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Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10280
Signature: 10280
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7. November 1648
Erzherzog Ferdinand Karl bestätigt folgenden Vergleich zwischen Priorin und Konvent zu St. Peter, Predigerordens, einerseits und dem Stadtmagistrat zu Bludenz andererseits wegen der schwedischen Brandsteuer, Einquartierung eines Reiters und wegen gemeiner Werke und Atzungen:1. Der Konvent zu St. Peter soll die 116 Gulden, welche der Rat zu Bludenz erhalten, aber nicht genossen hat, dem Letzteren überlassen und dem Ziegler die Rechnung, die er um seinen Ausstand bringen würde, bezahlen.2. Hat der Konvent von seinen Forderungen an die Stände vor dem Arlberg der Stadt Bludenz jährlich 15 Gulden zu überlassen oder, falls die Stände die dem Gotteshaus schuldige Hauptsumme ablösen würden, 300 Gulden davon einzuhändigen. Dabei soll der erste Zins auf Martini 1647 fällig sein. Die Stadt dagegen darf künftig den Konvent (die landesfürstlichen Rechte vorbehalten) nicht mit Kontribution, Einquartierung oder Beiträgen zu öffentlichen Arbeiten, Verbesserung von Wegen usw. beschweren, ausgenommen bei großer Wassergefahr, wo das Kloster mit einem Wagen und einem Paar Ochsen beispringen soll. Bei feindlicher Besatzung oder Brandschatzung hat das Kloster die auf dasselbe entfallende Quote abzuliefern. Die Stadt sieht die von den angelegten 130 Gulden Brandsteuer restierenden 14 Gulden sowie die 7 Gulden, welche der kaiserliche Reiter im Wirtshaus verzehrt, dem Gottes­haus nach und gestattet demselben die Benützung von Wuhr, Weide und Feldatzung.  



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