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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8501
Signature: 8501
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1. Februar 1547
Urteilsbrief des Konrad Hämmerle, der Herrschaft von Ems Ammann im freien Reichshof Lustenau: Zwischen Ulrich Wider, "Ferchen am oberen Fahr", und den Gemeinden Widnau und Diepoldsau waren Streitigkeiten wegen der Überfuhr entstanden. Ulrich Wider, vertreten durch seinen Fürsprech Ulrich Hollenstein, klagte, dass die Bewohner gedachter Gemeinden ihn in seinem Lohn verkürzten. Die Vertreter der Gemeinden Hans Hensel, Hermann Fehr, Ulrich Gügger, Hans Schonwalder antworteten durch ihren Fürsprech Ulrich Gesser, bisher habe jedes Haus jährlich 18 Pfennig gegeben und dann habe sie der "Ferche" ruhig gelassen. Das Endurteil ging dahin, das jedes Haus zu Martini dem "Ferchen" ein Viertel Vesen Lindauer Maß jährlich zu reichen habe oder den Preis dafür in Geld. Die Widnauer und Diepoldsauer sollen niemanden gegen Lohn überführen, wohl aber mögen sie mit ihren Pferden und Wägen überfahren; auch soll sie der "Ferche" um denselben Lohn wie die Lustenauer und andere Hofleute überführen.  



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