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FondBartholomäberg, Pfarrarchiv
< previousCharters1649 - 1769
Charter: 403
Date: 5. November 1649
AbstractJohann Rudolf von der Halden zu Haldenegg, Landvogt der Herrschaft Blumenegg, und die neuen und alten Vorgesetzten, Steurer und gesamten Hofjünger des Tal Montafon schließen einen Kauf- und Tauschvertrag. Johann Rudolf von der Halden gibt den Hofjüngern alle Leute im Montafon, die zuvor blumeneggisch, dann durch Kauf st. geroldisch waren und schließlich durch Kauf an ihn kamen und im Montafon sitzen. Die Hofjünger geben dem Landvogt von der Halden 300 Gulden Landswährung und den ihres Wissens jetzt einzigen zu Blumenegg sitzenden Hofjünger, Georg Epp genannt, und auch alle Hofjünger, die sich inskünftig im Blumeneggischen niederlassen. In Zukunft soll kein Teil die Nachfrage haben, wenn sich Leute des einen Teils in den Grenzmarken des anderen niederlassen. Ebenso soll es mit dem Abzug nach alter Observanz gehalten werden, dass kein Teil von den Landleuten des anderen den Abzug nehmen darf.

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Charter: 404
Date: 20. August 1650
AbstractDie erzfürstliche Regierung entscheidet auf Klagen der Vorgesetzten des Tals Montafon gegen Abt Dominicus von Weingarten und dessen Herrschaft Blumenegg wegen Beschnitzung dahin, dass die blumeneggischen Untertanen, die Güter, Alpen und Maisäße im Montafon haben, zu allen ordinari und extraordinari Schnitzen und Kirchspielsoblagen beizutragen haben. Auch haben diese die zurück empfangenen 244 Gulden Schnitzungen wieder zu restituieren.

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Charter: 405
Date: 11. November 1650
AbstractChristian Sailer, sesshaft in St. Gallenkirch, und Barbara Burgerin, seine Hausfrau, stellen dem Peter Fitsch und Rudolf Löntsch als amtstragende Vorgesetzte einen Schuldbrief aus über 400 Gulden. Als Unterpfand für Zins und Hauptgut setzen sie ihr eigenes Haus, den Rossstall und eigenen Kuhstall samt dem Gut in St. Gallenkirchen, auf Gandt im Winkel gelegen (Anrainer genannt), und ein weiteres eigenes Stück Gut (Anrainer genannt).

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Charter: 406
Date: 20. November 1651
AbstractFerdinand Karl Erzherzog zu Österreich konfirmiert das Steuermandat, das sein Vater Erzherzog Leopold den 10. Oktober 1628 erließ (an die Stände der vier Herrschaften) und bestätigt den Montafonern noch andere Freiheiten beim Recht des Steuereinzugs und sentenziert in Streitigkeiten zwischen Montafon und dem Abt Dominicus zu Weingarten als Inhaber der Herrschaft Blumenegg wegen der Güter, die blumeneggische Untertanen im Montafon liegen haben.

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Charter: 407
Date: 15. April 1652
AbstractAdam Bartold, sesshaft zu Schruns, und Magdalena Gnadin, seine Ehefrau, stellen den Hofjüngern einen Schuldbrief aus über 16 Gulden Bludenzer Währung und setzen zum Unterpfand ihren eigenen fünften Teil in ihres Vaters und Schwiegervaters Hof, auf Filters am St. Bartholomäberg gelegen, auch in Haus und Stall den fünften Teil; stößt aufwärts an Thoma Bitschnaus Gut, einwärts an Bernhard Ganahls Gut, abwärts an ihrer Schwester Stina Gut. Der ganze Hof ist vorbelastet mit 10 Pfund Pfennig.

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Charter: 363
Date: 19. Juni 1652
AbstractSchiedsspruch des Märzengerichtes zu Schruns zwischen Rochus Fritz und Christan Marent, beide zu St. Bartholomäberg, wegen der Brunnen, die auf dem Widumgut unter der Kirche, genannt Ställi, entspringen. Erwähnt die Wasserbriefe von 1564 (August 16) und 1651 (September 8)1564: Erasmus Staimer, Pfarrherr an St. Bartholomäberg, die beiden genannten Kirchenpfleger und drei genannte Geschworene verkaufen mit Hand des Lutz Hauser, Stadtschreibers und derzeit Verwalter zu Bludenz, dem Christian Wachter, auch daselbst gesessen, und Lena, seiner Ehefrau, um 45 Pfund Pfennig zwei Brunnen, die auf einem der Pfarre gehörenden Gut entspringen, genannt Ställi, unter der Kirche gelegen. Die Käufer dürfen dieselbe auf ihre unter dem Ställi gelegene Hofraiti führen und brauchen mit dem Vorbehalt, dass der jeweilige Nutznießer des Ställi, den oberen Brunnen von Mitte März bis Mitte Brachet jährlich für das Gut benützen darf.1651: Vertrag des Pfarrherrn und Geschworenen an St. Bartholomäberg mit Rochus Fritz daselbst, demzufolge dieser und seine Besitznachfolger von den vier Brunnen auf dem Widumgut unter der Kirche, Ställi genannt, von denen zwei schon verkauft sind, die übrigen zwei gegen einen Jahreszins von 10 Schilling Pfennig zum Hof Geiger und Gadollen brauchen darf. Der Vertrag ist im Namen der kirchlichen Obrigkeit von Christian Kraft (Pfarrer und Dekan) in Bürs ratifiziert worden.

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Charter: 408
Date: 11. November 1652
AbstractUlrich Mayer, Peters Sohn, sesshaft zu Tschagguns, stellt den Hofjüngern einen Schuldbrief aus um 10 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung und setzt zum Unterpfand sein eigenes Stückle Gut, zu Tschagguns in Ganzanahl gelegen (Anrainer genannt), und sein eigenes Haus samt dem Ställen, dabei liegt auch noch ein Plätzle Gut, ungefähr in der Größe eines Krautgartens (Anrainer genannt).

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Charter: 409
Date: 9. Juli 1654
AbstractVertrag zwischen den Vorgesetzten und ganzer Gemeinde des Tals Montafon an einem und einigen Einwohnern des Gerichts Jagdberg zum anderen Teil wegen Besteuerung von Maiensäßen, Alpen und Weiden, welche Jagdbergische im Montafon haben. Es handelt sich um genannte Teilsinhaber des Maiensäßes Mattschwitz und der Alpe Golm im Kirchspiel Tschagguns und des Maiensäß- und Alprechtes Unter Gafluna im Kirchspiel Silbertal. Es wird bestimmt, dass die Jagdberger für rückständige Steuern 30 Gulden und für alle Schnitz und Steuern künftig jährlich vier Pfund Pfennig zahlen. Wenn noch andere Güter, Alprechte etc. von den Jagdbergern erworben werden, müssen diese steuern wie andere montafonische Güter.

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Charter: 410
Date: 18. Juli 1655
AbstractHans Adam Salomon, Untervogt und Richter der Stadt Bludenz und der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, sowie die genannten Bevollmächtigten des Tals Montafon bestätigen, von den genannten Bevollmächtigten der Gemeinden zu Steinsberg und Guarda im Unterengadin die von der Nauerschen Kommission anno 1654, 17. September, zuerkannten 200 Gulden erhalten zu haben. Sie erklären sich für alle anfallenden Schnitz und Steuern ein für allemal von Seiten der Gemeinden Steinsberg und Guarda wegen der ihnen im Montafon und Vermunt zugehörigen Alpen, Weiden, Güter oder Bergen bezahlt. Sollten die engadinischen Gemeinden mehr Alpen oder Güter von montafonischen Untertanen erhandeln, sollen diese wie andere Montafoner steuern und schnitzen. Weiter wurde auch bestimmt, dass die Gemeindsleute von Steinsberg und Guarda Hin- und Rückweg haben durch die alten erkauften und gebräuchlichen Wege von Partenen über Sayas gehen Galtür. Sollte es sich ergeben, dass man diese Alpen durch Vieh, das durch die Feldkircherstraße herkommt, besetzen wollte, soll gleichfalls der erforderliche Pass und Repass gestattet werden.

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Charter: 411
Date: 3. April 1656
AbstractDie Gemeinder der ganzen Alpe Itons richten eine neue Alpordnung auf.

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Charter: 412
Date: 15. April 1657
AbstractAndreas Loretz und Katharina Fleischin, seine Ehefrau, sesshaft im Silbertal, stellen der Landschaft im Montafon einen Schuldbrief über 10 Pfund aus und setzen zu Unterpfand ihr eigen Gut und Stall, im Silbertal gelegen, Bascha genannt (Anrainer genannt, grenzt einwärts an die Bleiß oder Brosy Bartolden Kinder Gut).

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Charter: 7636
Date: 10. August 1657
AbstractRochus Fritz, Vorgesetzter des Tals Montafon, Thomas Bitschnau, Brudermeister, Christian Valaster, Anton Mugg, Christian Ganahl, Johann Bitschnau, Bernhard Steiner und Georg Marent, Geschworene, und Christian Fritz, Kirchenpfleger, und Bernhard Ganahl, alle wohnhaft an St. Bartholomäberg, stiften im Namen der Gemeinde ein Frühmessbenefizium mit jährlich 200 Gulden Einkommen, die von der alten St. Anna Stiftung, von der Spend etc. entnommen wurden. Die Zinse muss der Kaplan selbst einfordern. Die Gemeinde hat das Patronatsrecht, sie kann auch die Stiftung wieder auflösen und die Kapitalien dorthin legen, woher sie diese genommen hat. Die Pflichten des Frühmessers und die Zeugen sind angeführt.Die Konfirmation des Bischofs Johannes von Chur ist beigefügt mit Siegel und Unterschrift des Bischofs. Auf Seite 2-3 sind die Bücher verzeichnet, die Luzius Hauser, Pfarrherr an St. Bartholomäberg, der Frühmesse daselbst gestiftet hat.

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Charter: 413
Date: 10. August 1657
AbstractRochus Fritz, Vorgesetzter des Tals Montafon, Thomas Bitschnau, Brudermeister, Christian Vallaster, Antoni Mugg, Christian Ganahl, Johann Bitschnau, Bernhard Staimer und Georg Marend, Geschworene, und Christian Fritz, Kirchenpfleger, und Bernhard Ganahl, alle wohnhaft in Bartholomäberg, stiften im Namen der Gemeinde ein Frühmessbenefizum mit jährlich 200 Gulden Einkommen (von der alten St.-Anna-Stiftung, von der Spend etc. entnommen). Die Zinse muss der Kaplan selbst einfordern. Die Gemeinde hat das Patronatsrecht, sie kann auch die Stiftung wieder auflösen und die Kapitalien dorthin legen, woher sie diese genommen hat (Pflichten des Frühmessers aufgeführt).

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Charter: 414
Date: 15. September 1657
AbstractBischof Johann von Chur gibt den Gemeinden des Tals Montafon die Erlaubnis und volle Gewalt, alle Güter, seien diese nun im Besitz von Einheimischen oder Fremden, Geistlichen oder Weltlichen, mit den pfarrlichen Dienstbarkeiten zu belegen, weil infolge Abwanderung, Verkauf und Gant viele Fremde in Besitz von Montafoner Güter gekommen sind, diese unter dem Hinweis, die Pfarrkirche nicht zu gebrauchen, auch keine pfarrlichen Obliegenheiten leisten wollen und dadurch, wie es der Bischof bei seiner Visitation selber verspürte, die anwesenden Kirchspielsleute gänzlich ausgeschöpft und unerträglich überladen werden.

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Charter: 415
Date: 23. Dezember 1658
AbstractBischof Johann von Chur gibt den Vorgesetzten des Tals Montafon ein Decretum generale, worin er ausspricht, dass jene Geistlichen, so Hof und Güter im Montafon erkaufen, auch weiterhin die einem regierenden Herrn und Landesfürsten von jeher zustehenden Steuern, Schnitz und Anlagen reichen müssen.

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Charter: 416
Date: 22. April 1659
AbstractDompropst, Dekan und Domkapitel zu Chur verleihen den Vorgesetzten und dem ganzen Montafon den gesamten Groß- und Kleinzehenten auf 40 Jahre gegen einen jährlichen Zehent- und Bestandszins von 200 Gulden alle 10 Jahre.

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Charter: 417
Date: 11. November 1660
AbstractBartholme Lechtaler, sesshaft in St. Gallenkirch, und Christina Fielin, seine Hausfrau, stellen den Vorgesetzten, Steurern, Hofjüngern und der Landschaft Montafon einen Schuldbrief über 218 Gulden aus und setzen zum Unterpfand ihr eigen Haus, Hof, Stall, Speicher und Gut, alles in St. Gallenkirch auf Gandt gelegen (Anrainer genannt), und ihr eigen Maiensäß und Wiesen auf Grandaun samt Gemächern und 5 1/2 halbe Kuhweiden daselbst.

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Charter: 418
Date: 18. Juli 1663
AbstractSchiedsspruch zwischen den Gemeindsleuten außerhalb der Litz, die in die Pfarre Schruns gehören, als Kläger und der Gemeinde St. Bartholomäberg als Beklagter wegen der Allmein am Berg. Der Kaufbrief von 1575 um die Allmein und der im Jänner 1597 erteilte Separationsbrief sowie Kirchspiels- und Landsordnung bleiben in Kraft. Ebenso bleibt es hinsichtlich der von den Gemeindeleuten außerhalb der Litz auf die Allmein am Bartholomäberg aufgetriebenen Rosse beim obrigkeitlichen Erkenntnis von 1662 August 12. Die außerhalb der Litz sollen die Allmein gleicherweise und nicht mehr als die vom Bartholomäberg nützen und von Letzteren zu den Allmeinversammlungen beigezogen werden. Weiters werden Bestimmungen getroffen wegen der Rosse, die von denen außerhalb der Litz gegen genannte Verordnungen auf die Allmein geschlagen und deshalb von der Gemeinde am Berg gepfändet werden.

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Charter: 419
Date: 15. Juli 1666
AbstractAuszug aus einem Märzengerichtsprotokoll, betreffend den Streit zwischen den Geschworenen am Bartholomäberg und den Gemeindern in der oberen und unteren Vorna außerhalb des Rotensteins wegen des Bannwalds.

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Charter: 420
Date: 15. November 1666
AbstractBischof Ulrich von Chur ratifiziert und konfirmiert das inserierte Decretum generale des Bischofs Johann von Chur von 1658 Dezember 23, worin er auf Bitten der Vorgesetzten des Tals Montafon erklärt, dass jene Geistlichen, so Hof und Güter in Montafon erkaufen, auch von jeher darauf liegende Steuer, Schnitz und Anlagen reichen müssen.

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Charter: 421
Date: 22. März 1669
AbstractSpruchbrief des Untervogts und Richters Anton Frei in Streitigkeiten zwischen Vandans und Tschagguns einer- und Bartholomäberg (Gantschier) andererseits wegen Wuhrungen und Markstein innerhalb des Roten Steins. (Erwähnt die Entscheidbriefe vom 20. März 1560, 2. Mai 1567 und 23. August1668.)

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Charter: 422
Date: 18. Februar 1672
AbstractRezess zwischen Montafon und Stadt Bludenz wegen der Geburtsurkunden.

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Charter: 423
Date: 28. Februar 1686
AbstractBischof Udalricus von Chur bestätigt und konfirmiert auf Bitten der Pfarrherren und Vorgesetzten die Seelentrost-Bruderschaft, ihre laut apostolischen Bullen verliehenen Ablässe und das Altarprivileg, solange die in den Statuten festgelegten Punkte und Artikel von den Mitgliedern der Bruderschaft streng eingehalten werden.

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Charter: 424
Date: 15. Dezember 1695
AbstractIn Streitigkeiten zwischen der Stadt Bludenz einerseits und der Herrschaft Sonnenberg sowie dem Tal Montafon andererseits wegen der Ausbürger kommt durch die erzfürstlichen Kommissare Franz Anton Troyer, Freiherr von Troyenstein, und Johann Franz, Herr von Coreth, ein gütlicher Vertrag zustande, der in sieben Punkten die jahrelang schwebenden Streitigkeiten beilegt.

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Charter: 426
Date: 24. Dezember 1695
AbstractDer Rat Franz Anton Troyer, Freiherr von Troyenstein, und Johann Franz, Herr von Coreth, Hofkammervizepräsident, errichten als Kommissare eine Erläuterung zum Vertrag bezüglich der Streitigkeiten zwischen Bludenz, Montafon und Sonnenberg wegen Auswechslung der Ausbürger.

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Charter: 425
Date: 24. Dezember 1695
AbstractDer Rat Franz Anton Troyer, Freiherr von Troyenstein, und Johann Franz, Herr von Coreth, Hofkammervizepräsident, errichten als Kommissare eine Erläuterung zum Vertrag bezüglich der Streitigkeiten zwischen Bludenz, Montafon und Sonnenberg wegen Auswechslung der Ausbürger.

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Charter: 427
Date: 22. August 1699
AbstractKaiser Leopold bestätigt die inserierten Vergleiche und Kommissionsverordnungen bezüglich der Streitigkeiten wegen Auswechslung der Ausbürger zwischen Montafon, Bludenz und Sonnenberg von 1695 Dezember 15, Bludenz (siehe Nr. 424), 1695 Dezember 24 (siehe Nr. 425 und 426), 1697 August 3 und 1699 Februar 27.

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Charter: 428
Date: 7. Juni 1743
AbstractBischof Joseph Benedikt beurkundet die Weihe der Kirche in St. Bartholomäberg zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit, der Jungfrau Maria, der Mutter Anna und des Apostels Bartholomäi und die Weihe von vier Altären in dieser Kirche zur Ehre genannter Heiligen und verleiht für dieses und die jährlichen Weihefeste Ablässe.

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Charter: 429
Date: 23. Oktober 1753
AbstractStiftung des Christian Freitag, Pfarrers in Braz, für eine Eremitage auf dem Kalvarienberg zu Schruns (Näheres angeführt).

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Charter: 430
Date: 3. Januar 1769
AbstractMarkenbeschrieb der Güter innerhalb der Roten Steins (Gantschier, Bartholomäberg).

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