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Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10317
Signature: 10317
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24. Dezember 1695
Bezüglich der oben erwähnten Auswechslung wurde des Weiteren bestimmt: Da das Tal Montafon zur Beförderung und Erhebung der Auswechslung der Bludenzerischen Ausbürger der Herrschaft Sonnenberg eine ziemliche Zahl seiner Hofjünger überließ, wofür die Sonnenberger den Montafonern eine Gegenleistung zu erbringen sich bereit erklärten, so haben die oben erwähnten zwei Kommissäre die Sache dahin vermittelt, dass 1.      die Herrschaft Sonnenberg für die ihr überlassenen Hofjünger den halben Teil der Steuer per 98 Pfund, welche das Tal Montafon jährlich in das Amt Bludenz zu erlegen hat, auf immer übernehmen müsse. 2.      Ist die Herrschaft schuldig, den Montafonern 1.200 Gulden entweder bar zu entrichten oder vom letztverflossenen Martinstag an mit fünf Prozent zu verzinsen, vorbehaltlich der vierteljährlichen Auf- oder Abkündigung. 3.      Bezüglich Übernahme des Landmiliz-Ausschusses wurde bestimmt, dass die Herrschaft Sonnenberg die den Montafonern abgängigen 17 Mann übernehmen und aus ihrem Ausschuss ersetzen solle, weil das Tal Montafon 27 Hofjünger in die Stadt Bludenz und Herrschaft Sonnenberg überlassen und ihm von der Stadt Bludenz nicht mehr als 10 Ausbürger zukommen. Dabei bleibe es jedoch der Herrschaft vorbehalten, falls sie sich hierin im Vergleich zu andern zu sehr belastet glaubt, dies bei einer etwaigen Generalmusterung vorzubringen und um Gleichhaltung anzusuchen. 4.      In Betreff der Schnitzgelder und Steuern hat man sich dahin geeinigt, dass sowohl jetzt als auch in Zukunft die Güter dort verschnitzt und versteuert werden, wo sie gelegen sind. Diesen Bestimmungen nachzukommen haben das Handgelöbnis geleistet Matheus Mayer, Amtlandammann der Herrschaft Sonnenberg, Mathias Leu, Landschreiber daselbst, und als Abgeordnete des Tales Montafon Johann Ulrich Marent, alter Vorgesetzter daselbst, sowie Johann Jakob Battlogg.  
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