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Charter: Urkunden (900-1797) 1596 IV 06
Signature: 1596 IV 06
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6. April 1596
Kaiserliches Patent. Kaiser Rudolph II. hat erfahren, daß die Bauern den kaiserlichen Fürhalt an die Ausschüsse durch den Reichshofrat und das Dekret, jenes am 3. Februar, dieses am 7. April, worin befohlen wird, die Wehren abzulegen und Reverse zu geben, nicht geachtet und höchstens die schlechtesten Waffen abgeliefert werden, die Inleute und Knechte gar keine ablieferten, daß Untertanen Wehren kaufen, vor den Obrigkeiten gar nicht erscheinen, keine Herrenforderungen leisten; die erlegten Scheine erstreckten sich nicht einmal auf die Hälfte Waffen von den Personen, die beim Tumulte zu Grieskirchen nur aus den 2 Vierteln gewesen. Er setzt noch einen peremptorischen Termin von 14 Tagen. Des Kaisers Resolution auf 32 Beschwerden der Bauern, die darauf hinausgeht, daß die abzuschickende Kommission den Grund oder Ungrund derselben untersuchen werde.Beiliegt eine Eröffnung an die ständischen Abgesandten über die Zusammensetzung dieser Kommission, ihre Aufgabe etc.5 Räte, 1 Reichshofrat, 1 Rat der niederösterreichischen Regierung, 1 Rat aus der Kammer, 1 Landrat und 1 Klosterrat zur Instruktion, dann noch 5 zur Fällung des Urteiles.
Source Regest: STÜLZ, Chronologisches Register
 

orig.
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Stiftsarchiv St. Florian (www.stift-st-florian.at)

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