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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8525
Signature: 8525
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30. Mai 1556
Gütlicher Spruch zwischen der Witwe und Kinder Hans Wilhelms von Weiler zu der Altenburg und Lutz Ludescher ab der Klaus wegen eines Marksteines zwischen den beiderseitigen Weingärten am Sattelberg. Besagter Ludescher glaubte nämlich, der Markstein am von Weilerschen Weingarten am Rauenstein sei zu weit in seinen Grund gesetzt. Zur Beilegung des Streites begaben sich auf beiderseitiges Ansuchen Wolfgang von Altmannshausen und Christoph Kranzegger, Hofschreiber der Herrschaft Feldkirch, mit den Parteien und den Dienern der Frau von Weiler, nämlich Peter Eisuliner und Christian von Sattelberg an Ort und Stelle zum Augenschein. Daselbst wurde vereinbart, dass der Markstein bis unter den Schrofen gesetzt werden solle, dagegen sollen Ludescher und seine Erben verbunden sein, den Hag unter dem Felsen auszureuten und nicht mehr aufkommen zu lassen, damit er den Weingärten nicht schaden könne. Ferner soll Lutz Ludescher auch den Hag ob dem Felsen bis an das Riss und dem Riss nach bis an den Tschütsch auf der von Weiler Boden ebenfalls nicht aufkommen lassen. Die Diener der von Weiler begehren hierüber eine besiegelte Urkunde, die ihnen erteilt wird.  



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