Charter: Urkundenreihe B AT-UAW/108 B 227
Signature: AT-UAW/108 B 227
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1635-1636
Die für die Erarbeitung von Reformmaßnahmen für die Juridische und Medizinische Fakultät eingesetzten Kommissäre berichten dem Rektor und Konsistorium, dass eine der Hauptursachen der Mängel in der unzureichenden Dotierung der Universität liege, die durch die offenen Forderungen an die Maut von Ybbs und das Wiener Salzamt verstärkt werden. In der Folge referieren sie, welche Geldmittel der Universität seit der Gründung durch Rudolf IV. 1365 zugeteilt wurden. Neben der Ybbser Maut und dem Salzamt waren dies ab 1366 die Einkünfte der Pfarre Laa [a. d. Thaya], die der Universität im 15. Jahrhundert wieder entzogen wurden, sowie ab 1437 jene der Pfarre St. Valentin in [Groß-]Rußbach sowie das von Andreas Steidel (Steindtel), Pfarrer zu Altliechtenwörth, gestiftete Benefizium von 1.760 fl, das mit einer Verzinsung von 5 % auf der Maut beim Roten Turm liegt. Ab 1535 erhielt die Universität die Einkünfte aus den St. Ulrichs-Güter in Wiener Neustadt, die [1551] wieder an den dortigen Bischof abgetreten wurden, wofür die Universität weitere 200 fl aus der Maut von Ybbs bekam. Der Erlös für den Verkauf der Güter des St. Niklas-Klosters in der Höhe von 4.000 fl wurde mit 5 % beim Salzamt veranlagt; weiters erhielt die Universität [1593] eine Stiftung des Domherren Petrus Liebhard (Liephardt) sowie jährlich 50 fl aus den Gütern des zerstörten Heiliggeistspitals für den Prof. sacrae scripturae. Schließlich wurde 1534 durch Ferdinand I. die Prälatenkontribution von jährlich 300 fl eingeführt. Da viele dieser Anweisungen nur schleppend bezahlt wurden, betrugen die offenen Forderungen mit Ende 1634 55.000 fl. Eine ausreichende Dotierung wäre v. a. für die Besoldung der Professoren nötig, da nur auf diese Weise berühmte Lehrer an die Universität geholt werden können. Bezüglich der Professoren schlagen die Kommissäre vor, sowohl für die Juridische als auch für die Medizinische Fakultät je 5 Professoren zu bestellen. Zur Verbesserung der Dotierung solle die der Universität bewilligte Zahlung aus dem Salzamt von 1 Pfennig pro Salzküffel auf 1 Kreuzer angehoben werden. Mit den sich daraus ergebenden Einnahmen könnte das jährliche Salär pro Professor auf mindestens 1.000 fl angehoben werden. Weiters sind ca. 500 fl für den Erhalt der beiden Universitätshäuser und sonstiger Ausgaben wie Kanzleimaterial, 100 fl für die Kosten der anatomischen Übungen sowie 200-300 fl für die Bibliothek (die noch einzurichten wäre) notwendig. Schließlich sollen der Superintendent, der Notar und der Quästor mit je 300 fl, der Advokat und der Sollicitator mit je 30 fl und die beiden Pedellen mit je 50 fl besoldet werden. Somit beträgt die Gesamtsumme aller Erfordernisse jährlich 17.000-18.000 fl. Für die Einrichtung der Bibliothek, eines anatomischen Theaters und eines medizinischen Gartens wären weitere 300 fl erforderlich. Zur Versorgung der armen Studenten ihrer Fakultäten sollen die Juristen und Mediziner ein Haus kaufen, wo diese leben können, nachdem seit der Vereinigung der Universität mit dem Jesuitenkolleg der Goldberg und die sonstigen Bursen, in denen sie gelebt haben, der Universität entfremdet wurden. Diese Reformvorschläge können umgesetzt werden, wenn die Universität die Zahlungen aus dem Salzamt in der Höhe von 16.000 fl, aus der Maut von Ybbs, aus den Stiftungen und aus der Prälatenkontribution erhalte. Die offenen Forderungen an die Ybbser Maut und das Wiener Salzamt in der Höhe von etwa 35.000 fl können für die Zahlung offener Gehaltsforderungen von Professoren an diese bzw. an ihre Erben verwendet werden. Current repository:
UAW
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Material: Papier
Dimensions: 34 x 21,5
- notes extra sigillum:
- [fol. 8v:] Information wie der Uni[versi]tet Einkhummen gestifftet, und wie sie öffters verändert wordten, wie sie aniezo beschaffen, wie denen professoribus in jure et medicina gewüss und genugsame salaria constituirt, auch im übrigen die ganze Uni[versi]tet auf m/20 fl iährliches Einkhumen gestifft und dotirt werdten möchte, wan mann anderst die Uni[versi]tet in essencia, flore, et fama erhaltner sehen will. Ist umb a[nno] 1635.36 oder umb solche Zeidt auffgesezt wordten. NB: nach dem a[nno] 1633 in diser sach von der kay. Hoffcammer Ihro kay. May. übergebnen Relation und Handlung umb zusehen und zu prosiquiren, dero inwendig meldung geschicht.
- [darüber:] Circa 1635-36
Bibliography:
- Edition bei Rudolf Kink, Geschichte der kaiserlichen Universität, Bd. 1/2, 1854, Nr. 79.
Comment
Vgl. auch UAW/CA 1.3.54.Language:
Archiv der Universität Wien, Urkundenreihe B AT-UAW/108 B 227, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-UAW/b/AT-UAW%7C108_B_227/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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