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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 045 F 04
Signature: 045 F 04
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1648 III 03
Stiftungsbrief des Erzherzogs Ferdinand Karl, der sich auf die Verordnung seiner Mutter Claudia von Medici und die Entscheidung des obristen Jägermeisteramtes vom 13.3.1636 beruft, dem Gotteshaus Sankt Gertraud ein Grundstück, das Gemein(gut) gewesen und zu Gwinkl genannt, zu überlassen samt dem dort entspringenden Wasser und der Wasserführung innerhalb und außerhalb des Zauns (doch ohne Nachteil für die Wasserrechte der Nachbarschaft (Viehtränke), die der Pfarrer und seine Nachfolger nicht entziehen dürfen (s. Signatur 045 F 03), gegen die Verpflichtung, 30 hl. Messen, insbesondere an Sonn- und Feiertagen zu lesen. Da der derzeitige Pfarrer Gottfried Klebelsberger mitgeteilt hat, dass bislang noch keine fixenTage zur Abhaltung der Messen bestimmt und keine ordentliche Fundation aufgerichtet worden ist, wird das von seiner Mutter Erzherzogin Claudia gestiftete Werk und die dazu geschehene Grundaussteckung nicht ratifiziert und bestätigt, sondern neu gegründet dergestalt, dass oben genannter Grund mit den angeführten Marksteinen (13 Stück, weil die Grenzen nicht gerade, sondern mit Ecken und Absätzen verliefen) beim Pfarrwidum Patsch verbleiben, wogegen der Pfarrer jährlich in der Sankt Gertraudskirche zu Sistrans 30 hl. Messen zur Ehre Gottes, seiner jungfräulichen Mutter Maria und der Kirchenpatronin Gertraud zu zelebrieren und für den Stifter und das gesamte Haus Österreich Gott dem Allmächtigen aufzuopfern verpflichtet sein soll, und zwar an folgenden Tagen: am Fest der Geburt Christi, des Erzmärtyrers Stephanus (26. 12.), des hl. Antonius (17.1.), der hl. Fabian und Sebastian (20. 1.), der hl. Ingenuin und Albuin (5.2.), der hl. Gertraud (17.3.), des hl. Joseph (19.3.), des hl. Rudolf (17.4. ?), am Oster- und Pfingstmontag, am Tag der Auffindung des hl. Kreuzes (3. 5), der hl. Helena (4. 5), am Freitag in der Kreuzwoche (Freitag nach Christi Himmelfahrt), des hl. Norbert (6. 6.), der hl. Claudia (18.5. oder 18.8. ?), am Kirchweihtag die Frühmesse, der hl. Margarethe (12. 7.), der hl. Anna (26. 7.), des hl. Dominikus (4. 8), des hl. Laurentius (10.8.), des hl. Kassian (13.8.), am Tag der Kreuzerhebung (14.9.), des hl. Hieronymus (30.9.), des hl. Franziskus (4.10.), der hl. Ursula (21.10.), des hl. Leopold (15.11.), am Tag der Opferung Mariens (21.11.), am Fest der hl. Katharina (25.11.), der hl. Barbara (4.12.) und Mariä Empfängnis (8.12.). Im Fall, dass an einem dieser Tage das hl. Messopfer nicht sollte gehalten werden können, ist es jeweils am nächsten Tag nachzuholen. Wenn die hl. Messen ohne erhebliche Ursache nicht (mehr) gelesen werden sollten, fällt der oben beschriebene Grund wieder an die Gemain und damit zur Verfügung des Landesfürsten zurück. Aussteller: Erzherzog Ferdinand Karl  

Diese durch das erzherzogliche Siegel beglaubigte Urkunde wurde dem Pfarrer von Patsch übergeben. Dazu wurden noch drei gleichlautende, mit den Siegeln des Abtes Andreas und des Konventes Wilten beglaubigte Rekognitionsschriften hergestellt, von denen eine ebenfalls an den Pfarrer von Patsch, die zweite an die oö. Regierung und die dritte in die geheime Hofkanzlei gegeben wurde.

Hängesiegel, das Wachs am äußeren Rand ist mehr als zur Hälfte abgebröckelt.
Sigillant: Erzherzog Ferdinand Karl

Material: Pergament
Dimensions: Plika
    Graphics: 
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    LanguageDeutsch

    Notes
    Unten links eigenhändige Unterschrift Erzherzog Ferdinand Karls und des Kanzlers Bienner. Vgl. dazu die Urkunde unter der Signatur 045 F 03.
     
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