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Charter: Bartholomäberg, Pfarrarchiv 418
Signature: 418
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18. Juli 1663
Schiedsspruch zwischen den Gemeindsleuten außerhalb der Litz, die in die Pfarre Schruns gehören, als Kläger und der Gemeinde St. Bartholomäberg als Beklagter wegen der Allmein am Berg. Der Kaufbrief von 1575 um die Allmein und der im Jänner 1597 erteilte Separationsbrief sowie Kirchspiels- und Landsordnung bleiben in Kraft. Ebenso bleibt es hinsichtlich der von den Gemeindeleuten außerhalb der Litz auf die Allmein am Bartholomäberg aufgetriebenen Rosse beim obrigkeitlichen Erkenntnis von 1662 August 12. Die außerhalb der Litz sollen die Allmein gleicherweise und nicht mehr als die vom Bartholomäberg nützen und von Letzteren zu den Allmeinversammlungen beigezogen werden. Weiters werden Bestimmungen getroffen wegen der Rosse, die von denen außerhalb der Litz gegen genannte Verordnungen auf die Allmein geschlagen und deshalb von der Gemeinde am Berg gepfändet werden.  

orig.unbeglaubigte Kopie
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PfA Bartholomäberg

Material: Papier
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