da es aber Absicht S. Majestät ist, dem Neukloster einen Zuschuß von jährlich etwa 3000—4000 fl zuzuwenden, erscheint der niederösterreichischen Regierung der Antrag der Heiligenkreuzer Stiftsadministratoren, der auch vom Fürsterzbischof unterstützt wird, nämlich dem Neukloster ein Kapital von 80.000 fl aus brüderlicher Liebe und auf immerwährende Zeiten abzutreten, am zweckmäßigsten zu sein. Der Abt würde dadurch einen unbelasteten Zuschuß von jährlich 4000 fl erhalten. Heiligenkreuz will aber dafür eine Befreiung vom Zuschuß für den Religionsfond. Die Hofkanzlei schließt sich mit einer ausführlichen Begründung der Meinung der nieder österreichischen Regierung an. Eine Befreiung von Heiligenkreuz von der Zahlung an den Religionsfond wäre aber, weil nicht notwendig, abzulehnen.Source Regest: MAYER, Neukloster (=FRA II/86, Wien 1986) S. 173, Nr. 361
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AVA Wien 112 ex Julio 1806 G. G. 11392/2012 n.532 (http://www.oesta.gv.at)
AVA Wien 112 ex Julio 1806 G. G. 11392/2012 n.532 (http://www.oesta.gv.at)
Notarius Description: Eh. Unterschriften: Ugarte; Dankesreither; von der Marckh Material: Papier
- notes extra sigillum:
- Darunter: Die Einrathung der Kanzley wird genehmiget. Franz mp.
Places
- Wien (GB Wien, A)
- Zisterzienserstift Neukloster
geographical name
- Niederleis
- Regular Form: Niederleis (GB Hollabrunn, NÖ)
- Thallern,
- Regular Form: Gut Thallern (GB Mödling, NÖ)
- Trumau
- Regular Form: Trumau (GB Baden, NÖ)
Persons
- Franz II. (I.) (1768-1835), Kaiser 1792, entsagt 1806, Kaiser von Österreich (I.) 1804-1835, Aussteller
- Fürsterzbischof von Wien
Wiener Neustadt, Neukloster, Urkunden (1267-1881) 1806 V 23, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiANK/NeuklosterOCist/1806_V_23/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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