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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8042
Signature: 8042
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4. Oktober 1440
Vor Graf Johann von Sulz, Hofrichter König Friedrichs zu Rottweil an offener, freier Königsstraße, klagt der Bote Hans Ulrichs von Ems, Leonhardus Zelber, Unterschreiber des genannten Gerichts, dass Rat und Bürger von St. Gallen den Eberhard von Ramschwag, welcher vom Hofgericht als offener Ächter eingeschrieben sei, bei sich aufgenommen hätten, und fordert die Ächtung auch der Bürger von St. Gallen. Die Botschaft der Letzteren weist aber einen Freiheitsbrief vor, nach welchem sie offene Ächter aufnehmen dürfen. Es wird ihnen jedoch entgegnet, dass dieser Brief von König Friedrich nicht bestätigt sei. Darauf erwidern die von St. Gallen: Es sei bekannt, dass der König mit Bestätigung der Freiheiten bis zur Herkunft ins Land zögere; man solle ihnen eine Frist zur Erlangung der Bestätigung geben. Diese wird ihnen vom Gericht erteilt; zugleich sollten sie aber doch über Ansuchen des von Ems den Eberhard von Ramschwag zu St. Gallen gerichtlich belangen lassen.  



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    Vidimus des Brun von Tettikoven, Stadtammann zu Konstanz, von Gewalt Bischof Heinrichs daselbst, erteilt 1441 am Mittwoch vor Sonntag Oculi in der Fasten (15. März). Orig. VLA Urk. Nr. 090.
     
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