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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 121 A 01
Signature: 121 A 01
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1517 III 02
Abt Leonhard von Wilten überlässt Stefan Senn, Wirt im Leuthaus, der dem Konvent 100 fl. Reinisch geborgt hat, auf fünf Jahre zwei Jauch Mahd in Wilten, die im Heilig-Geist-Anger zwischen den Mähdern des Hans Stöpp und der Erben von Melchior Schneider liegen. Sollte er vom Leuthaus abziehen, so muss er zwischen Martini und Weihnachten 17 Pfund Berner und sechs Kr. an den Konvent zahlen. Für den Fall, dass der Abt oder seine Nachfolger mit Ablauf der fünf Jahre ihm die zwei Jauch nicht weiter belassen oder Stefan Senn bzw. seine Erben ihr Geld zurück haben wollen, so muss jeder Teil dem anderen zwischen Martini und Weihnachten davon Mitteilung machen und zwischen Weihnachten und Lichtmess die Bezahlung der 100 fl. in Verbindung mit den zwei Jauch Mahd erfolgen. Wenn die Bezahlung nicht geschieht, so soll der Vertrag weitere fünf Jahre gelten. Aussteller: Leonhard von Wilten, Abt  

Zwei gleichlautende Verträge, die wellenförmig auseinandergeschnitten und und dann jedem Teil ein Exemplar mit den beiden aufgedruckten Petschaften (der vertragschließenden Parteien) überreicht wurde.

Das Petschaft rechts ist lose und das Wachs abbröckelnd.
Sigillant: Konvent Wilten (links) und Stefan Senn (rechts).


Material: Papier
Condition: Stockfleckig, an den Faltstellen kleine Löcher.
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    LanguageDeutsch
     
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