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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 060 A 07
Signature: 060 A 07
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1623 VII 12
Mit Auslaufen des alten Bestands-Vertrages (s. Signatur 060 A 06) wünschte die Nachbarschaft Rietz 1623 einen neuen Zehent-Vertrag, der am 12.7.1623 zwischen Abt Andreas Mayr von Wilten und Pfarrer Ruprecht Kammerlander von Telfs einerseits sowie der Nachbarschaft Rietz andererseits abgeschlossen wurde. Weil die beiden Zehent-Herren den fälligen Zehent nicht auf dem Feld aufgehoben, sondern der Nachbarschaft Rietz gegen ein bestimmtes Bestandgeld überlassen haben, kann diese den Zehenten von allen jährlich wachsenden Früchten bestandsweise auf fünf Jahre nutzen und genießen, muss dafür aber durch die beiden Bürgen Hans Prenner und Kaspar Kirchmair dem Kloster Wilten jährlich an zwei Terminen, nämlich zu Martini (11. 11.) und auf Georgi (24.4) je 50 Gulden und dem Pfarrer zu Telfs an den genannten Terminen je 100 Gulden, insgesamt also 300 Gulden abliefern. Zweitens wurde vereinbart, dass dieser Bestandsvertrag nach Ablauf weitere fünf Jahre dauern sollte, wenn er nicht bis Lichtmess 1628 von einer Seite gekündigt wird. Drittens wurde festgelegt, dass im Falle, dass der Konvent Wilten sein Drittel vom Zehenten selbst auf dem Feldern und Gütern aufheben oder durch jemand anderen aufheben lassen wolle, das Kloster selbst oder derjenige, der den Zehent nutzt, den Gemeindestier ohne Entgelt der Gemeinde oder der Nachbarschaft zu halten hat. Aussteller: Abt Andreas von Wilten und Pfarrer Ruprecht Kammerlander von Telfs  



zwei aufgedruckte Insiegel
Sigillant: Abt Andreas von Wilten und Pfarrer Ruepert (Rupert) Kammerlander von Telfs

Material: Papier
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    LanguageDeutsch

    Notes
    1651 09 09 wurde ein neuer Bestandsbrief ausgestellt (s. 060 A 08), weil der alte ausgelaufen war. Wegen deren gerinfügigen Veränderungen hat der damalige Archivar die vorliegende Urkunde vom 12.7.1623 als Vorlage benützt, die Namen und veränderten Stellen durchgestrichen und den neuen Text darüber oder als Randglossen vornehmlich am linken Rand eingefügt. Der Inhalt der neuen Urkunde von 1651 ist bei Lorenz Stefan, Registratur - Zehentbeschreibung (StAW Signatur A 04 01 02), p. 956 ff. nachzulesen.
     
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