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Charter: Urkundenreihe B AT-UAW/108 B 99
Signature: AT-UAW/108 B 99
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1438.10.21, Wien
Albrecht Schweinwarter (der Sweinwarter), der Untermarschall von Österreich Hans Stockarner (der Stokcharnner), Konrad von Königsberg (der Kunigsperger) und Hans Walich (der Walich) bestätigen die Übereinkunft, die die Brüder Heinrich und Christoph Kling (den Klingen) wegen der Mitgift von Heinrichs früherer Frau Wendelmut (Wanndla), die auf verschiedenen Gütern verschrieben ist, getroffen haben. Diese Güter soll Heinrich zu Lebzeiten innehaben. Nach seinem Tod sollen seine Kinder und Christoph bzw. dessen Kinder die Güter untereinander teilen, nachdem die Verschreibung gelöst wurde. Falls diese nicht gelöst wird, sollen beide Teile gleichberechtigt erben. Die Güter, die Wendelmut ihrem Mann vererbt hat, soll dieser ohne Einspruch seines Bruders erhalten. Bezüglich der 800 Pfund Wiener Pfennige, die sie ebenfalls ihrem Mann vererbt hat, soll Christoph schadlos gehalten werden. Das fahrende Gut soll ebenfalls aufgeteilt werden, ausgenommen die Leibgedinge ihrer beider Frauen (ir baider weyber leiben). Das Leibgedinge, das Heinrich vom Abt von Lilienfeld (Lienfeld) innehat, soll er allein erhalten. Die Vogtei zu Hofstetten (Hofstetn), die von den Krainbergern (Krainpergern) gekauft wurde, soll stets der Ältere innehaben. Weiters soll Heinrich seinem Bruder Christoph dessen Ansprüche auf das Haus in Wien mit 30 Pfund Wiener Pfennigen ablösen. Bezüglich des Bestands [Pacht] von dem Abt von Göttweig (Köttweig), der nach Heinrichs Aussage zum Gut seiner Frau gehört, was Christoph bestreitet, sollen sich die beiden brüderlich einigen. Dies gilt auch für die 200 Pfund Wiener Pfennige, die die Mitgift von Christophs Frau waren und die Heinrich nach seiner Aussage zu ihrer beiden Nutz angelegt hat. Schließlich soll Heinrich seinem Bruder die ihm zustehende 1 Mut Korn und 1 Mut Hafer geben und dieser behält sein mütterliches Erbgut, wie es in den Urkunden, die er besitzt, festgelegt ist. Die vereinbarte Erbteilung soll zwischen dem heutigen Tag und St. Katharina (25.11.) erfolgen, falls dies nicht möglich ist, soll es bis Weihnachten geschehen. Falls bei der Teilung Uneinigkeiten entstehen, sollen diese von den vier Ausstellern entschieden werden.  

orig.
Current repository
UAW

Die beiden aufgedrückten Siegel sind nur fragmentarisch erhalten. (
Sigillant:  Hans Stockarner
;
Sigillant:  Hans Walich
)Material: Papier
  • notes extra sigillum
    • 1438, Octob. 21
Graphics: 
x


LanguageDeutsch
Places
  • Wien
    Persons
    • Hans Stockarner
      • Hans Walich
        x
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