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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 033 C
Signature: 033 C
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1344 IX 12
Johannes von Rotenbach, Kanoniker der Kirche Brixen, brachte als Prokurator des Abtes Konrad und des Konventes Wilten in Gegenwart des Brixner Kanonikers Albert de Colonia, des Kanonikers Rupert vom Kollegiatstift zur hl. Maria im Kreuzgang zu Brixen, des Pfarrers Nikolaus von Sankt Andrä im Gebirge und anderer (Personen), eine Appellation vor Jakob, Kanoniker von Trient und Brixen sowie Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Brixner Bischofs Matthias, und sagte, dass zu Zeiten des abgesetzten Abtes Johann von diesem der Geistliche Rudolf, ehemals Subnotar des böhmischen Königssohnes Johann und ersten Gemahls der Gräfin Margarethe von Tirol, dem Bischof von Brixen als Pfarrer für die Pfarre Ampass präsentiert worden war. Mit diesem von Brixen eingesetzten Pfarrer Rudolf kamen Abt Konrad und der Konvent Wilten in Streit. Vor dem Konsistorium erschien Johannes Puchenstainer, Kanoniker des Kollegiatstiftes zur hl. Maria im Kreuzgang zu Brixen und Kaplan des Bischofs, der als Notar berichtete, dass der Bischof in dieser Angelegenheit persönlich den Vorsitz im Gericht führen wolle und ihm einen Papierzettel ohne Siegel oder sonstiges Beglaubigungsmittel übergeben hatte. Bischof Matthias erklärte sich einverstanden, vor dem Generalvikar gegen Pfarrer Rudolf in Ampass bezüglich der Absetzung vom Benifizium einzuschreiten, bei Vorbehalt der gerichtlichen Untersuchung für den Ordinarius. Der Bischof nahm gewohnheitsgemäß Gerichtsberichte nicht außerhalb der Stadt Brixen entgegen, höchstens in Bruneck, Klausen oder sonst an einem der ihm gehörenden Orte, und regelte dort persönlich wichtige Angelegenheiten seiner Kirche und lehnte die Behandlung des Streitfalles außerhalb von Brixen ab. Da der Termin für die Anhörung der Zeugen am 11.9.1344 zu der Stunde, in der im Chor der Brixner Kirche die öffentliche Messe gesungen wird, angesetzt war und der Bischof an diesem Tag nach dem Essen die Stadt Brixen verließ, nach Bruneck und weiter nach Anras in der Grafschaft Görz reiste und der Zeitpunkt seiner Rückkehr unbekannt war, sodass es evident erschien, dass die Streitfrage sowohl hinsichtlich einer Berufung als auch einer Revision durch Richterspruch kaum angemessen geklärt werden konnte, legte der Prokurator Johannes Berufung an die zweite Instanz in Salzburg ein. Aussteller: Johannes von Rotenbach, Kanoniker von Brixen  



Notariatszeichen des Notars Heinrich
Sigillant: kein Siegel

Material: Pergament
Dimensions: 30,3 x 28 cm
Condition: In der Mitte ein kleines Loch und rechts unten ein Riss, durch eine kurze Naht zusammengenäht.
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    Bibliography
    • Reg. Steinegger 1952, Gritsch/Steixner 2015.


    LanguageLatein

    Notes
    Am Ende der Urkunde eigenhändiger Vermerk des kaiserlichen Notars Heinrich, Sohn des verstorbenen Jakob de Colonia, dass er dabei war und dies in Anwesenheit der oben genannten Personen auf Bitten und in Gegenwart des Generalvikars Jakob niederschrieb und mit seinem gewöhnlichen Notariatszeichen signierte.
     
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