useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 040 H 13 a
Signature: 040 H 13 a
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1715 V 13 und 1725 VI 18 (Zusatzvertrag)
Vertrag zwischen dem Stift Wilten unter Abt Gregor von Stremer, Prior Adalbert Tschaveller samt Kapitel und dem Priester Franz Weinhardt, der von seinem Vater Paul Weinhardt von Thierburg und Vollantsegg, Arzt und physicus zu Innsbruck, den sogenannten Weinhardtischen Hof zu Pradl mit zugehöriger Behausung samt den Hofmannischen Wiesmädern in Saggen geerbt und dem Kloster Wilten eingeantwortet hat. Dieses verpflichtete sich dafür, in der Kirche Unserer Lieben Frau zu Pradl durch einen Konventualen wöchentlich vier hl. Messen zu lesen, und zwar: 1) jeden Sonntag eine hl. Messe zu Ehren der Heiligsten Dreifaltigkeit, für alle Christgläubigen Seelen im Fegefeuer, insbesondere für die Eltern, Vorfahren, Geschwister und Freunde des Stifters, ebenso an allen gebotenen Feiertagen. Sollte an einem Sonn- oder Feiertag bereits eine früher gestiftete hl. Messe zu halten sein, so ist für die neu errichtete hl. Messe ein Ersatztermin unter der Woche einzusetzen. Wenn unter der Woche kein Feiertag anfällt, sollen die hl. Messen so gehalten werden: 2) am Mittwoch zu Ehren Jesu, Mariä und Josephs sowie für jene Arme Seelen, welche die negste bei der Erlösung seind; 3) am Freitag zu Ehren des bitteren Leidens und Sterbens Jesu Christi und für die verlassenste Seele im Fegefeuer. 4) am Samstag zu Ehren Unserer Lieben Frau und fir ein Seel die Ihr am liebsten ist. Außerdem ist ohne abgang obiger (hl. Messen) ein ewiger Jahrtag für den Stifter Franz Weinhardt in der Woche von Allerseelen (aller Seelen Oktav) zu halten. Im Falle von erheblichen Hindernissen soll man befugt sein, die eine und andere gestiftete hl. Messe in der Klosterkirche zu lesen, aber in der oben genannten Intention des Stifters. Das Kloster Wilten bekommt für die Beleuchtung und Paramente der Kirche Unserer Lieben Frau 20 Gulden, der Mesner für seine Mühewaltung jährlich zehn Gulden. Danach folgt ein Zusatzvertrag von 1725 06 18, abgeschlossen zwischen dem Stift Wilten unter Abt Martin von Stickler, Prior Romuald Hohenauer samt Kapitel und den Erben des am 17. Juni 1724 verstorbenen Stifters Franz Weinhardt, wonach der genannte Hof und die Hofmannischen Wiesmäder ins Eigentum der Familie Weinhardt zurückkehren, das Stift Wilten aber 3.800 Gulden bekommt, die bei der Tiroler Landschaft mit 5% Jahreszins (= 190 Gulden jährlich) angelegt sind. Aussteller: Franz Weinhardt von Thierburg und Vollandtsegg  

Abschrift der Urkunden von 1715 05 13 und 1725 06 18 (Signatur 040 H 13a), deren Übereinstimmung mit dem Original vom Notar Maximilian Anton Stremer am 17. Jänner 1726 vidimiert und mit angehängtem Petschaft sowie eigenhändiger Unterschrift und Notariatssignet bestätigt worden ist.

aufgedrucktes Petschaft an zwei grünweißen Schnüren und Notariatsstempel
Sigillant: Maximilian Anton Stremer, öffentlicher Notar

Material: Pergament
Condition: Die Pergamentblätter sind mit einer grünweißen Schnur zusammengeheftet.
    Graphics: 
    x


    LanguageDeutsch
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.