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Charter: Urkunden (900-1797) 1561 XII 24
Signature: 1561 XII 24
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24. Dezember 1561
Äußerung der Prälaten in Betreff mehrerer ihm infolge der Visitation gemachten Ausstellungen: 1) der Prälatentisch sei nicht abzubringen. 2) betreffend die vorgeworfene Verschwendung in der Hauswirtschaft werde gewiß jeder brave Prälat Maß halten, sei damit aber Beschränkung, Mildtätigkeit etc. gemeint, so sei das ohnehin Pflicht. 3) daß Hofrichter etc. vom Landesfürsten, von Ordinarien und Prälaten sollen aufgenommen werden, würde nur Schaden stiften. 4) der Befehl, ihre Schulden zu bezahlen, das Verpfändete einzulösen, jedes Jahr Rechnung zu legen und eine Visitation auszuhalten betreffend, wollen sie das erstere recht gern tun, wenn man sie nur nicht mit neuen Antizipationen erdrücke. Das Rechnung legen wäre schimpflich und unnütz, „ so laßt es sich ansehen als sei es viel mehr um eigenen denn der Gotteshäuser Nutzen zu tun“. Was Gottesdienst anbelangt, wissen die Prälaten besser Bescheid als ihnen derlei unwissende Personen anzuraten verstehen.
Source Regest: STÜLZ, Chronologisches Register
 

orig.
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Stiftsarchiv St. Florian (www.stift-st-florian.at)

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