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Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10206
Signature: 10206
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24. September 1569
Baumeister, Rat, ganze Gemeinde und Bürgerschaft zu Bludenz einerseits, Dorfvogt und Geschworene zu Bürs im Namen der ganzen Gemeinde und Nachbarschaft andererseits haben vor etlichen Jahren sich vereinbart und zur Herstellung einer Brücke über die Ill und diesbezüglich Folgendes bestimmt:1.      bewilligen die Bludenzer, dass die von Bürs von ihrem äußersten Rain innerhalb der Brücke ein Wuhr zum Teil schräg gegen das Bludenzer Wuhr so weit herausmachen, dass das Wasser unter der Brücke hindurchfließen muß. Sollte das Wasser das fertiggestellte Wuhr künftig irgendwo durchbrechen, so sind die Bürser verhalten, die beschädigte Stelle wiederherzustellen. Gleichfalls sind die Bludenzer verpflichtet, ihr Wuhr im tüchtigen Stand zu erhalten und allfällige Zerstörungen desselben sofort auszubessern.2.      sollen die von Bürs auf ihrer Seite einen starken Anstreb machen, wie dies auch auf der Bludenzer Seitegeschehen ist.3.      sollen beidenteils auf gemeinsame Kosten je ein Schlegelhayen und alle anderen zum Schlagen der Pfeiler und Joche notwendigen Zurüstungen gemacht werden. 4.      Es sind auf gemeinsame Kosten, zwei eichene Joche zu schlagen und gemeinsam zu erhalten, während die Brücke von jedem Teil zur Hälfte herzustellen und zu erhalten ist.5.      Da die Bludenzer den Bürsern gegen die alten Verträge, Briefe und Siegel gütlich gestattet haben, die schrägen und werfenden Wuhre gegen sie zu machen, um das Wasser auf die Bludenzer Seite unter die Brücke zu bringen, haben die Bürser den Bludenzern zur Abwehr des Wassers von ihren Auen und Gütern außerhalb der Stadt erlaubt, ein langes Wuhr zuäußerst an ihrer Wuhr schräg durch die Ill derart anzulegen, dass der äußerste Kopf desselben zwischen den hohen Albern in der Bürser Au vor den Bürser Stein hinausweise und zeige und das Wasser hiedurch gegen die Alvier geworfen werde. 6.      Da nun die Bürser nach Herstellung der Wuhre, Joche etc. vor etlichen Jahren an ihrem Anstreb einen Spitzkasten gar zu weit hineingesetzt haben, wodurch den Bludenzern ihr Wuhr außer der Brücke abgedrückt wurde, so hat der edle und feste Hektor von Ramschwag, Vogt der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, mit seinen Amtleuten Hanns Rudolf, Untervogt, und Lienhart Stoß, Ammann zu Sonnenberg, am unten angesetzten Datum nach Vornahme des Augenscheines erkannt, dass die Bürser gedachten Spitzkasten abnehmen müssen und nicht mehr dorthin setzen dürfen, dass ferner die Bludenzer ihr Wuhr wieder zumachen dürfen, um das Wasser von ihrer Seite abzuleiten. 7.      Wuhrstreitigkeiten sollen künftig immer vor dem jeweiligen Vogt in Bludenz ausgetragen werden.  



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    Das Siegel fehlt zur Hälfte.
     
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