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FondHohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8516
Date: 30. Juli 1554
AbstractGeorg Zoller, Hofmann zu Lustenau, verkauft an Herrn Merk Sittich von der Hohenems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, 15 Böhmisch jährlichen Martinizinses und Pfenniggeldes für 15 Gulden Landswährung und Münze, die er bereits erhalten hat. Unterpfand ist des Zollers eigenes Haus samt Stadel zu Lustenau, welches allenthalben an die freie Reichsgemeinde stößt. Wiederlösung ist vorbehalten, sei es ganz, sei es zu je 5 Gulden für je 5 Böhmisch Zins; abgelöst muss jedoch vor St. Johannes des Täufers Tag werden.

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Charter: 8517
Date: 1. September 1554
AbstractVerzichtbrief der Cäcilia von Ems, des verstorbenen Ritters Wolf Dietrichs von Ems zu der Hohenems und der Frau Klara von Medici Tochter, Konventfrau des Gotteshauses Valduna bei der Goldenen Mühle hinter Rankweil in der Herrschaft Feldkirch. Ihr Gerhab und Vormünder Herr Balthasar von Ramschwag hat sie mit 400 Gulden Konstanzer Münze Feldkircher Währung und mit dem notdürftigen Leibgeding ausgestattet und sie verzichtet nun auf alle ferneren Ansprüche irgendeiner Art. Nur im Fall, dass das Kloster Valduna ganz zu Grunde gehen sollte, bleibt ihr das Recht auf gleiche Aussteuer wie ihren Schwestern vorbehalten. Äbtissin und Konvent stimmen bei.

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Charter: 8518
Date: 29. November 1554
AbstractLeonhard Bildstein zu Mühlebach im Gericht Dornbirn verkauft an Hans Geiger zu Dornbirn 4 Pfund Pfennig rechten steten ewigen Geldzins, jährlich am heiligen Kreuztag im Herbst (14. September) fällig, aus 80 Pfund Pfennig Hauptgut, das er richtig erhalten hat. Unterpfand ist seine eigene Bünt zu Mühlebach, welche oben an die Landstraße stößt, dann an Mathäus Hämmerle, ferner an die Reben, die das Pfeiferlouch genannt werden, und endlich an das Feld an Kecklis Acker; ferneres Unterpfand ist ein Stück Heuwachs in Mühlebach hinter seinem Haus; stößt oben an die Hofstatt, dann an die Landstraße, an seiner Schwester Anna Bidlstein und an Jörg Bildsteins Hofstatt und Krautgarten. Ablösung ganz, halb oder zu je 20 Pfund wird vorbehalten; die Ablösung findet jedesmal an dem Zinstag statt, und muss der abgelöste Betrag auf dem Brief vermerkt werden.

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Charter: 8519
Date: 25. Mai 1555
AbstractBernhard Schutzer im Oberdorf zu Dornbirn verkauft an Konrad Egg, Bürger zu Bregenz, 5 Pfund Pfennig ewigen jährlichen Martinizins aus 100 Pfund Pfennig Hauptgut. Unterpfand ist sein Weingarten, genannt der Schmiedberg, mitsamt dem darum liegenden Heuboden im Schatten; derselbe stößt oben an Christian Gesensohns Erben, dann an die Gemeinde und an Hans Martin von Ems, ferner wieder an die Gemeinde und an Haus und Hofstatt an dem alten Kehr, endlich an Klaus Ulli und an Hans Martin von Ems. Rückkauf wird vorbehalten, ganz auf einmal oder auf dreimal, und zwar das erste Mal 40 Pfund Pfennig und die beiden anderen Male je 30 Pfund Pfennig, nach einmonatlicher Kündigung.

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Charter: 8520
Date: 8. Juli 1555
AbstractDebus Vogel im Oberdorf zu Dornbirn verkauft an Leonhard Klien in Dornbirn ein Pfund Pfennig aus 20 Pfund Pfennig Hauptgut jährlichen zu Jakobi fälligen Zins. Unterpfand sind seine vier Kammern Rebwachs in Oberdorf, an des Köcken Hofstatt gelegen, welche anstoßen oben an die Gasse gegen dem Zoller, dann an sein eigenes Haus nebst Hofstatt und an den Torkel, ferner an sein eigenes Gut an der Reben und endlich an Jörg Franzs Erben. Rückkauf ist vorbehalten. Dieser Zins wurde abgelöst von den Blank in Alberschwende und war der briefliches Eigentum der Margaretha Bereuter, Leonhard Kliens Ehefrau.

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Charter: 8521
Date: 29. September 1555
AbstractUli Kuhn als Schwager, Leonhard Kuhn und Christian Summer, Vögte der Erben nach Klaus Summer in Ems, verkaufen an Hans Peter, Tönis Sohn, ein Haus nebst Hofstatt, welches stößt an der Herren von Ems Gut, dann an die Heueten, ferner an Anna Summers eigenes Gut und endlich an den Bach; ferner verkaufen sie demselben noch ein Stück, in der Buchenau gelegen auf der Fluh, stößt an der gnädigen Herren Gut, ferner an Uli Hofers Erben, dann an die Fluh und endlich an Anna Summer; endlich noch ein Stück, in der Wiese gelegen, stößt an die gnädigen Herren, an Anna Summer, wieder an die Herren von Ems und endlich an der Summer Gut. Der bereits bezahlte Kaufschilling beträgt 62 Pfund Pfennig. Die Güter sind frei eigen und ledig, mit Ausnahme eines Jahreszinses von einem Pfennig an die Herren von Ems und von 4 Schilling Pfennig an den Pfarrer von Ems. Alle Gewähr wird geleistet nach Emser Landrecht.

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Charter: 8522
Date: 16. Januar 1556
AbstractHans Mochlin im Oberdorf zu Dornbirn verkauft an die Frühmesspfründe zu Dornbirn 8 Schilling Pfennig jährlichen Martinizinses und 8 Pfennig Hauptgut. Unterpfand ist sein Haus samt Hofstatt und Reben bei der Kapelle im Oberdorf. Dasselbe stößt oben an das Gässlein, dann an die Gasse, die bei der Kapelle vorbeiführt, unten auch an die Gasse und endlich an seinen Bruder Ludwig Mochlin. Von dem Haus hat nur noch Dorothea Helbok in Bregenz einen Jahreszins von einem Pfund Pfennig und 7 Böhmisch zu beziehen, sonst ist es frei ledig. Ablösung je zu Martini wird vorbehalten.

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Charter: 8523
Date: 28. April 1556
AbstractNotariatsinstrument des Notars Wilhelm Pusterla, Sohn Francisci, in Mailand vom 28. April 1556. Dasselbe handelt weitläufig über einen zu Martini fälligen Jahreszins von 24 Pfund, welcher auf Gütern in der Nähe von Mailand, am Ufer des Lambro gelegen, ruhte. Diese Güter können auch durch andere in der Nähe von Mailand gelegene substituiert werden. Zinsherr ist der Kardinal von Medici (Papst Pius IV.), als Prior des Klosters von St. Maria in Calvezano der Mailänder Diözese. Zinspflichtig sind die Brüder Ignaz und Paul von Bergamo, genannt von Belvisio, Söhne des verstorbenen Ambrosius zu Mailand. Der Kardinal wurde vertreten durch Johann Baptist Serbelloni, Sohn des Johann Peter, in dessen Haus die Verhandlung auch stattfand, laut Vollmacht vom 18. März 1556 aufgenommen durch den Notar Philipp Confanoneri. Anwesend waren die Notare Antonio de Biffis, Sohn des Johann Andreas, und Franz de Glussiano, Sohn des Hieronymus.

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Charter: 8524
Date: 1. Mai 1556
AbstractGabriel Thurnher in Hatlerdorf im Gericht Dornbirn verkauft an Junker Hans von Ems zu der Hohenems als Pfründpfleger der Kapelle im Oberdorf 2 Schilling Pfennig Martinizins um 10 Pfund Pfennig Landeswährung. Unterpfand ist ein halbes Juchert Feld im Oberen Hatlerfeld an der Suochen; stößt oben an der Herren von Ems Drittelacker, dann an Konrad Freners Erben, ferner an Jos Thurnhers Erben und endlich an Urban Ammeneggers Erben. Dieser Zins kann jährlich zu Martini abgelöst oder rückgekauft werden.

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Charter: 8525
Date: 30. Mai 1556
AbstractGütlicher Spruch zwischen der Witwe und Kinder Hans Wilhelms von Weiler zu der Altenburg und Lutz Ludescher ab der Klaus wegen eines Marksteines zwischen den beiderseitigen Weingärten am Sattelberg. Besagter Ludescher glaubte nämlich, der Markstein am von Weilerschen Weingarten am Rauenstein sei zu weit in seinen Grund gesetzt. Zur Beilegung des Streites begaben sich auf beiderseitiges Ansuchen Wolfgang von Altmannshausen und Christoph Kranzegger, Hofschreiber der Herrschaft Feldkirch, mit den Parteien und den Dienern der Frau von Weiler, nämlich Peter Eisuliner und Christian von Sattelberg an Ort und Stelle zum Augenschein. Daselbst wurde vereinbart, dass der Markstein bis unter den Schrofen gesetzt werden solle, dagegen sollen Ludescher und seine Erben verbunden sein, den Hag unter dem Felsen auszureuten und nicht mehr aufkommen zu lassen, damit er den Weingärten nicht schaden könne. Ferner soll Lutz Ludescher auch den Hag ob dem Felsen bis an das Riss und dem Riss nach bis an den Tschütsch auf der von Weiler Boden ebenfalls nicht aufkommen lassen. Die Diener der von Weiler begehren hierüber eine besiegelte Urkunde, die ihnen erteilt wird.

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Charter: 5173
Date: 1. September 1556
AbstractPhilipp II. von Spanien verleiht den Hauptleuten Jakob Hannibal und Markus Sittich von Hohenems, Gebrüdern, zum Dank für ihre Leistungen im piemontesischen und sienischen Krieg eine jährliche Pension von 400 Goldscudi aus den Einkünften, die durch den Tod ihres Oheims, des Markgrafen von Marignano, der Kammer in Mailand wieder zugekommen sind.

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Charter: 8526
Date: 24. November 1556
AbstractHeiratsbrief zwischen Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Pfleger zu Bludenz und Sonnenberg, und Eva von Thun, Tochter Zyprians von Thun, Hauptmanns auf Theme, und der verstorbenen Helena von Gless. Unterhändler waren Johann Freiherr zu Wolkenstein, Rat und Mundschenk und Hauptmann zu Brixen, und Pankraz Khuen von Belasy, Ritter, Rat und Hauptmann zu Trient. Das Heiratsgut beträgt 2.000 Gulden nebst Ausfertigung im Werte von 300 Gulden; dagegen verzichtet die Braut auf jede fernere Erbschaft. Morgengabe sind 1.000 Gulden. Alles wird der Braut auf die dem Bräutigam zustehende Hälfte des Fleckens Lustenau versichert. Wird Frau Eva Witwe, so soll ihr das Heiratsgut mit 10 Prozent, die Morgengabe und deren ererbtes Gut aber mit 5 Prozent verzinst werden. Würde sich die Witwe wieder verheiraten und aus beiden Ehen Kinder hinterlassen, so sollen dieselben sie gleichmäßig beerben.

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Charter: 8527
Date: 13. Januar 1557
AbstractUlrich Bäsinger im Niederdorf zu Dornbirn verkauft an die Frühmesspfründe in Dornbirn ein Pfund Pfennig jährlichen Martinizinses aus 20 Pfund Pfennig Hauptgut. Unterpfand ist sein eigener Baumgarten, genannt Herrn Ulrichs Baumgarten in der Riedgasse; derselbe stößt oben an Lenz Scholl und an das Hubhof Gut, dann an Martin Schmitters Erben, unten an Hans Sohms Erben, an Kaspar Blass' und Martin am Tobels Hofstatt und endlich an Ulrich Huber, genannt Nöscher. Rückkauf je zu Martini wird vorbehalten.

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Charter: 8528
Date: 1. Juni 1557
AbstractKonrad Scholl im Niederdorf zu Dornbirn als verordneter Vogt der Maria Bäsinger, des Ammanns Jos Albrich Witwe, verkauft ein Pfund Pfennig Martinizins aus 20 Pfund Pfennig Hauptgut, welche der Frühmesser Herr Jos Frey bar erlegt hat, an die Frühmesspfründe in Dornbirn. Unterpfand sind der Vogtfrau drei Kammern Rebwachs am Stampf; dieselben stoßen an Ammann Mäser, dann an Jörg Willers Erben, unten an Uli Eberlin und endlich an Sebastian Schmied, und Hans Bäsingers Erben; ferner wird verpfändet seine eigene Kammer Rebwachs an der Straße, stößt an Felix Diem, Konrad Hefel, Uli Eberlin und Hans Diem. Ablösung wird vorbehalten.

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Charter: 5174
Date: 24. September 1557
AbstractHans Schriber, genannt Tudeler, sesshaft zu Widnau, Hofmann im freien Reichshof Lustenau, verkauft dem Wilhelm Torgler zu Haslach "uf dem Hard" um 12 Gulden einen ablösbaren Martinizins von 12 Böhmischen von seinem Acker im Egertholz zu Widnau, an Ulrich Gugger, seinen Bruder Ulli Schriber, an Konrad Fehr und an des Gotteshauses von Bregenz (Mehrerau) Gut stoßend, belastet mit vormals 12 Schilling Pfennig Jahreszins an Heini Indermur, 10 Pfennig der Frühmesse zu Lustenau, ferner von seinem Teil eines Äckerleins, auch im Egertholz und an Hans Benzers Erben stoßend, belastet vormals mit 5 Schilling 4 1/2 Pfennig an Hans Graf von Rorschach und 2 Pfennig Hofzins.

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Charter: 8529
Date: 4. April 1558
AbstractPhilipp, König von Spanien, England, Frankreich, Irland, beiden Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc. bewilligt Hannibal von Hohenems wegen seiner dem König geleisteten trefflichen Kriegsdienste eine jährliche Pension von 500 Dukaten auf die Einkäufe des Herzogtums Mailand. Erwähnt werden auch die Verdienste seines Oheims, des verstorbenen Markgrafen von Marignano, und der rühmliche Anteil, den sein Großvater (Merk Sittich) an der Gefangennahme des Königs von Frankreich bei Pavia genommen hat. Hannibal selbst hat sich bei der deutschen Expedition, im Parmesanischen Kriege und in Piemont, wo er tapfer kämpfend in Gefangenschaft geriet, ausgezeichnet. Brüssel im Herzogtum Brabant, 4. April 1558 im Jahre 3 seiner Regierung in Spanien und dem jenseitigen Sizilien, im Jahre 5 der Regierung in England, Frankreich, im diesseitigen Sizilien und in den übrigen Ländern. Eingetragen in das Register der Privilegien vom Jahr 1559 durch Johann Peter Capello. Taxe: 54 Scudi.

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Charter: 8530
Date: 6. Juli 1558
AbstractVerzichtbrief der Margaretha von Ems, Schwester Jakob Hannibals, Merk Sittichs und Gabriels von Ems zu Hohenems. Dieselbe erschien mit ihrem bisherigen Vogt Balthasar von Ramschwag, Vogt zu Gutenberg, vor dem offenen freien Landgericht auf offener kaiserlicher Landstraße zu Rankweil und erklärte durch ihren Fürsprech, dass sie nach dem Gebrauch des Adels auf väterliches, mütterliches und brüderliches Erbe verzichte, nachdem ihr ihre Brüder 2.000 Gulden Mitgift und standesmäßige Ausstattung zugesichert hätten. Sollte eine ihrer verheirateten Schwestern ohne Leibeserben sterben, so sollen die Schwestern dieselbe beerben; stirbt jedoch eine Schwester ledig, so fällt die Erbschaft den Brüdern zu. Auf Umfrage wurde erkannt, dass nach hiesigem Gerichtsbrauch Jungfrau Margaretha durch ihren Vogt dreimal vom Landgericht abgeführt und bei jedesmaligem Wiedererscheinen erklären solle, dass sie freiwillig und ungezwungen verzichte. Nachdem dies geschehen war, gelobte sie an Eidesstatt auf den Gerichtsstab, dass sie den Verzicht leiste. Jakob Hannibal von Ems akzeptiert den Verzicht für sich und als Gewalthaber seiner abwesenden Brüder durch seinen Fürsprech. Georg Tobler, Freilandrichter zu Rankweil, stellt hierüber eine Urkunde aus, welche mit dem Gerichtssiegel und jenem von Balthasar von Ramschwag besiegelt wird.

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Charter: 8531
Date: 6. Juli 1558
AbstractVerzichtbrief der Helena von Raitenau geborenen von Ems. Dieselbe erschien mit Hans Werner von Raitenau zu Lochau, ihrem Ehegemahl und Ehevogt, und mit Balthasar von Ramschwag, ihrem bisherigen Vogt, vor dem Landgericht in Rankweil um ihre Verzichtleistung auf väterliches, mütterliches und brüderliches Erbe zu beurkunden. Dies geschieht auf dieselbe Art und Weise, wie bei ihrer leiblichen Schwester Margaretha in der Urkunde Nr. 8530 beschrieben. Freilandrichter Tobler stellt hierüber Urkunde aus, die mit dem Gerichtssiegel und jenem von Hans Werner von Raitenau besiegelt wird.

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Charter: 5328
Date: 15. Juli 1558
AbstractKönig Philipp II. von Spanien bestellt den Jakob Hannibal von Ems zum Obristen über zehn Fähnlein Kriegsvolk zu Fuß.

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Charter: 8529
Date: 16. Januar 1559
AbstractPhilipp, König von Spanien und beider Sizilien und Herzog von Mailand, hat vor einigen Monaten dem Hannibal von Hohenems, dem Neffen des Markgrafen von Melegnano, eine in vierteljährlichen Raten zu zahlende lebenslängliche Jahrespension von 500 Dukaten bewilligt, zahlbar aus den Einkünften des Herzogtums Mailand. Diese Bewilligung musste aber vorher von dem Mailänder Senat untersucht und begutachtet werden. Da derselbe keine Einwendungen erhob, bestätigt der König die Schenkung und lässt sie mit seinem Siegel versehen.

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Charter: 5329
Date: 1. Juni 1559
AbstractKonfirmation des Privilegii fori von Kaiser Ferdinand für Merk Sittich von Hohenems

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Charter: 8532
Date: 1. Juni 1559
AbstractKaiser Ferdinand bestätigt dem Merk Sittich von Ems die Privilegien exemter Gerichtsbarkeit, welche Kaiser Karl V. seinen Verwandten Merk Sittich und Jakob von Ems und dem ganzen Geschlecht von Ems zu Worms am 15. Mai 1521 verliehen hat. Das Diplom Kaisers Karl V. ist inseriert. (Siehe Urkunde Nr. 08390).

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Charter: 8533
Date: 17. Juni 1559
AbstractKaiser Ferdinand bestätigt dem Merk Sittich von Ems als dem Ältesten des Geschlechts für sich und seine Vettern von Ems alle ihre Rechte und Privilegien, Gerichte, Lehen, Besitzungen, Jagdrechte und so weiter, wie sie dieselbe überkommen haben und besitzen. (Siehe Urkunde Nr. 08385).

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Charter: 8534
Date: 2. August 1559
AbstractKaiser Ferdinand belehnt den Merk Sittich von Ems als den Ältesten des Geschlechts für sich und seine Vettern mit nachfolgenden Gütern und Gülten, nämlich: die Burg Altems und den Vorhof im Flecken zu Ems mit aller Zugehör, der Blutbann zu Ems und Dornbirn; die Neuenburg zu Ems in der Reute mit dem Burgstall Glopper und 60 Pfund Heller jährlicher Gült aus den Gütern in der Reute als rechtes Burglehen; das Silbererz und Bleierz und Bergwerk bei Ems; das Schwefelbad bei Ems; die Schildhuben im Bregenzerwald mit allen Rechten und Zugehör, wie er das alles von Kaiser Karl V. als Reichslehen empfangen hatte (siehe Urkunde Nr. 08384). Merk Sittich von Ems soll binnen einem Vierteljahr vor dem Vogt von Bregenz, Laux von Reischach, den Lehenseid ablegen.

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Charter: 5175
Date: 27. April 1560
AbstractKaiser Ferdinand erhebt die Brüder Jakob Hannibal, Merk Sittich und Gabriel von Ems und ihren Vetter Merk Sittich von Ems zu Reichsgrafen von Hohenems und das Haus sowie Schloss Hohenems mit aller Zugehör zu einer Reichsgrafschaft.

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Charter: 8535
Date: 27. April 1560
AbstractKaiser Ferdinand erhebt die Brüder Jakob Hannibal, Merk Sittich und Gabriel von Ems und ihren Vetter Merk Sittich von Ems zu Reichsgrafen von Hohenems und das Haus und Schloss Hohenems mit aller Zugehör zu einer Reichsgrafschaft sowohl wegen ihrer und ihrer Voreltern Verdienste als auch mit Rücksicht auf ihren Oheim Papst Pius IV.

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Charter: 8536/8537
Date: 6. Juni 1560
AbstractStadtammann und Räte zu Feldkirch stellen dem Hans Stockhorner auf sein in eigenem Namen und in Vertretung des Hans von Zinzendorf und des Heinrich von Werdenstein - alle drei Vormünder und Gerhaben der nachgelassenen Kinder des Hans von Zinzendorf - vorgebrachtes Ansuchen ein "Vidimus" aus, über den von König Ferdinand am 19. März 1536 dem Hans von Ems erteilten Lehenbrief (siehe Urkunde Nr. 08466).

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Charter: 8538
Date: 10. Juni 1560
AbstractSpruchbrief zwischen Hans Stockhorner als Verwalter der Erbschaftsmasse nach Hans von Ems zu der Hohenems einerseits und Hans Steurer genannt Visser nebst Hans Bertel und ihren Gemahlinnen Ottilia Franz und Anna Steurer andererseits. Letztere hatten ein neues Haus zunächst an die Hofmauer am Garten des Turmes in Dornbirn erbaut und die Fenster in den Hofgarten gerichtet. Dagegen protestierte Hans Stockhorner, teils weil es überhaupt rechtlich unzulässig sei, die Fenster in anderer Leute Güter zu richten, teils weil die Nähe des Hauses den Freiheiten und Herrlichkeiten, womit das Haus Österreich diesen Turm begabt habe, "zu einer Verkleinerung und endlicher Verachtung gedeien möchte". Der als Schiedsrichter erwählte Eitel Hans Gienger, Vogt der Herrschaft Feldkirch, mit seinen beiden Beisitzern Jakob Keufel, Ammann des Gerichts zu Dornbirn, und Alexander Ginzinger, genannt Waghals, Ammann zu Lingenau, entschied: der Wohnraum mit den Fenstern dürfe nicht gegen den Garten gerichtet werden, dagegen sei der Stadel auf diese Seite zu bauen, jedoch nicht näher als gute acht Mannsschuh von der Mauer entfernt. Auf diesen Zwischenraum dürfe der Erbauer wohl Holz aufschlichten und dergleichen, jedoch nur so, dass das "junge Volk" keinen Einblick in den Garten nehmen könne. Zur Rückung der Gebäude solle aber Stockhorner acht Gulden und einen Eimer Wein geben.

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Charter: 8540
Date: 12. Juni 1560
AbstractZinsbrief über ein Pfund Pfennig aus erhaltenen 20 Pfund Pfennig in Landeswährung für die Frühmesspfründe zu Dornbirn. Aussteller war Klaus Ülin, zu Dornbirn unter dem Tugstein gesessen. Verpfändete Güter waren seine eigenen zwei Juchart Felder auf dem Tugstein; stoßen oben an Hans Wehinger, dann an die Gemeinde, drittens an Peter Hems Erben und andere Güter Ülins, endlich an Bartholomä Blaß.Zinszeit ist war zu Martini; wird der Zins nicht gezahlt, so verfallen die Güter. Rückkauf und Ablösung bleiben vorbehalten.

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Charter: 8539
Date: 12. Juni 1560
AbstractZinsbrief für ein Pfund Pfennig aus erhaltenen 20 Pfund Pfennig in Landeswährung für die Frühmesspfründe zu Dornbirn, damals vertreten durch deren Verwalter und Inhaber Christian Schneller. Aussteller war Nikolaus Rümmele, zu Dornbirn in der Kehlen gesessen. Verpfändete Güter waren sein eigenes Stück Gut, in der Steinbach-Bitzi gelegen; stößt oben an Lenz Rüf, dann an Jakob Willer und an Sigmund Gilg und endlich an den Bauweg. Ferner drei Kammern Rebwachs auch in der Steinbach-Bitzi; stoßen oben an die Steinbachgasse, an zwei Seiten an Bartholomä Rhomberg und endlich an seinen Schwager Hans Jäger. Zinszeit ist war zu Martini; wird der Zins nicht gezahlt, so verfallen die Güter. Rückkauf und Ablösung bleiben vorbehalten.

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Charter: 5176
Date: 4. November 1560
AbstractAnna Ülini, Witwe des Kaspar Schlapritz, Bürgers von St. Gallen, derzeit wohnhaft in Ravensburg, überträgt den von Graf Merk Sittich von Hohenems vermöge eines Zinsbriefes an ihren verstorbenen Vater Dr. Mathias Ülin geleisteten und dann an sie und ihren verstorbenen Gemahl zu leistenden Zins von 40 Goldgulden, der vom Grafen in Arrest gelegt worden ist, mit Bewilligung ihres Bruders und Vogts Dr. med. Philipp Ülin samt den bis jetzt verfallenen Zinsen an Kaspar Rotmund, Ammann zu Rorschach, dem jetzigen Inhalber des Zinsbriefes.

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