useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 116 N 01
Signature: 116 N 01
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1696 IX 20
Bestandslibell zwischen Hans Georg Graf Künigl, Freiherr zu Ehrenburg und Warth, Herr zu Campän(n), Erbtruchsess in Tirol, der Römischen Kaiserlichen Majestät etc. OÖ. wirklicher Geheimer Rat, Pfandinhaber der Herrschaft Michaelsburg, Welsberg und Schönegg, und Joseph Mayr durch seinen erbetenen Curator Michael Hafner betreffend den Gfaderhof in Terlan mit Stube, Küche und Kammer, Torggl, Stadel, Stallung, anstoßendem Krautgarten, Keller (ausgenommen den neuerbauten und unter Vorbehalt, dass die Hofherrschaft zur Zeit der Weinlese die Torggl nach Belieben gebrauchen kann), dazu genannte Äcker und (Wein-)Güter, die er auf fünf Jahre, angefangen ab Martini des vergangenen Jahres 1695, bestandsweise nutzen und gebrauchen kann, wobei jede der Vertragsparteien nach drei Jahren 14 Tage vor oder nach Jakobi (25.7.) mit Wirkung 11.11. kündigen kann. Es folgen detaillierte Bestimmungen über die Pflichten des "aufziehenden" Baumannes Mayr, die überlassenen Güter in Ordnung zu halten, inbesondere die Reben nicht "zu überschneiden, sondern ainen gebührenden alhier gebräuchlichen Rebenschnitt" zu führen, Graf Künigl oder seine Beamten bei Ankunft zu verköstigen und ein Pferd einzustellen, die pfarrlichen und allgemeinen Dienstbarkeiten, sei es bei Kreuzgängen, Durchzügen, Musterplätzen, allgemeinen Arbeiten etc. zu erfüllen, das "Weingartholz" zu den genannten Gütern zu verwenden, die Streu von den Wiesen jenseits der Etsch und den "Mösern" zur rechten Zeit nach Hause zu führen und nicht zu verkaufen. Weitere Punkte betreffen die Düngung, Meliorierung der Bestandsgüter, Verbot der Anpflanzung von Getreide zwischen den Reben (bei jeder Pergl müssen zwei Furchen frei beiben, damit die Reben nicht vom aufwachsenden Getreide verdorben werden); das Obst soll, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei der Ernte zur Hälfte zwischen Graf Künigl und Joseph Mayr aufgeteilt werden; Überlinge an "Panden" sind der Hofherrschaft zu überlassen, diese ist aber für den "Ziecherlohn" zuständig. Bei starken Regenfällen ist der Baumann verpflichtet, das Eindringen von Wasser in den Steinacker nach Möglichkeit zu verhindern und jährlich eine ziemliche Anzahl "Pandt-Pelzer" in die Wiese und Auen des Hofherrn zu setzen, damit dieselben gemehrt und gebessert werden, und nur mit Erlaubnis der Herrschaft einen erwachsenen Knecht als Saltner einzustellen. Zudem soll der Baumann mit seinem Gesinde im Frühling, wenn die Zullen (Maikäfer) beginnen, den hervorspriesenden Weinstöcken Schaden zu zufügen, dieselben absuchen und auch im Herbst die Weinbeeren "in der Kaser gegen den Berg" vor anfallenden wilden Tieren beschützen. Es folgt eine genaue Inventur der fahrenden Habe mit Angabe des Wertes [vom Hausrat über die Bespannung der Zugtiere (Joch, Tschunggl), Pflug, Wagen, "ain alter Protzen ohne Räder", ain "schlechte Stro(h)panckh sambt dem Messer", der vorhandene Viehbestand (Ochsen und Kühe) samt 8 Viehketten, in Summe 116 Gulden 58 Kreuzer Abschließend wird festgehalten, dass der Bestandsmann Mayr den bei diesem Hab und Gut vorhandenen Ackerbau samt den Wiesen allein zu geniessen hat und noch dazu von Graf Künigl für die damit verbundenen Arbeiten jährlich 128 Gulden sowie in Anbetracht der jungen Setzlinge und deren erforderliche Pflege 7 Yhren Kalterer Wein zu erhalten hat. Beide Teile haben die Einhaltung dieses Vertrages "mit Mundt und Handen angelobt, zuegesagt unnd versprochen". Aussteller: Hans Georg Graf Künigl  



aufgedruckte Petschaft
Sigillant: Hans Georg Graf Künigl

Material: Papier
    Graphics: 
    x


    LanguageDeutsch

    Notes
    Hans Georg Graf Künigl hatte den Hof am 7.2.1671 von den Töchtern des Franzin gekauft (s. 116 R 03). Das Libell hat einen Umfang von 28 Seiten in doppelter Ausfertigung, eine für Hans Georg Graf Künigl mit aufgedrucktem Insiegel des Landrichters Johann Balthasar Schweiggl von Neuhaus, und die vorliegende für den Bestandsmann Joseph Mayr mit Graf Künigls Petschaft. Beigelegt ist ein Blatt, das die Inventur des Baumannes Hans Locher um Martini 1698 enthält und den Wert von 114 Gulden 36 Kreuzer anführt (1696: 116 Gulden 58 Kreuzer). Das Übereinkommen ("die Abred") war schon im März 1696 zustande gekommen, der Vertrag selbst aber erst am 20.9.1696 errichtet worden. Dass ein Bestandsmann für die Arbeiten eine (befristete) Besoldung erhält, lässt darauf schließen, dass der Verleiher eine wesentliche Verbesserung des Anwesens erwartete, dessen Weingüter mit jungen Stecklingen ausgestattet waren, die noch keinen Ertrag abwarfen.
    Persons
    • Adam Bernhardt, Gräflich Wolkensteinischer Amtmann, Philipp Mayr, Bestandsmann am Mayrhof, und Georg Schweiggl, Schreibereidiener, alle drei zu Terlan
      • Type: Zeuge
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.