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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 060 A 06
Signature: 060 A 06
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1613 XII 27
Bestandsbrief der Zehentherren Stift Wilten und des Pfarrers von Telfs für die Gemeinde und Nachbarschaft Rietz um den dortigen Zehent für die nächsten fünf Jahre. Hans Kirchmair und Hans Prenner übernehmen unter Einsatz ihrer Besitzungen die Bürgschaft für die Einhebung und rechtzeitige Ablieferung der Zehentabgaben, die nicht mehr in Naturalien (Roggen und Gerste), sondern in barer Münze übergeben werden. Davon erhält der Pfarrer von Telfs jährlich 200 Gulden in vier Raten zu 50 Gulden an jedem Quatember, das Stift Wilten jährlich 80 Gulden respektive 20 Gulden ebenfalls zu den Quatemberzeiten (darin sind die vom Kloster zu tragenden Kosten für die Haltung des Gemeindestiers, die von den beiden Bürgen Hans Kirchmair und Hans Prenner übernommen werden, offensichtlich bereits abgezogen). Im Falle, dass eine der vertragschließenden Parteien nach fünf Jahren eine Veränderung wünscht, ist die Kündigung ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist mitzuteilen und festzulegen, ob der Sack-Zehent in Geld oder Getreide zunehmen oder auf dem Feld aufzuheben ist, wie es sich bestands verlassung gebürt und Recht ist. Aussteller: Simon, Abt von Wilten; Rueprecht Kammerlander von Telfs, Pfarrer  



vier aufgedruckte Siegel
Sigillant: Siegel des Stiftes Wilten, des Pfarrers Rueprecht Kammerlander von Telfs und der Zehentbürgen Hans Kirchmair sowie Hans Prenner

Material: Papier
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    Bibliography
    • Lorenz Stefan, Registratur - Zehentbeschreibung (StAW Signatur A 04 01 02), p. 417 ff.


    LanguageDeutsch

    Notes
    Der Bestandsvertrag wurde am 11. Oktober 1618 von Abt Simon mit seiner eigenhändigen Unterschrift auf weitere fünf Jahre verlängert. Zu den Details vgl. den Bestandsbrief vom 9.12.1594 unter Signatur 060 A 05
     
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