Fond: Hohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 5163
Date: 6. Dezember 1543
Abstract: Martin Müller, Hofmann zu Lustenau, verkauft Heinrich Blum, Ulrich Hollenstein und Hans Grabher, derzeit Pfarrer und Pfleger des St. Peters Gotteshauses zu Lustenau, um 12 Pfund Pfennig einen ablösbaren Martinizins von 12 Schilling Pfennig ab seinem Teil im Stenckmahd, stößt zu zwei Seiten an Grindel, an Hans Müllers und Michael Oberhausers Güter, belastet mit 10 Pfennig an die Frühmesse.
Charter: 5164
Date: 5. Februar 1544
Abstract: Hans Hämmerle zu Lustenau verkauft Heinrich Blum, Ulrich Hollenstein und Hans Grabher, derzeit Pfarrer und Pfleger des St. Peters Gotteshauses zu Lustenau, um 25 Pfund Pfennig einen ablösbaren Martinizins von einem Pfund 5 Schilling Pfennig ab dem oberen Halbteil in Benstsbünt, an das Rietli, an Simon Grabhers Erben Gut und an Christian Jägers Gut stoßend, ferner vom vierten Teil eines Mannsmahds uf "Hattenwys" in Wechsel mit den Hägen, stößt an der Herren von Ems Gut, an die Amel und an die "Amptwys".
Charter: 5165
Date: 6. März 1544
Abstract: Ulrich Hollenstein, zu Lustenau "im fryen Richs Hoff" gesessen, verkauft Heinrich Blum, Ulrich Hollenstein und Hans Grabher, derzeit Pfarrer und Pfleger von St. Peters Kirchen zu Lustenau, um 20 Pfund Pfennig einen ablösbaren Martinizins von einem Pfund Pfennig ab seinen eigenen Gütern, seinem Teil der Englerin, an Konrad Gasser, an Winkl und Jos Hollensteins Erben stoßend, belastet mit 6 Kreuzern Jahrzeit und 3 Vierling Kernen Hofzins, ferner ab Pfefferlis Acker, an des Lumpen Acker, Jos Alges, Wolf Hofers und anderes Eigengut stoßend, belastet mit einem Pfund Pfennig nach Lindau und 2 Viertel Haber Hofzins auf St. Andreastag.
Charter: 8496
Date: 6. November 1544
Abstract: Vergleichsbrief über den Mäderer Zehnten, ausgestellt von Heinrich Vögele, Landammann zu Rankweil, als er von Gnaden und Befehl des römischen Königs Ferdinand, König zu Ungarn und Böhmen, Infanten von Spanien, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Grafen zu Tirol etc., in Sulz öffentlich zu Gericht saß. Hans von Ems zu Hohenems und sein Sohn Christoph sowie Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, klagten durch ihren Fürsprech Jos Maier von Röthis, dass sie in der Herrschaft Feldkirch den Mäderer Zehenten besäßen an Weizen, Rauhkorn, Fenchel, Heu, Werg, Obst und Reben von etlichen Insassen zu Neuburg, Mäder, Altach und Gözis, jedoch hätten einige Pflichtige in den letzten Jahren sich ihrer Pflichtigkeit entzogen, namentlich Albrecht Kopf, Valentin Stark, Jacob Juker, Greta Juker, Ulrich Kreuter und Hans Madlener. Obiger Landammann sowie der Landrichter zu Rankweil, Hans Melchior von Hörningen, und Ruprecht Gabelkofer, Hofschreiber zu Feldkirch, legten die Sache nun gütlich dahin bei, dass die Herrn von Ems den verfallenen Zehnten nachließen, die Pflichtigen aber gelobten, in Zukunft ihrer Zehentpflicht nachzukommen. Auch mussten sie die Kosten, im Ganzen 8 Pfund 5 Schilling 6 Pfennig, zahlen. Bürge war Algast Rinderer.
Charter: 8497
Date: 11. November 1544
Abstract: Jörg Franz zu Dornbirn im Oberdorf verkauft an Junker Hans von Ems zu der Hohenems als Stifter und Verwalter der Pfründe der Kapelle zu Oberdorf ein Pfund 2 Schilling Martinizins aus 22 Pfund Pfennig Landeswährung, welche auf sein Haus samt Hofstatt, Stadel und so weiter und 3 Kammern Rebwachs, gleich daran gelegen in Oberdorf, versichert werden. Nachbarn sind oben der verstorbene Ammann Stöfli, vorne die Gasse, unten und hinten Bartholomä Rhombergs Reben.
Charter: 8500
Date: 10. Juli 1545
Abstract: Balthasar von Ramschwag als Vormund und Vogt der Kinder des verstorbenen Ritters Wolf Dietrichs von Ems, nämlich Hannibal, Marx und Gabriel, ferner Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vögte zu Gutenberg, Bludenz und Sonnenberg, für sich selbst und in Vollmacht Jörg Sigmunds von Ems zu der Hohenems, Domherrn zu Konstanz und Basel, senden dem König Ferdinand eine Reihe Höfe auf und bitten, er möge damit Frau Klara von Ems geborene von Medici, Witwe Wolf Dietrichs von Ems, belehnen, da sie ihr dieselben für ihre Forderungen an Heiratsgut, Widerlage und Morgengabe eingeräumt hätten. Diese Güter sind ein Hof zu Schwarzach, in der Herrschaft Feldkirch, ferner in der Herrschaft Bregenz Güter und Höfe zu Hinter- und Vorder-Schruntolfs, zu Reutin, zum Heimen, zu Opfenbach, das Junzengut, zu Ruhlands, zu Gerolds, zu Beuren, Unter den Linden, die Mühle zu Nünzenbruck, zu Momochen, zu Hübsch-Heinzen.
Charter: 5166
Date: 12. Januar 1546
Abstract: Franz Moosmann zu Ems im Schwefel und seine Ehefrau Margaretha verkaufen dem Merk Sittich von Ems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, und Balthasar von Ramschwag, Vogt zu Gutenberg, als Vormündern der Erben des verstorbenen Wolf Dietrich von Ems um 40 Pfund Pfennig einen in den Vorhof gen Ems zu entrichtenden ablösbaren Martinizins von 2 Pfund Pfennig ab ihrer eigenen Badstuben zu Ems im Schwebel und ab ihrem eigenen Stuck Gut an der Hofstat, auch zu Ems gelegen, an Leonhard Walsers, Adam Wetzels Erben Gut, "aufwärts an das springendt riß", abwärts an Hans Maiers Gut stoßend.
Charter: 8504
Date: 1547
Abstract: Fragment einer Urkunde, welche von 2.000 Gulden Widerlage handelt, die Christoph von Ems, Sohn des Hans von Ems, seiner Gemahlin Martha von Ems geborene von Freiberg verschrieben hatte. Dafür werden ihr eine Reihe Güter zum Pfand gegeben.
Charter: 8501
Date: 1. Februar 1547
Abstract: Urteilsbrief des Konrad Hämmerle, der Herrschaft von Ems Ammann im freien Reichshof Lustenau: Zwischen Ulrich Wider, "Ferchen am oberen Fahr", und den Gemeinden Widnau und Diepoldsau waren Streitigkeiten wegen der Überfuhr entstanden. Ulrich Wider, vertreten durch seinen Fürsprech Ulrich Hollenstein, klagte, dass die Bewohner gedachter Gemeinden ihn in seinem Lohn verkürzten. Die Vertreter der Gemeinden Hans Hensel, Hermann Fehr, Ulrich Gügger, Hans Schonwalder antworteten durch ihren Fürsprech Ulrich Gesser, bisher habe jedes Haus jährlich 18 Pfennig gegeben und dann habe sie der "Ferche" ruhig gelassen. Das Endurteil ging dahin, das jedes Haus zu Martini dem "Ferchen" ein Viertel Vesen Lindauer Maß jährlich zu reichen habe oder den Preis dafür in Geld. Die Widnauer und Diepoldsauer sollen niemanden gegen Lohn überführen, wohl aber mögen sie mit ihren Pferden und Wägen überfahren; auch soll sie der "Ferche" um denselben Lohn wie die Lustenauer und andere Hofleute überführen.
Charter: 8502
Date: 7. Februar 1547
Abstract: Revers des Hans Fußenegger, Sohn des Michael Fußenegger zu Dornbirn, gegen Junker Hans von Ems zu der Hohenems wegen Leibeigenschaft. Junker Hans von Ems hatte ihn der Leibeigenschaft entlassen, damit er sich in Lindau ansässig machen könne. Hans Fußenegger verspricht nun, dass er, wenn er sich je an einem anderen Orte niederlassen sollte, wieder in die Leibeigenschaft zurückkehren werde.
Charter: 8503
Date: 9. Juni 1547
Abstract: Urfehdebrief des Hans Müller von Lustenau: Derselbe war im Mai 1546 mit seinem Schwestersohn Klaus Hämmerle über Bingen heraufgegangen, um in Brändlins Wiese zu zäunen. Am bösen Graben fanden sie zwei gut verschlossene "Reytpulg", die sie auftrennten und in denen sie einen Sack Geld, lauter B... enthaltend, zwei schwarze Barette und Lebzelten fanden. Diese teilten sie, und die Lebzelten verzehrten sie miteinander. Was sonst drinnen war, warfen sie in den Graben beim Paulus Bild, wo sie nach seiner Anzeige einige Tage später gefunden wurden. Nach einigen Tagen kam Haug Mörlin gegen Lustenau, gab bekannt, dass die zwei Pulgen sein Schwager Hartmann Pappus verloren habe, und ließ den Verlust verkünden. Obgleich nun Hans Müller den Eigentümer kannte, so behielt er doch den Fund und wurde daher gefänglich eingezogen. Auf mehrfache Fürbitte, namentlich auch der Frau Klara von Ems geborene von Medici, begnadigten ihn die Herren von Ems statt ihn nach Malefizrecht an Leib und Leben zu strafen, und zwar unter folgenden Bedingnissen: 1) Er musste Urfehde schwören. 2) Er und Klaus Hämmerle zahlen alle Kosten. 3) Er verspricht, in Zukunft redlich zu leben. 4) Er besucht kein Wirtshaus im Hof Lustenau und in der Herrschaft Ems und trägt weder Wehr noch Waffen mit Ausnahme eines abgebrochenen Brotmessers, solange ihn die Herrschaft dieser Verpflichtung nicht ledig spricht. 5) Sollte er je eine Forderung an die Herren von Ems oder ihre Diener und Untertanen haben, so wird er dieselbe nur dem Gericht, in dem sie sitzen, und vor keinem fremden Gericht geltend machen, ohne Appellation. 6) Er zahlt mit Hämmerle 21 Gulden Strafgeld. Bürgen sind Ulrich Zoller, Ulrich Hollenstein, Peter und Hans Grabher, Hans Keller, Mathias Hämmerle und Klaus Benzer.
Charter: 8505
Date: 29. Februar 1548
Abstract: Heine Neff, sesshaft zu Widnau im freien Reichshof Lustenau verkauft an Junker Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, und an Junker Balthasar von Ramschwag, Vogt auf Gutenberg, als Vogt der Kinder des verstorbenen Ritters Wolf Dietrich von Ems anderthalb Gulden und fünf Böhmische guter Landeswährung jährlichen Martinizinses und Guldengeldes aus folgenden Gütern, nämlich aus einem Teil in Ferren Bünt zu Widnau - stößt an Ulrich Neffs Bruder, an Senz Hassler von Balgach, an Rudi Kings Erben und an Konrad Kurrers und Hermann Fehrs Güter und gab vormals ungefähr 2 Schilling Pfennig nach Grimmenstein, war sonst aber frei ledig - ; ferner aus einem Teil in der Hofstatt zur Ach im Lustenauer Gericht mitsamt dem Stadel - stößt an Ulich Neff, an des Verkäufers eigene Güter und an Richlen Bünt und war früher frei ledig. Der Kaufschilling mit 35 Gulden ist richtig bezahlt. Der Zins ist unweigerlich zu entrichten, und zwar ohne Rücksicht auf Krieg, Hagel, Reif, Misswachs, Acht und Bann und alle anderen Unfälle. Die Lösung ist vorbehalten.
Charter: 5167
Date: 4. Februar 1549
Abstract: Hans Gropper, Bürger zu Bregenz, verleiht um 33 Gulden dem Jörg Tanner und seiner Ehefrau Christina Schnellin zu Wolfurt auf Lebenszeit sein eigenes Haus, Hofstatt und halben Baumgarten zu Wolfurt (stößt unter anderem an Pfefferlis Anna Gut) mit Vorbehalt des anderen halben Baumgartens, des halben Stadels und des hinteren Gadens am Haus mit einer Reihe von besonderen Mitvertragsbestimmungen für den Fall des Krieges und der Pest.
Charter: 8506
Date: 26. Februar 1549
Abstract: Vertrag zwischen Hans von Ems zu der Hohenems, königlicher Majestät Diener, einerseits, und Balthasar von Ramschwag, Vogt zu Gutenberg, als Vogt und Vormund der hinterlassenen Kinder Wolf Dietrichs von Ems zu der Hohenems und Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, für sich selbst andererseits. Es waren zwischen ihnen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten entstanden wegen Abteilung des Schlosses Hohenems und des Vorhofes, Abräumung etlicher Plätze in demselben als des Hundestalls, einer Scheiterlege, eines Gangs zu einem heimlichen Gemach und so weiter, ferner wegen einer Pfandschaft des halben Teils des Zehentens zu Dornbirn, dessen andere Hälfte Hans von Ems inne hatte, und wegen einiger Güter und Weingärten im Rheintal, welche zu derselben Pfandschaft gehören, da Hans von Ems glaubte, auf diese Pfandschaft ein Wiederlösungsrecht zu haben; endlich noch wegen Nutzungen aus diesem Zehenten, alten Schuldverschreibungen, Kosten, Schaden und so weiter. Hierüber war bereits am 19. Juni 1548 durch Hans Werner von Raitenau, Pfleger zu Neuburg, und Wolfgang Kanz, Amtmann zu Bregenz, ein Vergleich vorgeschlagen worden, den aber beide Parteien nicht annahmen. Mittlerweile ist gedachter Herr Hans Werner von Raitenau gestorben. An seiner Statt wurde nun Hans Jakob Humpis von Waltrams, Vogt zu Markdorf, als Schiedsrichter erwählt, welcher im Verein mit obgedachtem Wolfgang Kanz folgenden Vergleich zu Stande brachte: 1) Die Erben Wolf Dietrichs von Ems und Merk Sittich von Ems sollen von dem erwähnten streitigen Zehenten noch ein Viertel an Hans von Ems abtreten, so dass denselben drei Viertel desselben, Ersterer jedoch nur ein Viertel desselben zukommt; dagegen erhalten Erstere den alleinigen, ausschließlichen Besitz aller zu der Pfandschaft gehörigen Güter und Weinberge im Rheintal. 2) Sollte jedoch die männliche Nachkommenschaft des Hans von Ems aussterben, so fällt dieses Viertel des Zehenten wieder an Wolf Dietrichs Erben und Merk Sittich oder deren Erben, jedoch erhalten dann die Erben des Hans von Ems 500 Pfund Heller. 3) Dieser halbe Teil des Zehenten war von den Vorfahren des Hans von Ems an die Vorfahren der anderen Partei um 1.000 Pfund Heller versetzt worden; es hätte daher Herr Hans von Ems jetzt 500 Pfund hinauszahlen sollen, dieselben werden ihm aber erlassen als Entschädigung für Kosten, entzogene Früchte und so weiter. 4) Wegen der Abteilung des Schlosses Hohenems und so weiter sollen die alten vorhandenen Abschiede und Verträge in Geltung bleiben. 5) Alte Schuldverschreibungen, welche die Parteien besitzen und die ihnen gegenseitig schädlich sein könnten, sollen ungültig sein und an die Schiedsrichter zur Vernichtung ausgeliefert werden. 6) Dagegen sollen Briefe und Urkunden, die der einen Partei anderweitig von Nutzen sein können, gegenseitig ausgewechselt werden.
Charter: 8508
Date: 11. November 1549
Abstract: Adrian Fußenegger im Niederdorf zu Dornbirn verkauft an den Junker Hans von Ems als Stifter und Verwalter der Kapellenpfründe zu Oberdorf ein Pfund Pfennig jährlichen Martinizinses aus 20 Pfund Pfennig, die er bar und richtig erhalten hat. Pfand sind des Verkäufers Reben am Rhomberg, welche oben an Ulrich Thurnher, unten an Andreas Mötzs Erben und zu zwei Seiten an Ulrich Hefel stoßen; ferner ein Stück Rebwachs daselbst, stößt oben an Hans Hubers Reben, dann an Andreas Mötzs Erben, unten an Ulrich Thurnher und endlich an Ulrich Hefel. Rücklösung bleibt vorbehalten.
Charter: 8510
Date: 4. Dezember 1549
Abstract: Gerichtsbrief des Heinrich Zender, des Rats zu Zug, der acht Orte der Eidgenossenschaft Landvogt zu Rheineck im ganzen Rheintal, mit seinen Beisitzern Wilhelm Blarer von Wartensee, Vogt zu Rosenburg, Sebastian Kuhn, Altstadtammann zu Rheineck, und Vinzenz Hasler, Hofammann zu Balgach. Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, samt seinen Mithaften und Kaspar Ruck, sesshaft zu Buchholz, als Vertreter seiner Schwiegermutter, klagten wider die Gemeinde Widnau und Diepoldsau, weil deren Bewohner wider das Verbot in der Dickenau Holz gefällt hatten. Dieselben versprachen wohl hiefür zu Jakobi 40 Gulden Strafe zu zahlen, als sie aber gemahnt wurden, hielten sie eine heimliche Gemeinde, was wider das Hofbuch von Lustenau verstößt, welches das Halten solcher heimlichen Gemeinden bei 5 Pfund Strafe verbietet. Darüber wurden nun mehrere erfolglose Gerichtstage gehalten und so weiter. Der Spruch lautete: 1) Die von Widnau und Diepoldsau haben 47 Gulden Strafe nach Ems zu entrichten. 2) Die Kosten, welche die drei Rechtstage in Lustenau verursacht hatten, haben sie ebenfalls zu tragen. 3) Auch für die Kosten des heutigen Gerichtstages in Au haben sie aufzukommen. 4) Dieser gütliche Spruch soll keiner Partei oder Obrigkeit zum Präjudiz sein.
Charter: 8511
Date: 13. Januar 1550
Abstract: Wilhelm Schönwalder, Hofmann und sesshaft im freien Reichshof Lustenau, verkauft an Hans Sattler zu Altstätten einen Gulden jährlichen Martinizins aus 20 Gulden Hauptgut, die er richtig erhalten hat. Zinsbar wird sein Acker, im Schlat genannt; derselbe stößt an zwei Orten an Leonhard Klien, dann an den Gucker und an seine eigenen Güter. Die Rücklösung wird vorbehalten und kann zu Johanni im Sommer stattfinden.
Charter: 8512
Date: 30. Januar 1551
Abstract: Balthasar Frech von Klaus, Vogt der Elisabeth Langenauer, des verstorbenen Hans Langenauers von Klaus Tochter, und Kaspar Kathan von Weiler, Vogt der Trina Langenauer, des verstorbenen Konrad Langenauers von Klaus Tochter, verkaufen durch die Hand des Veit Beck, Landammanns zu Rankweil, an Georg Lorenz von Weiler, Vogt zu Feldkirch, Hans Wilhelm von Weiler, Pfleger zu Rattenberg, und Eberhard von Weiler zu der Altenburg, Gebrüder, ihrer Vogttöchter eigenes Haus samt Stadel und Zugehör, welches auf der Käufer eigenem Grund und Boden steht. Kaufschilling ist 32 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung, der bereits gezahlt ist.
Charter: 8513
Date: 2. Februar 1551
Abstract: Philipp von Landau zu Lauterach belehnt den Eglof Waibel zu Ems mit einem Gut zu Ems, genannt des Maiers Baumgart, wie das dessen Vater Jos Waibel auch bestandweise innehatte, auf Lebenszeit. Das Gut stößt an die Landstraße, dann an Herrn Merk Sittichs von Ems Gut, genannt Kinigberg, ferner an desselben Gut, das er von dem von Altmannshofen erkauft hat, endlich an der Pfründ von Ems Weingarten. Ferner belehnt er denselben mit zwei Mannsmahd Heuwachs, unter dem Schwefel gelegen an der Ach. An das Holz aber, das sein Vater auch innehatte, soll gedachter Eglof Waibel kein Anrecht haben; auch behält sich der Lehensherr die Straße zwischen Holz und Baumgarten vor. Dafür hat Waibel 12 Gulden gegeben und hat jährlich zu Martini 2 Pfund Pfennig und 2 Schilling Zins zu entrichten.
Charter: 5168
Date: 2. Februar 1551
Abstract: Hans Trautson, Freiherr zu Sprechenstein und Schrofenstein, Erbmarschall der fürstlichen Grafschaft Tirol, oberster Hofmarschall und Hauptmann zu Rovereit (Rovereto) stellt dem Merk Sittich von Ems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, der ihm gegenüber, dem Hauptmann Hans Schnabel von Schönstein, um 6.000 Gulden Hauptgut und 300 Gulden Zins Bürgschaft übernommen hat, einen Schadlosbrief aus und stellt ihm zum Unterpfand seine jährlichen Einkünfte im Gericht Steinach bei Innsbruck.
Charter: 8514
Date: 6. Mai 1551
Abstract: Revers des Jörg Rüf, Bürgers zu Bregenz, den Hans von Ems zu der Hohenems aus der Leibeigenschaft entlassen hatte, in die Leibeigenschaft zurückkehren, wenn er sich wieder in Dornbirn niederlassen sollte.
Charter: 5169
Date: 14. Oktober 1551
Abstract: Zweite Ausfertigung des Legbriefes Merk Sittichs von Ems über eine ihm zur Verwahrung übergebene, an Sigmund von Hohenlandenberg ausgestellte Pfandschaftsurkunde um Neuburg am Rhein, ausgestellt in Innsbruck am 25. Mai 1550.
Charter: 5170
Date: 14. Oktober 1551
Abstract: Merk Sittich von Ems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, stellt den Vögten und Vormündern des Hans Ulrich von Schlandersberg, Sohn des verstorbenen Ulrich von Schlandersberg, Hans von Ems und Balthasar von Ramschwag, Vogt zu Gutenberg, die für ihren Vogtsohn bei Sigmund von Hohenlandenberg, Vogt zu Neuburg am Rhein, eine Hauptzinsverschreibung von 5.250 Gulden Hauptgut um 260 Gulden Zins (200 dritthalben und 60 Gulden) liegen haben, wofür dieser ihnen seinen in Innsbruck am 25. Mai 1550 ausgestellten Pfandschaftsbrief um Neuburg im Betrag von 10.450 Gulden zum Unterpfand gesetzt hat, einen Legbrief über die bei ihm auf Schloss Hohenems hinterlegte hohenlandenbergische Pfandschaftsurkunde aus.Er hat die Urkunde in das ihm von seinem Vetter Hans von Ems zur Verwahrung seiner Habe verliehene Gewölbe in dem diesem zustehenden Teil der Festung Hohenems in Verwahrung genommen.
Charter: 8515
Date: 3. März 1552
Abstract: Kaspar Längle von Dornbirn verkauft an die Pfründe der Frühmesse in Dornbirn 33 Schilling Pfennig Konstanzer Münze Landeswährung jährlichen Martinizinses für 33 Pfund Pfennig, welche ihm der jetzige Frühmesser Herr Alexius Franz bar und richtig gezahlt hat. Das zinsbare Gut ist sein eigener Weingarten und der ganze Infang in der Kehlen; derselbe grenzt oben an die Landstraße, dann an Bollin Schelling, unten an die Mähder und viertens an Thoman Rümmeles Gut. Auf diesem Gut ruhen noch 10 Schilling Pfennig jährlichen Jahrzeitgeldes nach Dornbirn. Rückkauf ganz oder je zu einem Drittel wird vorbehalten.
Charter: 5171
Date: 5. Mai 1553
Abstract: Michael Gretler, Bürger zu Bregenz, der mit seinen Kindern von Junker Hans von Ems aus der Leibeigenschaft entlassen worden ist, verspricht, diese Leibeigenschaft wieder anzuerkennen, falls er oder eines seiner Kinder neuerdings sich in Dornbirn haushaltlich niederlassen würde. Sie dürfen dann aber ohne neuen Ledigzählungsbrief wieder abziehen.
Charter: 5172
Date: 7. August 1553
Abstract: Hans Jakob Vogt von Sommerau zu Prasberg stellt seinem Vetter Hans von Ems, der mit seinen anderen Vettern und Schwägern Hans Kaspar von Klingenberg, Hans Rudolf von Enzberg zu Mühlhein und Wilhelm von Willenbach, Vogt von Neuburg am Rhein, für seinen beim Stift Augsburg zum Domherrn aufgenommenen Sohn Hans Heinrich, Vogt von Sommerau, Bürgschaft übernommen hatte, einen Schadlosbrief aus.
Charter: 8516
Date: 30. Juli 1554
Abstract: Georg Zoller, Hofmann zu Lustenau, verkauft an Herrn Merk Sittich von der Hohenems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, 15 Böhmisch jährlichen Martinizinses und Pfenniggeldes für 15 Gulden Landswährung und Münze, die er bereits erhalten hat. Unterpfand ist des Zollers eigenes Haus samt Stadel zu Lustenau, welches allenthalben an die freie Reichsgemeinde stößt. Wiederlösung ist vorbehalten, sei es ganz, sei es zu je 5 Gulden für je 5 Böhmisch Zins; abgelöst muss jedoch vor St. Johannes des Täufers Tag werden.
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