Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 004 D
Signature: 004 D
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1286
Bischof Bruno von Brixen bestätigt die Ablässe, die (Weih-) Bischof Johannes von Kleinarmenien auf Bitten des Klosters ("dominum Johannem Goregocensis ecclesie episcopum et de provincia minoris Armenie petivimus") allen verliehen hatte, die jährlich am Kirchweihfest und in dessen Oktav, am Fest des hl. Laurentius und in dessen Oktav, am Fest des hl. Stephanus und an dessen Translation, am Fest des hl. Augustinus und in dessen Oktav und am Fest der hl. Katharina ihre Sünden bereuen und beichten, und zwar einen 40-tägigen Ablaß für schwere sowie einen einjährigen für läßliche Sünden. Ebenso gewährte er einen 10-tägigen Ablaß allen, die an (vom Kloster Wilten) gesungenen Marienmessen teilnehmen, und denjenigen, die an den vier Hochfesten der seligen Jungfrau Maria an einer Messe teilnehmen, einen 40-tägigen Ablaß für schwere und einen einjährigen für läßliche Sünden. Ebenso verlieh er (den Besuchern) der Pfarrkirche der seligen Jungfrau an jedem Mittwoch ("omni quarta feria") und an ihren vier Hochfesten einen 40-tägigen Ablaß für schwere und einen einjährigen für läßliche Sünden, und beim Seitenaltar der Muttergottes in der Klosterkirche an allen Festtagen einen 40-tägigen Ablaß für schwere und einen einjährigen für läßliche Sünden. Außerdem gewährte er den Besuchern der Kapelle Aufenstein an Sonntagen einen 10-tägigen Ablaß und an allen vier Marienfesten einen 40-tägigen Ablaß für schwere sowie einen einjährigen für läßliche Sünden (1). Aussteller: Bruno, Bischof von Brixen Hängesiegel
Sigillant: Johannes von Gorigos.
Material: Pergament
Dimensions: Plika
Mentions:
- Reg. Steinegger 1952, Gritsch/ Steixner 2016.
Language:
Notes:
Ungewöhnlich ist, dass nach der Datierung ein Schlußsatz (mit hellerer Tinte) angefügt wurde, wonach den Besuchern dieser Kirche am Gründonnerstag und am Karfreitag ebenfalls ein 40-tägiger Ablaß von schweren und ein einjähriger von läßlichen Sünden verliehen wurde ("Item contulit huic ecclesie omni anno in cena domini et in paraschaue diebus huc confluentibus XL dies criminalium et annum venialium"). Dies und die fehlende "Intitulatio" wie auch die Beglaubigung durch das Siegel des Ablaßverleihers und nicht des bestätigenden Bischofs Bruno lassen auf eine spätere Ausfertigung schließen (unecht? wie die Verleihung des Privilegs Bischof Brunos an des Kloster Wilten vom 11.06.1286, im ganzen Bistum predigen und Beichte hören zu dürfen, s. Signatur 002 F). Auffällig ist weiters, dass diese Bestätigung der von Weihbischof Johannes von Gorigos verliehenen Ablässe durch den Brixner Bischof Bruno nicht durch dessen eigenes Siegel, sondern das Hängesiegel des Ablaßspenders ("largitoris indulgentie") beglaubigt wurde. Dieses außergewöhnliche Siegel des Johannes von Gorigos mit je einem Stempel auf der Vorderseite (Relief eines Bischofs) und auf der Rückseite (Frauenbildnis) ist zur Hälfte abgebröckelt (vgl. auch die identischen doppelseitigen Stempel unter Signatur 005 B, 031 C 01 sowie 042 PA 01 b).Johannes von Gorigos.
Stiftsarchiv Wilten, Stiftsarchiv Wilten Urkunden 004 D, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAWilten/Urkunden/004_D/charter>, accessed 2025-04-10+02:00
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