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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 075 G 01
Signature: 075 G 01
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1598 VII 22
Die Nachbarschaft zu Wilten klagt in einem Schreiben Abt Christoph, dass "Müssiggänger" und Vogelfänger, von denen jeder zwei bis drei Begleitpersonen zum Zutreiben bei sich hat, in ihren Feldern und im Wald großen Schaden anrichten, Holz hacken, dieÄcker zugraben und den aufkeimenden Samen zertreten, während sie "mit grossem Zins und Zehend raichen beladen sein". Deshalb bitten sie den Abt, durch die Obrigkeit oder andere Mittel und Wege, die Weidungen zu Berg und Feld einzustellen. Denn etliche aus der Bürgerschaft zu Innsbruck, besonders Handwerker und andere unvermögende Leute, unterstehen sich, das Holz abzuhacken und heimzutragen zu ihrer Hausnotdurft, und wenn man sie anredet und abmahnt, so trutzen sie noch dazu. Und weil sie befürchten müssen, dass man sie besonders "nächtlicher Weil" auf dem Felde angreifen werde, wie es vor Zeit geschehen, würde es vielleicht notwendig sein, eine Tag- und Nachtwache im Felde aufzustellen, die auch auf den Abtransport von Holz Achtung gebe, wozu sie ihren Teil beitragen wollen. Und möchte auch nicht schaden, dass der Fronbot herausginge und den Holzsammlern die Hacken wegnehme und sie in Gehorsam führe, damit sie den Ernst sehen. Denn auf bloßes Bitten oder Worte hören sie nicht mehr. Aussteller: Die Nachbarschaft zu Wilten  



Material: Papier
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    LanguageDeutsch
     
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