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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8510
Signature: 8510
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4. Dezember 1549, Au
Gerichtsbrief des Heinrich Zender, des Rats zu Zug, der acht Orte der Eidgenossenschaft Landvogt zu Rheineck im ganzen Rheintal, mit seinen Beisitzern Wilhelm Blarer von Wartensee, Vogt zu Rosenburg, Sebastian Kuhn, Altstadtammann zu Rheineck, und Vinzenz Hasler, Hofammann zu Balgach. Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, samt seinen Mithaften und Kaspar Ruck, sesshaft zu Buchholz, als Vertreter seiner Schwiegermutter, klagten wider die Gemeinde Widnau und Diepoldsau, weil deren Bewohner wider das Verbot in der Dickenau Holz gefällt hatten. Dieselben versprachen wohl hiefür zu Jakobi 40 Gulden Strafe zu zahlen, als sie aber gemahnt wurden, hielten sie eine heimliche Gemeinde, was wider das Hofbuch von Lustenau verstößt, welches das Halten solcher heimlichen Gemeinden bei 5 Pfund Strafe verbietet. Darüber wurden nun mehrere erfolglose Gerichtstage gehalten und so weiter. Der Spruch lautete: 1) Die von Widnau und Diepoldsau haben 47 Gulden Strafe nach Ems zu entrichten. 2) Die Kosten, welche die drei Rechtstage in Lustenau verursacht hatten, haben sie ebenfalls zu tragen. 3) Auch für die Kosten des heutigen Gerichtstages in Au haben sie aufzukommen. 4) Dieser gütliche Spruch soll keiner Partei oder Obrigkeit zum Präjudiz sein.  



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