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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 060 B 06
Signature: 060 B 06
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1621 VI 14
Als die Hörtenbergerische Obrigkeit den Rechtstag in der Leutasch gehalten hat, sind die Nachbarn von Sankt Maria Magdalena erschienen und haben gegen die Nachbarn geklagt, die 7 1/2 Lehen auf der Plaickhen innehaben und dem Gotteshaus Wilten mit Grundzins und Zehent untergeben sind. Hintergund dieses Vorgehens war die frühere Klage des Pfarrers über sein schlechtes Einkommen, dass er ohne Aufbesserung desselben wegziehen müsse, worauf ihm eine bestimmte Summe Geldes versprochen wurde, deren Umlage 16 Pfund Berner für jedes Lehen vorsah. Die Inhaber der Lehen auf der "Plaike" lehnten dies ab, weil sie schon jeweils 14 Kreuzer Leibzins abliefern und dazu dem Pfarrer jährlich einen Tag mähen und einen Tag Holz führen müssen, weshalb sie hoffen, zum alten Herkommen zurück zu kommen ohne dergleichen Neuerung mit so starken Beschwernissen. Daraufhin machten die klagenden Nachbarn den Vorschlag, dass den "Plaikner Nachbarn", welche die 16 Pfund Berner von jedem Lehen nicht geben wollten, das Gotteshaus und alle geistlichen Rechte verboten und eingestellt würden. Dagegen wiederum beschwerten sich diese, worauf die Hörtenberger Gerichtsobrigkeit vorschlug, die "Plaikner" sollten dem Pfarrer den Zehent reichen oder einen Sackzehent, dies aber dem Kloster Wilten als Grundherrn anzeigen und dessen Entscheidung abwarten (diese erfolgte schon am 2. Juli 1621; s. 060 B 07). Aussteller: Obrigkeit des Gerichtes Hörtenberg  



Material: Papier
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    LanguageDeutsch

    Notes
    Dieser Vermittlungsvorschlag der Hörtenberger Gerichts-Obrigkeit wurde am 1. Juli 1621 zugestellt durch Hans Klotz und Kaspar Klickher. Der Streit schwelte schon lange, wie die Dokumente 060 B 04 und 060 B 05 zeigen.
     
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