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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 075 D 02
Signature: 075 D 02
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1544 IX 20
Die Vicestatthalter, Regenten und Räte der oö. Lande entscheiden im Streit zwischen dem königlichen Forstmeister Wilhelm Kirchenfein mit den Äbten von Wilten und Stams um deren Verpflichtung, die fürstlichen Jäger und Hunde ein halbes Jahr zu halten, wobei König Maximilian I. 1499 Stams für 14 Wochen Aufenthalt 60 Fuder Salz und Wilten für 12 Wochen 40 Fuder Salz zugesprochen hatte (vgl. auch die Abschrift unter 071 C 04 und 075 D 01 a). Der Forstmeister wollte diese Salzlieferung nicht anerkennen und die Unterbringung der Jäger samt den Hunden für ein halbes Jahr einteilen, wie er es für notwendig erachtete. Die Regierung entschied, dass sich die Äbte bezüglich der Salzlieferungen an den König wenden sollen, weiters dass der Abt von Stams die Jäger und Hunde 14 Wochen und der Abt von Wilten 12 Wochen berbergen sollen, wobei der Aufenthalt in Wilten auf zwei Termine aufgeteilt war, nämlich ab Sankt Georgentag (24.4.) 6 Wochen und zwischen Sankt Michaels- (29.9.) und Sankt Andreastag (30.11.) 6 Wochen. Sollten sie in diesen Herbstwochen eine Zeit lang wegen der Jagd von Wilten abwesend sein, kann der Aufenthalt im Kloster nach Sankt Georgentag nachgeholt werden, aber geschlossen hintereinander und nur bis zum Beginn der Feldarbeit. Falls die Herren von Österreich, ihre Ehefrauen oder die Jungfürsten persönlich hier jagen wollen, und über die "ordinari Zeit" zu halten notwendig sein sollte, kann dies von den zwölf Wochen abgezogen werden. Darüber hinaus darf der Forstmeister das Stift nicht bechweren. Will er den Meisterjäger, die Jäger und Hunde im Konvente besuchen, muss er das acht oder 14 Tage vorher den Äbten ankündigen und ihnen auch mitteilen, wann er mit der Jägerschaft wieder abziehen werde. DieÄbte sind verpflichtet, den Meisterjäger, die Jäger und (70) Hunde mit Speise, Trank, Liegerstatt, Hundsalz und allem anderen, was von alters her gebräuchlich war, zu versehen, diese aber sollen in allen Dingen bescheiden sein und die Kirche sowie den Kreuzgang mit den Hunden verschonen. Aussteller: König Ferdinand I.  



Hängesiegel (rotes Wachssiegel, am Rande leicht abgebröckelt)
Sigillant: Ferdinand I., römischer König

Material: Pergament
Dimensions: Plika
Condition: Schrift an den Faltstellen schwer lesbar (gebleicht)
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    LanguageDeutsch
     
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