Charter: Schlägl, Prämonstratenser (1204-1600) 1588 VIII 14
Signature: 1588 VIII 14
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14. August 1588, Mönsheim
Bürgermeister und Rat des Marktes Mörnsheim im Bistum Eichstätt stellen dem Thomas, Sohn des Franz und der Anna Härttlein, einen Geburtsbrief aus.Source Regest: Pichler, Isfried H., Urkundenbuch des Stiftes Schlägl, Aigen i. M., 2003, Nr. 667 (S 478), S. 731
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Stiftsarchiv Schlägl (www.stift-schlaegl.at)
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Siegel an Pergamentbändchen hängend: Marktgemeinde Mörnsheim (Siegel und Bändchen fehlen) Material: Pergament
Dimensions: 265/270 x 530 mm, Plica 40 mm.
- notes extra sigillum:
- Rückseite: 1588.
Keine Angabe.
"Wir burgermayster vnnd rath des marckhts Mörnshaim(1), Eystetter bistumbs: Bekhennen vnnd thun khundt allermenikhlich offentlich mit disem brieff, das vor vnns bersonlich jn sitzendem rath khomen vnnd erschinen ist der erbar jung gesell Thoma Herttlein(2), anzaigende, wie das er sich etwo ausserhalb diser landtzartt [!] mit seinem handtwerch, dem nadlerhandtwerch, thuen möcht. Deswegen er dan vrkhundt vnd gezeugnus anfenckhlich seiner ehelichen geburth vnd redlich herkhomens, auch nachmals ernanttem seines handtwerchs vffrichtig auslernens, vnd besonders wolhaltens, vnd lezlich abschaidens halben höchlich bedürfftig sein möcht, vnd aber sein vatter vnd muetter, benentlichen Frantz Härttlein(3), weillundt Hansen Härttleins(4), vnsers gewesnen mitburgers vnd maysters des nadlerhandtwerchs zu Mörnshaim seellig, auch gedachter Frantz Härttlein ettliche jar lang vnser gewesner rathsfreundt, aber anjetzo zue Viedt jm gericht Dollenstein sesshafft, vnd Anna, weillundt Pangratzen Tzwingers(5), auch gewesnen mitburgers vnd maister des gedachten nadlerhandtwerchs zue Mörnsheim seellig, eheleibliche dochter, baide christlicher ordnung nach miteinander alhie zue morgenielatem [!] Mörnshaim zue kirchen vnd strassen gangen, vnnd alhie bis jn die neununtzwaintzig jar lanng ehelich miteinander gewohnt, vnnd jne, Thoma Härttlein, sambt andern kindern mer ehelich miteinander erzeigt, doselbsten er dan nachmals bey vorgedachtem seinem lieben vattern das ernantte nadlerhandtwerch, wie sich geburth, vffrichtig gelernt. Were derowegen sein vleissig bitte, jme dessen briefflichen schein vnd beweis gunstig mithzuthailen, sich derselben seiner notturfft nach hette zu gebrauchen. Desshalben er vns auch den ernthafften vnd furnemen Steffan Schedel, fürstlichen Eystettischen richter vnd castner zue gemelttem Mörnshaim, sambt den erbarn Görg Schedell vnsern rathsfreundt Görg Huebmair den altten, vnd Merdte Gros, desgleichen auch Lenhardten Hasen, Hansen Fluerer, bede vnsere mithscheffen vnd raths freundt, auch Stoffell Schreiber vnd Steffan Schueler, alle vier mayster des gedachten nadler handtwerchs alhie, auch alle oberzeltte siben gezeugen zue Mörnshaim sesshafft, zue gezeugen benent vnd furgesteldt, neben angehenckhter bitt, jme die selben dishalben zu.erhören. Die weil dan menikhlich die warheitt zue befuedern schuldig, haben wir jme dise sein ehrliche bitt vnd begern fueglich nit abschlagen sollen noch wöllen, sonder als balden die gemeltten furgesteldten siben gezeugen jn ordenlicher erforschung vff jr pflicht, als sich geburth - allain wolernanter herr Castner jst solcher pflicht als ein obrigkheitt entlassen worden - domit sie dem hochwurdigen vnserm genedigen fursten vnd herrn, herrn Martin(6), bischoffen zue Eystett, verpflicht vnd vns gewohnt gefragt. Die bey jren gelaisten pflichten anhellikhlich vnnd jr jeder besonder, abwesendt des andern, ausgesagt, wie sie wahres wissen hetten, das ||
mergenantter vnser gewesner rathsfreundt Frantz Herttlein mit Anna, weillundt Pangratzen Tzwingers, vnsers gewesenen mitburgers seelligen eheleibliche dochter, seiner ehelichen hausfrauen alhie zue oftgemelttem Mörnshaim nach cristlicher vnd catholischer ordnung offentlich vnd ehrlich miteinander zue kirchen vnd strassen gangen gangen [!] vnd jn der pfarkirchen aldo christlichen eingelaidt worden seindt, vnd sich obgedachte eheleith jn steender ehe, wie sich gezimbdt, vnd fromen eheleithen wol anstendlich, vffrichtig vnd erbar gehaltten, vnd mergedachten Thoma Härttlein, der sich dan gleich.als, jnmassen sie von jme mit zusagen wissen, auch frömbkhlich vnd ehrlich gehaltten, vnd niemant mit leibeigenschafft zue gethon oder gebunden sey. Auch das ernanntte nadler handtwerch bei mergedachtem, vnserem gewesenen rathsfreundt Frantz Härttlein als seinem lieben vattern von jugent auff etliche vnd vull jar an sich gebracht, auch vffrichtig vnd redlichen ausgelernt vnd sich auch darumben gegen seinen ernantten lieben elttern jeder zeitt frömbkhlich vnd ehrlich verhalten, vnd also allenthalben einen redlichen abschidt genomen habe, ehrlich miteinander erzeigt vnd erworbenn, welches auch ich, mergedachter Frantz Härttlein alles so jn disem brieff begriffen, an aidts stadt bekhenne. Hierauff wir, burgermaister vnd rath, jme Thoma Härttlein, dise offene vrkhundt vnd khundtschafft hiemit wissentlich vnd jn crafft dits brieffs thuen mithailen, vnd daneben einen jeden der gebur nach, was standes, wirden vnd wesens die seyen, besvnder zue denen der ehegenantt Thoma Herttlein sein oder khumen wurdett, dienstlich, freundtlich vnd vleissig bittende, obgemeltten Thoma Hertlein, seiner ehelichen geburth vnd redlichen herkhomens, auch obernantten, seines nadler handtwerchs vffrichtig auslernens, wolhaltens vnd lezlichen abschaidens halben genuegsamben vnd vngezwaiffeltten glauben zue geben, vnd jme diser warhafften guetten khundtschafft jn allen ehren vnd billigen sachen bey euch geniessen ze lassen, auch gunstige promotion vnd befurderung zue beweisen vnd zue erzaigen. Das sindt wir jn dergleichen vnd einem merern vmb einen jeden nach seiner gebur ganz dienstlich, freundtlich vnd willig zue beschulden vnd zue verdienen beraitt vnd erburttig. Zue vrkhundt haben wir gemainen marckhts (jnsigell)(7) Mörnshaim jnsigell (jedoch vns, vnsern nachkhomen, gemainem marckht vnd jnsigell jn allweg ohne schaden) an disen brieff gehangen. Der geben ist monats den viertzehenden augustj(8), nach Christj vnsers lieben herrn vnd sellichmachers geburth funfftzechen hundert vnd jn dem achtundtachtzigisten jar."
mergenantter vnser gewesner rathsfreundt Frantz Herttlein mit Anna, weillundt Pangratzen Tzwingers, vnsers gewesenen mitburgers seelligen eheleibliche dochter, seiner ehelichen hausfrauen alhie zue oftgemelttem Mörnshaim nach cristlicher vnd catholischer ordnung offentlich vnd ehrlich miteinander zue kirchen vnd strassen gangen gangen [!] vnd jn der pfarkirchen aldo christlichen eingelaidt worden seindt, vnd sich obgedachte eheleith jn steender ehe, wie sich gezimbdt, vnd fromen eheleithen wol anstendlich, vffrichtig vnd erbar gehaltten, vnd mergedachten Thoma Härttlein, der sich dan gleich.als, jnmassen sie von jme mit zusagen wissen, auch frömbkhlich vnd ehrlich gehaltten, vnd niemant mit leibeigenschafft zue gethon oder gebunden sey. Auch das ernanntte nadler handtwerch bei mergedachtem, vnserem gewesenen rathsfreundt Frantz Härttlein als seinem lieben vattern von jugent auff etliche vnd vull jar an sich gebracht, auch vffrichtig vnd redlichen ausgelernt vnd sich auch darumben gegen seinen ernantten lieben elttern jeder zeitt frömbkhlich vnd ehrlich verhalten, vnd also allenthalben einen redlichen abschidt genomen habe, ehrlich miteinander erzeigt vnd erworbenn, welches auch ich, mergedachter Frantz Härttlein alles so jn disem brieff begriffen, an aidts stadt bekhenne. Hierauff wir, burgermaister vnd rath, jme Thoma Härttlein, dise offene vrkhundt vnd khundtschafft hiemit wissentlich vnd jn crafft dits brieffs thuen mithailen, vnd daneben einen jeden der gebur nach, was standes, wirden vnd wesens die seyen, besvnder zue denen der ehegenantt Thoma Herttlein sein oder khumen wurdett, dienstlich, freundtlich vnd vleissig bittende, obgemeltten Thoma Hertlein, seiner ehelichen geburth vnd redlichen herkhomens, auch obernantten, seines nadler handtwerchs vffrichtig auslernens, wolhaltens vnd lezlichen abschaidens halben genuegsamben vnd vngezwaiffeltten glauben zue geben, vnd jme diser warhafften guetten khundtschafft jn allen ehren vnd billigen sachen bey euch geniessen ze lassen, auch gunstige promotion vnd befurderung zue beweisen vnd zue erzaigen. Das sindt wir jn dergleichen vnd einem merern vmb einen jeden nach seiner gebur ganz dienstlich, freundtlich vnd willig zue beschulden vnd zue verdienen beraitt vnd erburttig. Zue vrkhundt haben wir gemainen marckhts (jnsigell)(7) Mörnshaim jnsigell (jedoch vns, vnsern nachkhomen, gemainem marckht vnd jnsigell jn allweg ohne schaden) an disen brieff gehangen. Der geben ist monats den viertzehenden augustj(8), nach Christj vnsers lieben herrn vnd sellichmachers geburth funfftzechen hundert vnd jn dem achtundtachtzigisten jar."
Source Fulltext: Pichler, Isfried H., Urkundenbuch des Stiftes Schlägl, Aigen i. M., 2003, Nr. 667 (S 478), S. 731-732
Original dating clause: monats den viertzehenden augustj(8)
Editions:
- Erstveröffentlichung.
Secondary Literature:
- Keine Angabe.
Language:
Notes:
(1) Mörnsheim, Diöz. Eichstätt, Bayern.
(2) Thomas Härtlein (+ 1594), Vater des Schlägler Chorherrn Augustinus Matthäus Hartl aus Krumau; vgl. Pichler, Profeßbuch (1992) 207, Nr. 208.
(3) Franz und Anna Härtlein, Eltern des Thomas; ansässig zu Dollnstein bei Eichstätt.
(4) Hansen Härtlein, väterlicher Großvater des Thomas.
(5) Pankraz Zwinger, mütterlicher Großvater des Thomas.
(6) Martin von Schaumberg, Bischof von Eichstätt (1560-1590); vgl. Gatz, Bischöfe (1448-1648) 621f.
(7) Durch Punktierung getilgt.
(8) Der 14. August 1588 war Mittwoch (alter Stil) oder Sonntag (n. Stil)
Places
- Mönsheim
Schlägl, Stiftsarchiv, Schlägl, Prämonstratenser (1204-1600) 1588 VIII 14, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiASchl/Urkunden/1588_VIII_14/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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