Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8530
Signature: 8530
Add bookmark
Edit charter (old editor)
6. Juli 1558, Rankweil
Verzichtbrief der Margaretha von Ems, Schwester Jakob Hannibals, Merk Sittichs und Gabriels von Ems zu Hohenems. Dieselbe erschien mit ihrem bisherigen Vogt Balthasar von Ramschwag, Vogt zu Gutenberg, vor dem offenen freien Landgericht auf offener kaiserlicher Landstraße zu Rankweil und erklärte durch ihren Fürsprech, dass sie nach dem Gebrauch des Adels auf väterliches, mütterliches und brüderliches Erbe verzichte, nachdem ihr ihre Brüder 2.000 Gulden Mitgift und standesmäßige Ausstattung zugesichert hätten. Sollte eine ihrer verheirateten Schwestern ohne Leibeserben sterben, so sollen die Schwestern dieselbe beerben; stirbt jedoch eine Schwester ledig, so fällt die Erbschaft den Brüdern zu. Auf Umfrage wurde erkannt, dass nach hiesigem Gerichtsbrauch Jungfrau Margaretha durch ihren Vogt dreimal vom Landgericht abgeführt und bei jedesmaligem Wiedererscheinen erklären solle, dass sie freiwillig und ungezwungen verzichte. Nachdem dies geschehen war, gelobte sie an Eidesstatt auf den Gerichtsstab, dass sie den Verzicht leiste. Jakob Hannibal von Ems akzeptiert den Verzicht für sich und als Gewalthaber seiner abwesenden Brüder durch seinen Fürsprech. Georg Tobler, Freilandrichter zu Rankweil, stellt hierüber eine Urkunde aus, welche mit dem Gerichtssiegel und jenem von Balthasar von Ramschwag besiegelt wird. Comment
Margaretha von Ems heiratete Fortunat Freiherrn von Madrutz.Places
- Rankweil
Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8530, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8530/charter>, accessed at 2024-12-26+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success