Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 060 A 08
Signature: 060 A 08
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1651 IX 09
Mit Auslaufen des alten Bestands-Vertrages wurde die Vereinbarung eines neuen Zehent-Vertrages notwendig, der am 9.9.1651 zwischen Abt Dominikus Löhr von Wilten und Pfarrer Johann Heisler von Telfs einerseits sowie der Nachbarschaft Rietz andererseits abgeschlossen wurde. Demnach kann diese den Zehenten von allen jährlich wachsenden Früchten bestandsweise auf fünf Jahre nutzen und genießen, muss dafür aber durch die vorgestellten Bürgen Georg Kirchmair, Gerichtsanwalt zu Rietz, und Georg Holzknecht als Haupt- sowie Hans Plattner und Hans Mayr der Ältere als "Rugg Zehent- Porgen" (=Bürgen) dem Kloster Wilten jährlich an zwei Terminen, nämlich zu Martini (11. 11.) und auf Georgi (24.4) je 36 Gulden und dem Pfarrer zu Telfs an den genannten Terminen die im letzten Vertrag vereinbarte Summe ohne jeden Abzug abliefern. Zweitens wurde vereinbart, dass dieser Bestandsvertrag nach Ablauf weitere fünf Jahre dauern sollte, wenn er nicht nach fünf Jahren bis Lichtmess von einer Seite gekündigt wird. Drittens wurde festgelegt, dass im Falle, dass der Konvent Wilten sein Drittel vom Zehenten selbst auf dem Feldern und Gütern aufheben oder durch jemand anderen aufheben lassen wolle, das Kloster selbst oder derjenige, der den Zehent nutzt, den Gemeindestier ohne Entgelt der Gemeinde oder der Nachbarschaft zu halten hat. Aussteller: Dominikus, Abt von Wilten, Johann Heisler von Telfs, Pfarrer Material: Papier
Mentions:
- Abschrift bei Lorenz Stefan, Registratur - Zehentbeschreibung (StAW Signatur A 04 01 02), p. 956 ff.
Language:
Notes:
Vgl. dazu die Urkunde vom 12.7.1623 unter der Signatur 060 A 07
Stiftsarchiv Wilten, Stiftsarchiv Wilten Urkunden 060 A 08, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAWilten/Urkunden/060_A_08/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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