Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8005
Signature: 8005
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15. November 1434
Vor Jos Hundpiss, Bürgermeister zu Ravensburg, und seinen Beisitzern setzen die streitenden Parteien Hans Ulrich von Ems und Eberhard von Ramschwag (vgl. das Regest vom 21. Juni 1434) an diesem schon zum dritten Mal festgesetzten "Tage", ihre Beschwerde in nachstehender Weise auseinander: Hans Ulrich von Ems lässt durch seinen "Reder" (Fürsprech) Hans Haider, Landschreiber, vom Schiedsgericht die Briefe und Bullen, welche in des Letzteren Gewahrsam gelegt worden waren, zurückfordern, da er sie nun benützen könnte. Dagegen legt Eberhard von Ramschwag durch Jakob Schellang, Bürger von Ravensburg, als "Reder" Verwahrung ein, da bei der zweiten Tagsatzung bestimmt worden sei, wenn die Briefe und Bullen von Rom bis heute nicht kämen, sollen sie für Hans Ulrich von Ems von keinem Nutzen, für ihn und seine Frau von keinem Schaden sein; die Briefe wären dem Schiedsgericht einzuhändigen, die Lade, in welche sie gelegt würden, sei von Hans Ulrich von Ems zu verpetschaften, und darin sollen sie bis zum Austrag der Streitsache bleiben. Hans Ulrich von Ems entgegnet hierauf, er wisse von ersterer Bedingung wohl und sie sei auch erfüllt worden; dass aber die Briefe bis zum Austrag der Sache in Verwahrung liegen sollten, davon sei ihm nichts bekannt, und er verlange daher deren Herausgabe. Dagegen fordert Eberhard von Ramschwag, dass ihm diese verweigert werde. Das Schiedsgericht hält nach Beratung in dieser Frage Bedenkzeit bis auf einen neu anzusetzenden Rechtstag für nötig, bis zu welchem die Briefe und Bullen bei ihm hinterlegt bleiben sollen. Eberhard von Ramschwag ersucht, dass jetzt doch etliche Punkte zwischen ihm und seinem Gegner, die schon bei der ersten Tagsatzung zum Austrag hätten kommen sollen, erledigt würden. Hiemit erklärt sich Hans Ulrich von Ems einverstanden, da es ihm nur lieb sein könne, wenn die Angelegenheit schnellstens beendet würde. Da aber die Schiedsleute dünkte, dass ein Stück am anderen hänge, und die Punkte nicht wohl getrennt werden könnten, wird bestimmt, das alles auf der nächsten Tagsatzung entschieden werden solle, womit sich die Parteien zufrieden geben müssen. Current repository:
Rgft Hohenems
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Material: Pergament
Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8005, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8005/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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