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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8063
Signature: 8063
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13. September 1447, Bludenz
Der Landrichter Hans von Hofen fertig ein Vidimus eines Spruchbriefs Herzog Sigmunds vom 24. August 1447 an, welcher mit seinen Räten durch Anlassbrief (vom 9. Dezember 1446) in den Streitigkeiten zwischen Hans Ulrich von Ems dem Älteren, Pfleger zu Landeck, einerseits und Klara, geborene von Ems, Eberhards von Ramschwag Witwe, andererseits um die Entscheidung angegangen ist. Er fällte nach Anhörung beider Parteien folgenden Spruch: 1. Alle Feindschaft zwischen beiden Parteien und ihrem Anhang soll ein Ende haben. 2. Hans Ulrich von Ems gibt seinen Willen dazu, dass Frau Klara und wer mit ihr in Acht und Bann gekommen ist, aus denselben getan werde. 3. Er soll in Besitzung der Güter, Nutzen und Gülten, die er erlangt und mit Gerichtsbriefen behauptet hat, gesetzt werden. 4. Wenn sich die Parteien nicht sonst einigen, so ist über Urteil des Herzogs dem Hans Ulrich auch alles Versetzte und Verkaufte zurückzuerstatten. 5. Er soll auch in Nutz und Gewähr aller Gülten gesetzt werden, die ihm durch Rechtsspruch zu Graz vor Hans von Stubenberg, welchen sein Vetter, der römische König, als Richter bestellt hat, zuerkannt wurden; wenn jedoch Frau Klara irgendeine Forderung an Hans Ulrich zu haben glaube, so soll sie dieselbe vor dem Landesfürsten anbringen. 6. Bezüglich der beiderseitigen Schäden endlich hat es auch bei des Herzogs Entscheidung zu bleiben.  

orig.Vidimus
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Rgft Hohenems

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    • Bludenz
       
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